Womit nimmt man Lärm unverfälscht auf?

@holdi deine Antworten sind seltsam..zuerst fragst du Wozu, und dann Umziehen? ich lasse mich aber nicht aus meiner geliebten Wohnung so leicht vertreiben! Gegenfrage: du schon?
 
Etwas aufzunehmen bringt dich nicht weiter, nicht zuletzt weil du so ja keine Referenzlautstärke hast, d.h. man kann das ganze Null beurteilen. Also spare dir bitte das Geld.

Willst du im Vorfeld was in der Hand haben, dann würde ich über einen gewissen Zeitraum ein Protokoll schreiben. Du schreibst dir z.B. von 5.00 Uhr bis 5.30 Uhr minutengenau auf wann die Geräusche auftreten und wie stark du sie empfindest. Auch das bei dir die Wände wackeln schreibst du da mit rein.

Wer genau in Österreich für Lärmbelästigung und Lärm aus Gewerbe und Industrie zuständig ist kann ich dir allerdings nicht sagen. Denen gibst du auf jeden Fall bei deiner Beschwerde das Protokoll mit.


Aber bei permanenter Lärmbelästigung ist Umziehen wirklich eine Option, außer man ist Eigentümer.

Ach ja, und bei derartige Lärmbelästigung kann man hier (in DE) auch Mietminderungen geltend machen.
 
Ich frage so pointiert da du auf mich einen gestressten Eindruck machst und dabei einige sehr unlogische Details deiner Pläne zur Lösung präsentierst, gestresst zu sein verstehe ich bei dir, unlogisch handeln jedoch nicht.

Wenn du eine Detektei beauftragst, nur als Beispiel deiner Unlogik, dann wird diese wenn überhaupt nicht auf deine Auidosamples zugreifen können/wollen, weil dies, wie schon hier beschrieben, keine Gerichtsverwertbarkeit hat, wenn du es machst...

Wenn du Samples aufnimmst wirst auch du diese weder nutzen noch vor Gericht verwerten dürfen, weil diese Aufnahmen von einem gerichtlich bestellten Gutachter gemacht werden müssten, insofern das Gericht darauf besteht, wenn es denn überhaupt ein Verfahren für dich lostritt. HInzu kommt ja noch das es wohl viele Anwohner neben dir gibt die ja wohl, so scheint es bis jetzt für mich, nicht gleicher Meinung sind. Oder irre ich hier?

Und weil das alles eben nicht so "einfach" ist, dir Geld abverlangen wird, beginnend beim Kauf des Equipments bis hin zu Anwalts- Klage- Gerichtskosten, du wohl selbst im Falle einer Klage sehr lange warten müsstest bis überhaupt ein verwertbares Gerichtsurteil anliegt, von dem du ja nicht weisst ob es dir genehm sein wird, es geht ja auch anders herum, weil das eben alles so ist wie es ist....


....wäre ein Umzug in Nullkommanix gemacht, im Vergleich zu dem ganzen Häckmäck.


Das meine Meinung ist. :-D
 
Moin,
auch nochmal von mir:
Lass das mit den Aufnahmen.
Die haben vor irgendeinem Amt/Sachverständigen/Richter einfach keine Relevanz.

Wende Dich an eine zuständige Stelle.
Die sollen Messungen machen, um festzustellen, ob es sich um eine Überschreitung der zulässigen Höchstwerte handelt.

Grüße
Markus
 
Wie meine Vorredner schon sagten, bringen dir Aufnahmen hier rein gar nichts.
Wenn dann musst du ein Ingenieurbüro für Lärmschutzberatung aufsuchen, das dir die auf deine Wohnung einwirkenden Geräuschimmissionen misst oder auch basierend auf einem halbwegs realistischen Prognoseansatz berechnet und anhand der derzeit gültigen Beurteilungsvorschriften beurteilt. In Deutschland ist das die TA Lärm.

Wenn du Protokoll über die die Aktivitäten zur Nachtzeit (in Deutschland zwischen 22:00 und 6:00, für Österreich weiß ich es nicht) auf dem Betriebsgelände führst kann man auch ganz gut abschätzen ob das zulässig ist was die da machen.

Alternativ melde dich beim zuständigen Amt und frag was der Betrieb in entsprechendem Zeitraum überhaupt darf und ob seine Genehmigung das hergibt. Normalerweise wird bei Gewerbe in der Nähe zu Wohngebäuden schon ziemlich genau beauflagt was die zur Nachtzeit dürfen und was nicht.

gruß tobi
 
Ruf doch einfach mal bei den magistratischen Bezirksämtern an und lass dich Beraten ;)
 
ok danke für all die Antworten. Warum bringt ein Lärmprotokoll mehr als eine Aufnahme? Ich will ja nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Ich will zum Magistrat die dafür zuständig ist. Ich hatte bereits Email Kontakt, die wollten wissen welcher Betrieb das ist und Adresse. Seit dem haben die nicht zurückgeschrieben, auch hat sich an der Situation nichts geändert.

Die Mühlen der Ämter mahlen sehr sehr langsam, wenn überhaupt. Ich habe mir gedacht, wenn die sozusagen sehen und hören (Audio Video Aufnahme wenn auch dilettantisch) hätte ich mehr Chancen die zu einer Aktion zu bewegen. Natürlich ist es keine professionelle Aufnahme mit Dezibelmessung usw. Da könnte der Chef ja zu seinen Mitarbeitern sagen, hey es kommt jemand der das mißt, stellt diese Maschine stumm und seid nicht so laut, schmeisst nicht mit Paletten usw

ich wollte zumindestens eine Aufnahme haben die ich "unangekündigt" gemacht habe. Also ausziehen ist im Moment nicht drinnen, habe viel für die Wohnung investiert und aus Prinzip auch nicht.

ich verstehe aber nicht warum ihr euch solche Mühe macht mir das Gesetz zu erklären, wobei meine Frage wirklich nur um eine brauchbare Aufnahme geht.
lG
 
Im Prinzip wurde ja bereits alles gesagt.

Ich glaube, keine Sau im Amt interessiert sich für Deine Aufnahmen. Wenn Du gerichtlich was erreichen möchtest, dann braucht es einen Unabhängigen, einen Sachverständigen, Vereidigten.

Mach 'ne behördliche Anzeige, führe ein Protokoll und reiche alles zusammen ein.
Alternativ ziehe aus.

Oder aber - kreative Lösung - schmuggle ein paar tote Ratten in den Laden und alarmiere die Gesundheitsbehörden.

Oder werf Stinkbomben ...
 
Also Anzeige und so was ihr da schreibt..ich habe die Angst, daß es dann sich so aufschaukelt daß es vor Gericht landet. Ich habe einmal mit dem Chef vom dem Betrieb gesprochen ganz nett. Der hat mich fast rausgeschmissen, und hat gemeint, sie halten sich an alle Richtlinien ich hätte nix zu melden, die wären schon seit 50 Jahren da..als ob man dann alles machen darf..
Kann ich mir nicht vorstellen, daß das rechtens ist, wenn das wirklich so heftig durch die Wände geht.

Solche rücksichtslosen Arschlöcher machen mich extrem aggressiv.
Wenn ich hier irgendwann mal nicht mehr schreibe, dann weil ich so jemanden totgeschlagen habe.

Gerade weil's so ein #### ist, würde ich damit erst Recht vor Gericht gehen.
Du solltest dich vorher nur erkundigen, wie das mit den Kosten aussieht ... eventuell hilft ne Rechtsschutz-Versicherung.
Aber wie gesagt, da kenne ich mich nicht so gut aus.


Was eventuell sogar mehr wert wäre als eine Aufnahme, sind Zeugen.
Ich würde mich zuerst mal mit den Nachbarn zusammen setzen. Die dürften den Lärm ja auch mitbekommen.
Wenn ihr ne Sammelklage macht, geht das sicher schneller, als wenn du ganz alleine da stehst.
 
Wenn der Chef des Betriebs, auf die Lärmbelästigung hin angesprochen, ungehalten reagiert, ist das ein ziemlich sicheres Zeichen dass er sich eines Unrechts bewusst ist.
 
vielen Dank für die Antworten, aber anscheinend wollt ihr mir wirklich kein Mikro vorschlagen. Also muß ich als Laie aufs Geratewohl eines kaufen. Danke auch..


@Kosaken...natürlich wird es die interessieren. Zum Gericht kann man immer noch, warum gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen?
 
Schallpegelmessgerät.

smil51.gif
 
aber anscheinend wollt ihr mir wirklich kein Mikro vorschlagen

Mit Wollen hat das nichts zu tun.
Wenn ich wüsste, wie man eine Aufnahme erstellt, die genau das widerspiegelt, was Dich nervt, dann würde ich es sagen.

Die Grundproblematik der rechtlichen Relevanz wurde ja schon genannt.

Dazu kommt, dass die Störgeräusche mit größter Wahrscheinlichkeit eine Kombination aus Luftschall und Körperschall sind.
Mir ist kein System bekannt, welches solch ein Phänomen realitätsgetreu aufnehmen kann.
Weiterhin wüsste ich auch nicht, mit welcher Art von Anlage das dann abgespielt werden sollte.
Selbst wenn Du es schaffst, eine solche Aufnahme einigermaßen realitätsnah zu erstellen, ist es fraglich, welches System eine Wiedergabe bietet, die eine neutrale Beurteilung der Aufnahme erlaubt.

Deine Idee, eine eigene Aufnahme zu erstellen, ist wirklich nicht lohnend.
Jeder, der so etwas hört, wird Dich fragen, unter welchen Umständen und mit welchen Mitteln Du das aufgenommen hast.
Und wenn Du dann ein Mikrofon X mit Vorverstärker Y und einem Abstand A zur Wand B nennst, ist keiner schlauer als zuvor.

Weiterhin ist das alles im Prinzip uninteressant, da die Art und Zusammensetzung des Störschalls für die Bewertung völlig uninteressant sind.
Es geht bei solchen Fällen nur um den Schallpegel und dieser ist mit irgendeinem Mikrofon an irgendeinem Preamp/Interface/etc. nicht zu neutral zu bewerten.

Kurz und bündig:
Du bist genervt von einem Geräusch aus Deiner unmittelbaren Umgebung und fühlst Deine häusliche Ruhe beeinträchtigt.
Dann gehe den normalen Weg, wende Dich an eine zuständige Stelle und lasse den Schallpegel messen.
Dann wird sich herausstellen, ob sich dieser im zulässigen Maß bewegt.
Alles weitere sagt Dir die zuständige Stelle.

Grüße
Markus
 
@Kosaken...natürlich wird es die interessieren. Zum Gericht kann man immer noch, warum gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen?
Weil Du Deine Aufnahmen manipulieren könntest!

Warum gibt es bei einem Unfall Kfz-Sachverständige? Na, ...?
 
Gibt halt auch Leute, die ziehen in eine Wohnung die direkt über einer Kneipe liegt und beschweren sich dann, dass es, vor allem an Wochenenden, mal lauter wird. Oder die Wohnung liegt über einem Restaurant und es wird sich beschwert, dass es den ganzen Tag nach Essen riecht. Und es gibt auch Leute die drehen bei den geringsten Geräuschen schon frei, erzählen dann überall rum, wie unerträglich laut es bei ihnen ist und hämmern selbst auch gerne mal mit dem Besenstiel an die Decke.

Würde mich auch nicht wundern, wenn die TE in oder an ein Industriegebiet gezogen wäre.

Man muss nur mal nicht nur betrachten um was es hier geht, sondern auch wie es kommuniziert wird und wie auf nett formulierte, begründete und fundierte Hinweise und Ratschläge reagiert wird.


Ach ja, hier noch eine Mikrophonempfehlung, damit der Zirkus vielleicht ein Ende findet: Neumann U47.
 
Habe den Thread hier zwar gerade nur grob überflogen, aber - wie genannt - bringt dich alles andere als eine verwertbare Lautstärkemessung, ggf. revisionssicher, überhaupt nicht weiter!

Natürlich könnte man sich mit einer Kamera und dem ein oder anderen Richtmikro hinstellen und eine Aufnahme machen. Und danach gebe ich das dann hier in die Postpro und du kannst zwischen Erdbeben und Kissenschlacht wählen. Ist also wenig aussagekräftig.
 
vielen Dank für die Antworten, aber anscheinend wollt ihr mir wirklich kein Mikro vorschlagen. Also muß ich als Laie aufs Geratewohl eines kaufen. Danke auch..

Ich habe den Eindruck, als wenn du als Laie leider nicht verstehst, was die Leute dir hier sagen wollen. Daher habe ich mal paar Beispiele gemacht.

Höre dir bitte zuerst Beispiel 1 an und stelle dabei dein Abspielgerät auf eine gute Zimmerlautstärke ein. Ändere diese nicht und höre dir dann erst die 2-4 an. Es ist immer die selbe Aufnahme, aber das was ich gemacht habe, könntest du auch tun...Vielleicht wird dir das Problem klarer?







 
@Devil: Aaaaaalter! Drastisches Beispiel!
 

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