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Oder glaubst Du ernsthaft, die Blueser würden sich da einen Kopf machen?
Nee, aber im Zweifelsfall Urheber und GEMA. Kann man u.U. auch mit leben, wenn man denn nix verdienen will und das Risko einzugehen bereit ist, dass die Nummer evtl. nicht veröffentlicht werden darf.
Ich glaube übrigens, dass viele dieser Bluesnummern melodisch betrachtet vermutlich als "traditional" durchgehen, da isses dann ja irrelevant. Und naja, wo kein Kläger, da kein Richter.
Die Ähnlichkeit hier ist allerdings schon nicht so klein - bleibt die Frage, ob es sich dabei um einen Part mit ausreichender Schöpfungshöhe handelt.