Wie kann ich prüfen ob es eine Melodie schon gibt?

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Hallo Zusammen,

ich habe kürzlich meine allererste Eigenkomposition fertiggestellt. Ist noch recht einfach gehalten. Ein Weihnachtslied für Blechbläserquintett. Bin ja da noch in der Kinderschuhen.
Beim mehrmaligen durchhören habe ich mehr und mehr das Gefühl, dass es ein ähnlich geartetes Lied schon gibt. Sprich, dass vielleicht unbewusst eine mir bekannte Melodie als eigene eingefallen ist.
Gibt es möglichkeiten herauszufinden ob es die exakte oder zumindest ähnliche Melodie schon gibt?

Und meine nächste Frage ist wahrlichscheinlich eher was fürs Musikrechtufo, aber ich möchte sie trotzdem mal stellen. Coverversionen von existierenden Songs kann man ja bedenkenlos bei Youtube hochladen. Was aber wenn es meinen Song schon tatsächlich in einer ähnlichen Version gibt, dann ist ja nicht mehr von einem Cover die Rede sondern würde eher als Bearbeitung eingeschätzt da es ja wahrscheinlich trotz der Ähnlichkeiten recht anders sein wird. Könnte es hier schon Urheberrechtsbezogene Konsequenzen geben? Oder wäre man durch die einfach Löschung des Songs wieder safe?

Bin dankbar für Hilfe.

VG
 
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Gibt es möglichkeiten herauszufinden ob es die exakte oder zumindest ähnliche Melodie schon gibt?
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Nun, wenn ich da meine bescheidenen Möglichkeiten des Nachdenkens nutze, komme ich für mich jedenfalls zum Ergebnis, dass der Klassiker "alles schon einmal dagewesen" auch in der Musik seine Berechtigung haben dürfte...

Ob da aber eine bestimmte Melodei bereits in grauer Vorzeit auf einer Knochenflöte gepielt ward oder just in diesem Moment von einem Hormerecordler auf einer Plastikscheibe digitalisiert zum Notar getragen wurde, lässt sich praktisch kaum nachvollziehen.
Ausser Du landest einen Welthit - dann wirst Du mit ziemlicher Sicherheit von einem Anwalt erfahren, dass jemand anderer der Ansicht ist, dass Dein Werk "in Wahrheit" (welcher auch immer) sein Werk ist!


Mit zunehmender Digitalisierung und den Möglichkeiten von "Big Data" ist die Wahrscheinlichkeit mittlerweile sehr groß, dass Urheberrechts-relevante "Verwandschaften" oder gar "Übereinstimmungen" einzelner Werke eher früher als später auch tatsächlich festgestellt werden.


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Coverversionen von existierenden Songs kann man ja bedenkenlos bei Youtube hochladen.
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...auch wenn es vieles in der Welt gibt, das ganz offenkundig reichlich bedenkenlos getan wird - ich hätte da sehr wohl Bedenken.
Und auch das durch bloßes Nach-Denken:

Es ist durchaus zu beweifeln, dass die Königin gegenüber einem Herrn Milchspeise-Eis-mit-Vanille-Aroma gnädiger gewesen wäre, hätte er fragliches Werk heute "online" publiziert statt in jenen Tagen auf einem physikalischen Tonträger...

Anders mag das bei Aufführung klassischer Werke oder allgemeiner: rechtefreier Stücke sein, um die es Dir hier vermutlich eher nicht geht.


Gerne hierzu weitere Info:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
....nun-ja, seitdem es so etwas wie ein "Urheberrecht" und dessen Gebrauchsmöglichkeiten für Rechteinhaber gibt, stellt sich natürlich für alle anderen die Frage, wie man verhindern kann, ungewollt gegen so ein "Recht" zu verstoßen?


Zum von @Hyp verlinkten Beitrag https://recording.de/threads/wie-ueberpruefen-ob-eine-melodie-schon-existiert.226449
Die darin genannten "Dienstanbieter" und Sample-Verkäufer eint aus Nutzersicht eine ähnliche Problematik:
Letztlich und endlich schützt Dich eine Inanspruchnahme solcher Dienste genausowenig wie ein - hier im Forum ebenfalls schon diskutierter - Einkauf von Samples, für die der Verkäufer zusichert, dass er der Rechteinhaber ist:
Sollte dennoch ein genutztes Sample entgegen anderslautender Versicherung mit dem Recht eines Dritten belegt sein, wird eben dessen Recht verletzt (...Ergänzung: Die Rechtsverletzung entstünde dabei nicht nur durch den Sampleverkäufer, sonder auch Durch den Samplekäufer, wenn er dieses Sample in einer Veröffentlichung nutzt)!​
Genauso ist es unerheblich, was Du als "Gibts-das-schon"-Recherche-Ergebnis bekommst: Trotz scheinbar "guter" Auskunft für Dich kann durch die Veröffentlichung dennoch das Recht eines Dritten verletzt sein.​
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...helfen könnte da natürlich die Auswahl des richtigen Produzenten:


Mit Chuck Norris als Produzent sollten jegliche Probleme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein...!

Dagegen böte für mich die Auskunft eines "Ey, kennt ihr meinen Song?"-Dienstleisters eher eine an bloße Wahrscheinlichkeit grenzende, reichlich trügerische Sicherheit.



Zur Verdeutlichung der Problematik vielleicht ein kleines Gedankenspiel mit einem Auszug einer auf einer vermutlich seeeeehr großen Pressekonferenz abgegeben Erklärung:
"....zum 69. Todestag unseres Großvaters haben wir noch einmal seine alten Aufzeichnungen gesichtet und tatsächlich ein von ihm höchstpersönlich erstelltes und signiertes Manuskript aus dem Jahre 1920 gefunden mit Text und Melodie von "White Christmas" ....!"
 

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