Vorsicht wem ihr eure Musik vorstellt (Diebstahlgefahr)

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Moin Leutz ,

ich habe von einer Sache erfahren , der einer lieben Freundin passiert ist.
Und die Geschichte hat mir fast die Socken ausgezogen.
Sie hat auf ihre Site ne Warnung hinterlassen sich mit den falschen Personen einzulassen....lest es euch einfach mal durch.

Vorsicht



MfG

Chris
 
Schade, dass die Umstände nicht näher berschrieben sind.
Genausogut hätte sie auch einfahc nur schreiben können:
"Die Welt ist schlecht."
Mit dieser Schilderung kann leider kein Mensch irgendwas anfangen.
Ich hatte gehofft, dass da jetzt die ganze Geschichte erzählt wird.
Stattdessen steht da aber leider nur allgemeines Gejammere.

Was ist denn da ganz genau passiert?
Wieso ist diese Situation entstanden?
Was hat sie dagegen unternommen?
 
Da es eine offizielle Seite ist dürfen nähere Umstände nicht all zu genau benannt werden.

Zur Geschichte: zwei Menschen haben miteinander Musik gemacht (der eine musikalisch der andere etwas weniger) darunter kann man sich vorstellen , das eine Partei die komplette Komposition erstellt hat und die andere nur darauf gesungen hat.

Kurz vor der der Auflösung der Parteien fand auf der unmusikalischeren Seite eine Beanspruchung sämtlicher Werke auf ihren Namen statt...d.h. sie meldete in einem Songverlag (heimlich) die Kompositionen auf ihren Namen an.(Anwalt wurde eingeschaltet)
Es erfolgte bisher noch kein Urteil.
Dies soll lediglich ein Warnung an alle sein die vorhaben sich ernsthaft mit Musik zu beschäftigen bzw. Geld damit zu verdienen.
Es verhält sich nun so , das bereits eine Singleauskopplung (der Werke)erfolgte und es sich somit um finanzielle Angelegenheiten handelt.
Hierbei ging es u.a. um eine 5 jährige Freundschaft und den Betrug der danach stattfand.

MfG
Chris
 
Ja und?
Das geht doch so nicht.
Deine Kollegin ist Urheber und nicht diese Sängerin,
oder wer das da jetzt sein soll.

Urheber ist immer der, dem das eingefallen ist.

Und wenn derjenige das auf seinen Namen eintragen
lässt, begeht er Betrug.
Dagegen kann man doch vorgehen.

Es ist doch erstmal vollkommen unerheblich,
wie man seine Urheberschaft nachweist.

Für Deine Kollegin ist das doch eine tolle Sache, wenn da nun eine
Singleauskolppelung erfolgt. Da kriegt sie dann hinterher auch gleich die komplette [g=119]GEMA[/g] dafür.
 
Es verhält sich nun einmal so das sie sich (laut Anwalt) in der Beweispflicht befindet.Somit wird es relativ schwierig (da sich die andere Sängerin zuerst angemeldet hat) nachzuweisen das ihre Werke aus ihrer Feder kommen.
Geistiges Eigentum ist nun einmal ungreifbar und somit schwierig nachzuweisen.

Da die [g=119]Gema[/g] eine Verwertungsgesellschaft ist und kein Notar , kann man die Kompositionen bei der [g=119]Gema[/g] nicht schützen lassen.

Die Singleauskopplung erfolgte bereits wärend der Zusammenarbeit.

MfG
Chris
 
Für so etwas gibt es die Prioritätsverhandlung beim Notar.

Aber auch die kann einem nichts nutzen. Ich kenne einen Fall da hat
sich jemand durch einen song "inspirieren" lassen. Es wird einfach
die Melodie geringfügig geändert und fertig ist der neue song.
 
- entweder ich mache Musik mit jemandem ohne irgend etwas abzumachen, dann kann ich auf Fairness hoffen, kann aber nur sehr schwer meinen Anteil an der Urheberschaft rechtlich geltend machen.

- die zweite Möglichkeit ist, das alles vorher gegenseitig schriftlich zu regeln und damit solche Probleme möglichst auszuschließen. Ein kurzes gegenseitig unterzeichnetes Schriftstück oder eine gegenseitig bestätigte E-Mail genügen meiner Meinung nach auch, um rechtlich gültig zu sein. Es wird einfach festgelegt, wer welchen Anteil am Song hat, was passiert, wenn einer der Vertragspartner den Song für eigene Zwecke "wiederverwerten" möchte, ob es einer Erlaubnis des anderen Bedarf, u.s.w.. Unter Freunden sollte das kein Problem sein und unter Geschäftspartnern ist das ohnehin üblich.

Sollte wirklich Gewinnabsicht bestehen, ist auch die Möglichkeit, einen Notar oder einen entsprechenden Verwahrungsservice in Anspruch zu nehmen.
 
seit wann sind emails rechtlich gültig ?
 
mik0r0r schrieb:
seit wann sind emails rechtlich gültig ?

Mein letzter Wissensstand hierzu ist, dass es

a) keine eindeutige Rechtsprechung gibt und sie daher
b) vergleichbar sind mit mündlichen Abreden.
 
Pech gehabt.

Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Sie muss es beweisen können und das kann sie nun mal nicht.

Jeder kann sich heute hinsetzen und jeden Song nachspielen,also könnte auch ich behaupten das der oder die Songs von mir stammen.

Noch mal,pech gehabt.
 
Wieso ?
Wenn die andere Person keine Ahnung von Musik hat,
kann sie ja auch nicht glaubwürdig machen dass die Songs von ihr sind.

Wäre mal interessant was draus wird...
 
sie kann es doch ganz einfach beweisen .. sie kann die stücke spielen und die andere nicht.!!!! sie kann neue stücke machen im selben style... die andere nicht.. die andere kann nix auser singen... für mich ist das eine echt komische story .. ein stück ist wie ein fingerabdruck den man mit übung nachmachen kann.. aber das heisst nicht das man da gleich die anderen fingerabdrücke nachmachen kann die man noch nicht gesehn hat.. im dem fall die songs!!

versteht ihr was ich mein?
 
Hier geht es doch garnicht um Urheberrecht, sondern um Betrug.

Ein Beispiel:

Ein Mann klaut in einem Laden einen Fernsehapparat.
2 Tage später verkauft er dieses Gerät an eine andere person.
Beide setzen einen Kaufvertrag auf. Darin erklärt unser Mann, dass er
der Besitzer dieses fernsehers ist und dass keine Ansprüche
dritter Personen bestehen.

Unser Mann begeht hier einen Betrug, denn er gibt vor, der Eigentümer zu sein.
Nur weil er irgendwo erklärt hat, dass er der Besitzer wäre, ist er es noch lange nicht.

Ich kann ja auch nicht ein Auto klauen und es am nächsten Tag auf meinen Namen ummelden. Und dann kommt der Besitzer und ich halte dem
meine druckfrischen Fahrzeugpapiere unter die Nase?

Leute, überlegt doch mal!

Das hier hat mit Urhebrrecht erstmal garnichts zu tun, sondern mit Bertug.
Und in dem Fall zeigt man den Betrüger an.
Und dann sieht die Sache auch gleich völlig anders aus.

Ansonsten könnten wir uns hier nämlich alle gegenseitig unser Hab und Gut klauen und uns einfach irgendwelche "Besitzurkunden" darüber
ausstellen lassen.
So geht das aber nicht.

Vollkommen unabhängig davon, dass der Täter hier irgendwelche
Werke vor dem Urheber angemeldet hat, handelt es sich dabei
trotzdem um Betrug.

Die Frage, wer wem wie was nachweisen kann, ist dann zwar nicht so leicht zu beantworten, aber es kann nicht sein, dass der Täter den Wettlauf
zu einem Verlag gewinnt und darauf basierend irgendein Unrecht zementiert wir.
 
Bevor man rechtliche Tipps gibt, sollte man wissen, was Besitz und Eigentum bedeutet. Wenn ich ein Auto klaue, dann habe ich die Sachherrschaft über das Fahrzeug, also bin ich Besitzer. Demjenigen, dem es rechtlich gehört und der darüber rechtliche Verfügungsgewalt hat ist der Eigentümer, das nur am Rande...
 
ein stück ist wie ein fingerabdruck den man mit übung nachmachen kann

ich möchte gerne mal sehen wie du mit ein bisschen übung einen fingerabdruck nachmachst ...
das aber nur am rande
 
Nun haut Euch hier mal nicht die Köpfe ein. Diese Geschichte ist so alt wie die Musik und wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Es wird immer wieder geklaut werden.

Die Frage ist lediglich wie man sich dagegen wehrt.

Ohne jetzt diesen Fall präzise zu kennen oder deren Wahrheitsgehalt beurteilen zu können (es gibt da immer zwei Meinungen):

Das Ganze wohl oder übel vor Gericht klären lassen denn dafür haben wir Gerichte. Auf der einen Seite wird es für die Gegenseite ja schwer werden überzeugend zu sein wenn es darum geht wie der Song geschrieben wurde ohne musikalische Kenntnisse.
Auf der anderen Seite könnte die Gegenseite argumentieren, dass der Songe EBEN durch die Zusammenarbeit inspiriert entstanden ist und so steht der Gegenseite zumindest ein Teil der Urheberrechtsschaft zu.

Wie auch immer und ich glaube mal die Geschichte so wie sie passiert ist: Ziemlich dumm von der Gegenseite sowas wegen einem, einzigen Song abzuziehen. Egal ob es ein Hit wird, Geld bringt oder nicht. Denn was ist danach? Nachschub der vom Verlag oder wem auch immer verlangt wird kann die Gegenseite ja wohl kaum bringen ohne Talent und Wissen.
Ziemlich dumm.

Ich wäre froh wenn ich einen guten Songwriter an der Hand hätte. Wegen ein paar Gematantiemen auf womöglich jahrelange Zusammenarbeit zu verzichten wäre wirklich beknackt.
 
Dieser Thread ist auch eigentlich nicht dafür gemacht, um sich die Köpfe einzuschlagen!
Es sollte lediglich eine Warnung sein, dass es dem besten Team, Musiker oder in einer guten Freundschaft passieren kann.

Deswegen wurden auch keine Namen genannt. Um nicht mit dem Finger auf jemanden zu zeigen, deswegen wurde dieses Thema "nur" angeschnitten, um einfach mal zum Nachdenken anzuregen.

Wenn jemand an seinen Werken hängt, der wird das verstehen und kann das vielleicht auch Stückweise nachvollziehen.
Wenn man zusammen Arbeitet, sollte schon eine gewisse Vertrauensbasis geschaffen sein, doch wenn man dann so getäuscht wird, wird das immer eine offene Wunde bleiben.

Natürlich ist das und bleibt das nicht das einzigste, dennoch finde ich "Aufklärung" darüber sehr wichtig.
Die Menschen die sagen, "Mir kann sowas nie passieren" die werden sich dann umschauen, wenn es dann doch mal passiert.

Falsche Beratung, von einer Seite die man ernst nimmt und denen man vertraut. Ein "Fehlverhalten" auf Gunsten der Gegenseite.
Ein Diebstahl der so nie durchkommen wird.

Also liebe Homerecordinger, nicht spekulieren sondern einfach mal auf euch wirken lassen!!!

LG
 
Ich finde es immer wieder erstaunlich, was für erbärmliche Querelen wegen solcher Uheberrechtsgeschichten unter manchen Leuten in der Musikszene abgehen.

Wenn ich mit anderen Musik mache, kann das jeder hören, weil ich zusehe, dass ich mich nicht mit Leuten abgebe, denen ich derart hanebüchene Frechheiten zutrauen würde. Leuten, die ehrlos genug sind, dass sie vielleicht mal "einen Anwalt einschalten" um andere ihrer legitimen Autorenrechte zu berauben, sollte man derartige Defekte eigentlich früh genug anmerken.

Ansonsten: wer will, dass seine/ihre Rechte allgemein anerkannt werden, sollte frühzeitig dokumentieren und veröffentlichen. Wenn ein Demo mit klarer Autorenangabe online ist, wird es sehr schwierig zu behaupten, der Veröffentlicher wäre gar nicht der/diejenige, von dem das Stück stammt. Verschicken als mit GNUPG verschlüsseltes E-Mail kann auch sehr hilfreich sein. Dann hat man ein fälschungssicheres elektronisches Dokument mit ebenfalls fälschungssicherem Datumsstempel.

Und: wir haben bisher nur eine Seite der Story gehört. Und die Erzählung bleibt sehr nebulös. Wenn man sich seiner Sache sicher ist, kann man sie auch ausführlich und ganz konkret öffentlich darstellen. Solange man keine Namen nennt, sollte das keine juristischen Nachteile bringen.
Oder man lässt das Veröffentlichen eben ganz bleiben.
 
also ich find es gut, wenn sich da jemand gedanken macht
und uns warnt.

aus diesem grund lass ich meinen song von niemanden anhören.
erst wenn ich das ding gesichert habe.


ich weiss, es ist traurig, aber wahr.


auf der anderen seite, es sind die 12 töne und da kanns sein,
dass sich eine melodie ähnlich anhört :?
 
Aber genau da beißen sie sich alle. 12 Töne und es gibt Gerichtsverfahren noch und nöcher. Und es gibt ja Musikarten die sich sowieso ähneln... Schwierig!
 

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