Vergütung bei kommerzieller Veröffentlichung

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Hi,

habe folgenden Fall.

Eine Sängerin ist an einem.meiner Instrumentals interessiert. Sie hatvmir gesagt dass sie bei einem unter Universal gesignt ist und ihr Album wofür sie das Instrumental nutzen möchte nächstes Jahr auf den Markt und in die Charts kommen soll. Darauf hin habe ich ihr gesagt dass ich gerne eine Beteiligung von 10Prozent haben möchte in diesem Fall. Sie allerdings behauotet das Album auf eigene kosten produzieren zu müssen und keine Beteiligung geben.kann. Ihr Label würde beteiligten Produzenten generell keine Beteiligung.einräumen.. Umd wenm es doch zu einer Beteiligung kommen würde würden aber keine Namen der Produzenten auf dem Album genannt.

Das Label habe ich mir mal angesehen. Es ist eine GmbH und der Inhaber ist nicht unbekannt. Aber nachbIhrenbAussagen zweifel ich sehr an der seriösität.

Was meint Ihr?

Angeblich sollen andere bekannte Künstler mitwirken was für mich ja nicht schlecht wäre..Aber bei Null % Beteiligung???

LG
 
Als Komponist sollte dir bei Veröffentlichung ein Teil der Einnahmen zustehen (genauere, übliche Werte finden sich in der Literatur).

Wenn der Produzent dir allerdings kein Geld geben will und du sagst "Nein", dann ist es auch seine Freiheit zu sagen "Mit dem arbeite ich nicht zusammen."

...also für mich klingt das ein wenig komisch ...

PS: Du verwendest das Wort "Produzent" ein wenig undeutlich - ich glaube an zwei Stellen sollte es eher "Komponist/Texter" heißen.
 
Sehe ich auch so. Du bist ja nicht Produzent, sondern in erster Linie Komponist des Songs. Sicherlich werden sie das Playback auch nicht so übernehmen, sondern ihren Bedürfnissen anpassen. Und wenn das Label nur mit der Künstlerin ein Vertragsverhältnis eingehen will und nicht noch mit "Außenstehenden", dann ist das sein gutes Recht. Meine Plattenfirma handhabt das auch so, wenn ich eine Fremdkomposition verwenden will, muß ich mich selber um die Rechteabtretung kümmern.
Aber als Urheber hast du auf jeden Fall GEMA-Ansprüche und wenn der Song tatsächlich in die Charts kommt, könnt sich das auch schon lohnen.
 
Darauf hin habe ich ihr gesagt dass ich gerne eine Beteiligung von 10Prozent haben möchte in diesem Fall. Sie allerdings behauptet das Album auf eigene kosten produzieren zu müssen und keine Beteiligung geben kann. Ihr Label würde beteiligten Produzenten generell keine Beteiligung einräumen.
...
Was meint Ihr?

Ich meine, da sie sich mit den hervorgehobenen Aussagen schon selber widerspricht (mal kann sie keine Beteiligung geben und dann soll es wieder angeblich am Label liegen!) und, dass sie dich wahrscheinlich verarscht, denn wenn sie (laut ihrer eigenen Aussage) die Produktion selber aus eigener Tasche finanziert, dann hat das Label darüber nicht ansatzweise zu bestimmen welche Beteiligungsprozente sie mit dir vereinbaren kann, denn du bist hier bei dem bereits von dir bestehenden Instrumental der Komponist und das Label (sofern die mit eigenen Studio arbeiten und dein Instrumental nur nochmal im angepassten Arrangement einspielen) allenfalls Bearbeiter, als nachher eventuell auch noch derjenige der die Veröffentlichung veranlasst.
 
Finger von dem Mist lassen. Das ist m.E. Bauernfängerei.

Keine Beteiligung als Komponist... das ist doch wohl ein Scherz!
 
50% (von dem Song) für dich plus Erwähnung natürlich. Das wäre normal. Irgendwie so wird es auch vorgegeben wenn du den GEMA-Fötzel unterschreibst...
 
Das Problem bei solchen Labels ist, das sie sich nicht weiter kümmern möchten, geschweige es tun.
Die laden es auf irgendein Portal und denken das es sich dann von selbst verkauft.
Das sind alles Möchtegerne.

Und warum bist du so bescheiden, 30-40 % musst du verlangen, du hast die meisste Arbeit du hast die Grundlage geschaffen.
Oder verkauf den Beat oder was du da hast für um die 400-500 Ocken, dann kann dir egal sein wie die ihr Geschäft führen, du wirst so mit Sicherheit besser wegkommen als die Labelfutzies.

Lass es andere für 5-10 % machen wenn sie sich darauf einlassen, aber warum solltest du das tun.

Immer dieses denken, ich muss mir ja erstmal einen Namen machen, Blödsinn, wenn du gut bist, wird man dir auch gute Angebote machen bzw, sich darauf einlassen.
 
gemäß der darstellung im eingangspost hört sich das ganze schon sehr unschlüssig und "komisch" an...

insofern #4 und #5: +1!
 
Lass die Finger davon! Das widerspricht sich alles zu sehr...

Umd wenm es doch zu einer Beteiligung kommen würde würden aber keine Namen der Produzenten auf dem Album genannt.

Völliger Quatsch - das ist ein unabdingbares Recht!
 
So,
habe nun nochmal ein.intensives Gespräch mit der Sängerin gehwbt. Nun is sie doch bereit.mir 50% einzuräumen..
 
....nächstes Jahr auf den Markt und in die Charts kommen soll.

I Love it....

Und immer schön unterscheiden:

Urheberrecht und Leistungsschutzrecht, ne?
 
Mir ist das schonbklar. Ihr anscheinend nicht. :)
 
...oder du machst folgendes: du gibst den Interpreten/Produzenten deine Komposition unter fadenscheinigen Bedingungen, und legst später einen Skandal auf (oder lässt auflegen) , dass dein Song "geklaut" wurde ;-) ... dann hast du Auftritte auf "Explosiv" etc und die lässt du dir dann bezahlen, aber richtig :D !
 
Das Interessante ist doch eigentlich, wie sie sich das denn sonst vorgestellt hätte?? Sie muss Dir gemäß UrhG eine angemeßene Vergütung zahlen. Sie kann froh sein, dass es hier nur um Tantiemen und nicht noch einen Vorschuß geht. An und für sich ist dieser nämlich das, was du aushandeln solltest, weil wenn das Ding in die Hosen geht, ist egal, ob du von 0 EUR 50% oder 5% bekommst.

Ich finde 50% übrigens sehr viel, würde ich niemals an ihrer Stelle machen. Achte am besten drauf, woran die 50% geknüpft sind. Bei entsprechender hinterlistiger Vertragsgestaltung siehst du auch bei 50% keinen Cent, was natürlich im Zweifel so nicht durchgeht vor Gericht, aber du dann auch erstmal die Lauferei hast.
 

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