Jaja...die Gema unterscheidet aber auch zwischen Texter und Komponist.
Wenn du einen Song vernünftig veröffentlichst, wirst du eventuell gefragt, wer Komponist ist, wer die Rechte an der Aufnahme usw. hat.n
Habe ich ja bereits gefragt, was du eingeben würdest...dem bist du aus meiner Sicht etwas ausweichend begegnet.
Ist mir im Prinzip auch egal, was für Einzelschicksale da dran hängen.
Mich interessiert eher das gesellschaftliche große ganze und die Entwicklung aus Sicht eines Musikers. Eventuell auch aus Sicht eines drittklassigen Komponisten und Recordlers.
Ich sehe das so, dass du weder Urheber dieses Werkes bist, noch die Aufnahmerechte besitzt. Bei letzteren kenne ich die Suno (Pro
) Agb's nicht.
Wenn man "nur" Texter ist, dann bekommst du an einem Song doch niemals die 100%igen Rechte bei der Gema. Wenn das nun mit der KI anders sein soll, dann empfinde ich dies als falsch und nicht korrekt.
Aber im Gegenzug würde ich es jedem gönnen, der mit einer innovativen Idee, den einen oder anderen Euro macht, weil er irgendeine Lücke im System gefunden hat. Auch dann, wenn man Lieselotte Beinebreit in die Welt raushaut.