Entone
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@Benecs, madeinmetin und cipher
Der Kauf in einem Online-Shop läuft als sog. invitatio ad offerendum ab. Das heißt, dass obwohl der Verkäufer seine Ware zu einem Preis anbietet, dies noch nicht der Antrag des Kaufvertrags gem. § 145 BGB ist. Den Antrag macht in diesem Fall der Käufer mit seiner Bestellung, der Onlineshop muss dann den Antrag durch Annahme (i.d.R. Annahmebestätigung durch e-mail) bestätigen, wobei hiermit erst der Kaufvertrag geschlossen wird.
Das hat den Sinn, dass wenn z.B. nur noch eine Sache vorrätig ist (wie z.B. ein Einzelstück im Schaufenster) nicht 100 Leute gleichzeitig das Ding wollen und gleich 100 Kaufverträge geschlossen werden, die der Verkäufer gar nicht erfüllen kann, es dient also der Rechtssicheheit.
@cipher
ergo: es kommt kein Kaufvertrag zustande, wenn dir musikproduktiv das Geschäft nicht bestätigt, wovon ich mal ausgehe. Andererseits wird auch kein Kaufvertrag über die 415 Euro zustande kommen, da du deinen Antrag bzgl. des günstigeren Preises gemacht hast.
Was willst du tun? Sie verklagen, weil sie deinen Antrag nicht annehmen? Und zu einer Schadensersatzklage müsste dir erstmal Schaden entstanden sein, wovon ich nicht ausgehe.
Gruß
Der Kauf in einem Online-Shop läuft als sog. invitatio ad offerendum ab. Das heißt, dass obwohl der Verkäufer seine Ware zu einem Preis anbietet, dies noch nicht der Antrag des Kaufvertrags gem. § 145 BGB ist. Den Antrag macht in diesem Fall der Käufer mit seiner Bestellung, der Onlineshop muss dann den Antrag durch Annahme (i.d.R. Annahmebestätigung durch e-mail) bestätigen, wobei hiermit erst der Kaufvertrag geschlossen wird.
Das hat den Sinn, dass wenn z.B. nur noch eine Sache vorrätig ist (wie z.B. ein Einzelstück im Schaufenster) nicht 100 Leute gleichzeitig das Ding wollen und gleich 100 Kaufverträge geschlossen werden, die der Verkäufer gar nicht erfüllen kann, es dient also der Rechtssicheheit.
@cipher
ergo: es kommt kein Kaufvertrag zustande, wenn dir musikproduktiv das Geschäft nicht bestätigt, wovon ich mal ausgehe. Andererseits wird auch kein Kaufvertrag über die 415 Euro zustande kommen, da du deinen Antrag bzgl. des günstigeren Preises gemacht hast.
und falls nicht dann gibts äger...
Was willst du tun? Sie verklagen, weil sie deinen Antrag nicht annehmen? Und zu einer Schadensersatzklage müsste dir erstmal Schaden entstanden sein, wovon ich nicht ausgehe.
Gruß