Studio ... Gewerbeflaeche anmelden Pflicht?

  • Ersteller synthpark
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hi,

also für mich hat das alles mein steuerberater gemacht.

bei mir war das ja auch alles andere als einfach.

bin ich freiberufler?
gewerbeanmeldung?

auch er wusste es erstmal nicht obwohl es sich um eine sehr gute kanzlei handelt die einiges an prominenter kundschaft hat.

er hat es soweit ich weiß als freiberuflich durchbekommen.
ich hatte anfangs aber ein gewerbe angemeldet.

was er da genau gemacht hat und unter welchen bedingungen weiß ich nicht.
ist aber sauber.

was kleingewerbe vs ust-pflicht angeht.

für mich war das von anfang an keine frage.
ich hab ja vorhersehen können dass ich oft mit anderen ust-pflichtigen zu tun habe, hohen umsätz durch materialkäufe und sehr oft anschaffungskosten auf mich zukommen.
außerdem hohe vorgründungskosten. alles ust-kram

hätt ich auf kleinunternehmen gemacht hätte ich auf tausende € vst gepfiffen.
und unternehmen hätten meinen kleinunternehmerstatus blöde beäugt nach dem motto "wenn der ein auf kleinunternehmer macht dann bewegt der ja weniger als 17.500€ im jahr... nee da such ich mir lieber nen größeren"

und schon im ersten jahr hatte ich die 17.500 mit schmackes gesprengt.


aber wenn du so gut wie nur rechnungen an privat schreibst.
anschaffungskosten gering sind.
ständige "materialkosten" und sonstige betriebsausgaben wenig bis selten anfallen also du wenig von deinen ausgangsrechnungen für betriebkosten abzwackst dann ist die kleinunternehmerregelung unterm strich besser.
denn du sparst dir nen ganzen haufen buchhaltung. alleine am anfang die monatliche USTVA.
ohne steuerberater würd ich das auch nicht machen und der kostet auch.

lg
 
aber wenn du so gut wie nur rechnungen an privat schreibst.
anschaffungskosten gering sind.
ständige "materialkosten" und sonstige betriebsausgaben wenig bis selten anfallen also du wenig von deinen ausgangsrechnungen für betriebkosten abzwackst dann ist die kleinunternehmerregelung unterm strich besser.
denn du sparst dir nen ganzen haufen buchhaltung. alleine am anfang die monatliche USTVA.
ohne steuerberater würd ich das auch nicht machen und der kostet auch.

lg

wuerd ich nicht umbedingt sagen.
Gerade im ersten Jahr sind die Ausgaben enorm. Da ist es gut, die Mwst zu sparen.
 
Freiberufler ja oder nein! JA!

http://www.steuertipps.de/downloads/article/s-255157/1/CS_Abgrenzung-freiberuflich-gewerbe.pdf

Tontechniker, der aus musikalischen
Leistungen einzelner Musiker ein Gesamtklangbild erstellt

FG Berlin,
Urteil vom 30.9.1986,
V 368/85,
EFG 1987, S. 244

Ohne Steuerberater gefunden Lächeln


das war ein erfahrungsbericht meinerseits und da war es ja gar nicht eindeutig.
tonstudiodesigner mit werkstatt für modulbau und verkauf dieser.

viele würden sofort gewerbe schreien.

so einfach ist es dann doch nicht. jetzt ist es steuerrechtlich sowas wie eine praxis.
mein steuerbarater hat das so klar gemacht. unter welchen kriterien weiß ich nicht.

jedenfalls zahl ich keine gewerbesteuer und meine einnahmen sind freiberufliche einnahmen.
er meinte nur dass wir ab einer gewissen größenordnung evtl die werkstatt mit dem modulverkauf von den beratungshonoraren trennen müssen.
is mir jetzt schon alles zu kompliziert. ohne meinen steuerberater würd ich da niemals klar genug durchsehen. und das "klar genug" ist ja das entscheidende. und das fehlt halt trotz kaufm. ausbildung.

aber bei dir ist die sache viel eindeutiger und auch von den einnahmen und ausgaben übersichtlicher. ich hab im monat z.b. zwischen 50-100 belege.
wenn du die zeit hast und steuerwissen gut verstehst und da hintersteigst kann ich mir schon vorstellen dass du die paar ein und ausgaben im monat selber dem finanzamt erklären kannst.
am meisten muss man auf die abschreibungsgeschichten achten. wenn kfz im spiel ist die verschiedenen modelle wie 1% regelung oder fahrtenbuch.

aber auch banale fails wie "geschäftsessen" auf eine bewirtungsquittung schreiben kann bei einer prüfung konsequenzen haben. das muss man dann eben wissen.
das finanzamt schickt dir nur einen bescheid was du abdrücken darfst wenn die der meinung sind da fehlt was.
da steht nie eine begründung. wenn die von deiner rechnung abweicht dann stehste erstmal mit großen fragezeichen da.

dir muss einfach 100% klar sein was dir für arbeit als Ust-pfichtiges unternehmen blüht im gegensatz zur kinderleichten kleinunternehmerregelung.
wenn dich das in zahlen ausgedrückt 1000€ an arbeit im jahr kostet aber du nur durch vst-abzug aus z.b. vorgründungskosten und anschaffungen 999€ gut machst dann ist die kleinunternehmerregelung für die ersten jahre definitiv besser.

lg
 
Noch ein Tip meinerseits:

Mein "Tonstudio" habe ich damals nebengewerblich gemacht und habe mich dann als freischaffender Musikproduzent gemeldet, dadurch entfielen all die Genehmigungen und Bedingungen die man für ein normales Tonstudio braucht (wie z.B. 2.20m lichte Deckenhöhe, sanitäre Anlagen, etc.).

:)
 

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