Studio ... Gewerbeflaeche anmelden Pflicht?

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Totale Noop Frage:

muss man ein Tonstudio als Gewerbeflaeche anmelden?

Mir scheint, dass dies nicht so ist.

Man ist Freiberufler. Ein Freiberufler muss doch keine Wohnung
gewerblich mieten, oder? Oder doch?

Als Gewerbeflaeche zahlt man MwSt (die man zurueckbekommt),
auf ne normale Miete dagegen nicht.

Wie ist das also rechtlich betrachtet?
 
Wenn du es als Tonstudio anmeldest, kann es eventuell Aufmerksamkeit geben mit Emissionsregeln und Nachbarn und Lärm.
Nächtliches Türenschlagen und bla bla.

Soweit das mit der gewerblichen Nutzung von Räumen in Wohngebieten.
Deswegen gibt es Gewerbe- oder gar Industriegebiete.

Rein steuerlich kannst du deinen gewerblichen Raum als Mietausgabe geltend machen, wenn das Finanzamt die vollgewerbliche Nutzung anerkennt.
Wenn du noch darin wohnst oder schläftst, dampfen die das gerne ein und du kannst nicht 100% absetzen.
Zum Beispiel ein Büro mit einer Liege drin und so Blödsinn....

Sind also mehrere Perspektiven.
 
Der Betrieb eines Tonstudios ist im Regelfall Gewerbe und muss als solches beim Gewerbeamt gemeldet werden
Der Beruf des Tonmeisters kann bspw. als Freiberuf deklariert werden.
Einen Arbeitsplatz kann einem auch keiner verbieten.

Wenn du privat mietest oder als Kleinunternehmer geführt wirst, also keine Mwst. gelten machen kannst, dann musst du die auch nicht mitzahlen. Ob der Vermieter das mitmacht, musst du erfragen.
 
Sind also mehrere Perspektiven.

Mir fallen da ad hoc 3 ein:

1. Öffentliches Baurecht
2. Mietrecht
3. Steuerrecht

ad 1:
Welche Nutzungsart wo zulässig ist, steht zum einen in der Baunutzungsverordung (BauNVO), welche bundesweit gilt. Und dort gleich am Anfang so ab § 2, wo die einzelen "Gebiete" beschrieben werden. Beispielsweise kann in einem WA (allgemeies Wohngebiet) sog. "nicht störendes Gewerbe" zulässig sein (Beispiel: ne Arztpraxis in einem vorwiegend zu Wohnzwecken genutzen Gebäude wäre wohl zulässig, eine KFZ-Werkstatt nicht). Der Begriff "Tonstudio" indiziert wahrscheunlich bei den meisten die Vvermutung, dass da Lärm ein Thema ist und somit eher "störendes" Gewerbe nahe liegt (meine Meinung).
Wo bekommt man raus, in welchem "Gebiet" das Nutzungsobjekt liegt?
Entweder gibts nen Bebauungsplan (§ 30 BauGB).... der beschreibt i.d.R. sehr genau, was zulässig ist. Oder es gibt zumindest einen Flächennutzungsplan (und den gibts mit Sicherheit, den hat jede Kommune). Dort ist zumindest die "Flächennutzung" (manchmal auch die "Gebietsnutzung" dargestellt (dieser ist jedoch nur behördenverbindlich und schafft kein Baurecht).
Zu erfragen ist das bei der zuständigen Stadtplanungsbehörde. Ich denke, bei Dir gehts um Berlin, soweit ich weiß haben die auf ihrer Homepage ein leistungsfähiges Infoportal (ich glaube, es heisst "FIS Broker", wenn ich mich noch recht erinnere). Dort können alle B-Pläne sowie der/die FNP/s eingesehen werden. Zur Not bei der jeweiligen Lokalbaukommisson des betreffenden Stadtbezirks anrufen.

ad 2:
Wenn in einem vorwiegend zu Wohnzwecken genutzen Gebäude gewerbliche Flächen (zB Arztpraxis, Rechtsanwaltskanzlei und dgl) vermietet werden, muss das mit dem Vermieter geklärt sein. Ich bin nicht sicher, aber ich nehme doch stark an, dass hier kein üblicher Wohnraummietvertrag mit den entsprechenden Kündigungsfristen, Miethöheanpassungsmöglichkeiten (etc....siehe BGB) abgeschlosen werden kann. Ich denke schon, dass es sich hierbei um einen Gewerberaumietvertrag handelt/handeln muss, wo entsprechend anderes Mietrecht gilt.
Ich habe schon gewerbliche Mietverträge gesehen, wo das beteffende Unternehmen Umsatzsteuer (zusätzlich zur "Netto"Miete) gezahlt hat, bei anderen wiederum war das nicht der Fall. Wieso, weshalb, warum....keine Ahnung!

ad 3:
Zur Abgrenzung "Freiberufler nicht Freiberufler" orientiert man sich gern am "Katalog der freien Berufe" (oder so ähnlich) siehe auch § 18 EStG
 
Gute Beitraege, vielen Dank Euch (insbesondere auch Metropolis).

Also anscheinend ist das Thema nicht so klar.

Zum Beispiel sind Aerzte Freiberufler, aber die Arztpraxis kann als Gewerbe eingestuft werden.
Alles ne Frage der Bewertung.

http://www.pr-blickpunkt.de/finanzen-recht/artikel/die-gewerblichkeit-der-arztpraxis

In meinem Fall soll keine Laufkundschaft existieren, keine Anmeldedame etc. Keine Recordings und Proben. Da ists dann nicht mehr so klar, ob das ein Gewerbe sein soll.
 
Ohne wirkliches Business kannst du ja auch Privat anmieten, und je nachdem was sich entwickelt, dann immer noch umdisponieren, oder?
 
Gute Beitraege, vielen Dank Euch (insbesondere auch Metropolis).

Also anscheinend ist das Thema nicht so klar.

Zum Beispiel sind Aerzte Freiberufler, aber die Arztpraxis kann als Gewerbe eingestuft werden.
Alles ne Frage der Bewertung.

http://www.pr-blickpunkt.de/finanzen-recht/artikel/die-gewerblichkeit-der-arztpraxis

In meinem Fall soll keine Laufkundschaft existieren, keine Anmeldedame etc. Keine Recordings und Proben. Da ists dann nicht mehr so klar, ob das ein Gewerbe sein soll.

Man sollte den Beruf als solches und die Prozess- und Arbeitsumgebung gedanklich vollständig trennen.

Du kannst ja Bäckermeister sein und darfst von daher eine Bäckerei betreiben, aber du kannst nicht überall wo du möchtest beliebig eine Backstube aufmachen.
Diesen Ort musst du suchen und finden.

Ein als Tonstudio ausgewiesenes Gewerbe wird es spätestens über die Zeit in einem Wohngebiet schwer haben.
Eine "Künstleragentur" als Büro mit einer, so nebenbei angschlossenen, "Sprecherkabine" und eine dazu gehörige Mischeinrichtung geht zumindest am Anfang leichter durch.
Und wenn es eh keine Beschwerden gibt war es das dann auch.

Meine Firma begann mit einer kleinen "Küche" in einen Hinterhaus in einem Wohngebiet.
Dann wurde es größer und dann kam auch schon mal ein LKW mehr zu liefern und abholen.
Dann gab es irgendwann einen kleinen Gabelstapler und das Laden dauerte schon mal 1/2 Stunde und dann ging es mit den Nachbarn los.
Dann mit dem Landratsamt.
Dann mit dem Gewerbeamt- und Aufsicht.
Dann mussten wir raus in ein Gewerbegebiet.

10 Jahre später mussten wir dann in ein Industriegebiet.

Lange Rede, kurzer Inhalt.
Denkst du gewerblich, denke gefälligst alle Aspekte und die ersten paar Verzweigungen zu Ende.
Sonst überrascht die gleich die nächste Überraschung :)
Im Grunde bist du als Gewerbetreibender immer der Täter und als Konsument eher das Opfer mit ein bischen Welpenschutz.
 
thanks. :)

Erstmal gabs schonmal die Frage

https://recording.de/Community/Forum/Homerecording/Musikrecht_und_-finanzen/138581/Thema_1.html

Die Sache ist die:

Wenn man nur mischt usw. aber keine Aufnahmen macht, wo Bands rein und rausrennen, dann sieht das nach aussen hin schon mal anders aus. Ausser wenn man lautstaerketechnisch auffaellt. Aber dazu kommt ja die Problematik der Webpage, und die kann durchaus gewerblichen Charakter annehmen, nach dem Motto: "wir" (schon mal lustig) machen dies und das, im Gegensatz zu: ich bin freischaffender Produzzzer und mache noch ein wenig Mischen und Mastern.

Das ist echt ein nerviges Problem. Gewerbeflaechen mit geringer Groesse gibt es wenige, und von den wenigen ist viel Unbauchbares dabei. Dann muss man auf die Miete Mehrwertsteuer bezahlen, und zahlt letztlich mehr, wenn man naemlich am Ende noch als Liebhaber eingestuft wird, wenns also nicht laeuft. Plus Gewerbesteuer.

Und dann noch de Frage nach dem kuenstlerischen Aspekt des Toningenieurs (Mischers), die hier mit reinspielt. Ob er Freiberufler ist oder nur DIenstleister. WHAT THE #### !? Welche Taetigkeit hier ueberwiegt usw. Ich fahre jetzt den L.M.A.A. Ansatz und schaue mir gewoehnliche Wohnungen an. Manchmal muss man eben Dinge ignorieren, sonst kommt man nicht weiter. Wenns laueft, kann ich immer noch umziehen.
 
Alles eine frage der kreativen deklaration der eigenen taetigkeit. gehs doch erstmal entspannt an. wo kein klaeger ist gibts auch keine aerger. umschwenken kannst du ja immernoch...
 
Alles eine frage der kreativen deklaration der eigenen taetigkeit. gehs doch erstmal entspannt an. wo kein klaeger ist gibts auch keine aerger. umschwenken kannst du ja immernoch...

du musst keinen Klaeger haben. Es geht vielleicht eher ums Gewerbeamt. Das schaut sich unter Umstaenden dein Objekt an, wenn du deine Homepage gestaltest.
 
synthpark

Du hast vollkommen recht.

Manchmal muss man sogar die Hühneraugen zudrücken und den Schuh der drückt auch noch anziehen :)
Die Mischung aus Unauffälligkeit, Duldungen und Sympathiehandlungen lassen einige unbehelligt vor sich hin tun.

Sich in vorauseilendem Gehorsam gleich den Wanzt aufritzen macht auch keinen Sinn.

Trotzdem sollte man so gut es geht umfassend informiert sein.
Und die vorhersehbaren Umstände mit in das Kalkül nehmen, Reserven bilden oder halten.
 
Die Mischung aus Unauffälligkeit, Duldungen und Sympathiehandlungen lassen einige unbehelligt vor sich hin tun.
Genau, wir leben doch nicht ohne Grund in Berlin. Du willst ja nicht den schwäbischen Lokalmarkt aufmischen...
 
Der Betrieb eines Tonstudios ist im Regelfall Gewerbe und muss als solches beim Gewerbeamt gemeldet werden
Der Beruf des Tonmeisters kann bspw. als Freiberuf deklariert werden.
Einen Arbeitsplatz kann einem auch keiner verbieten.

Wenn du privat mietest oder als Kleinunternehmer geführt wirst, also keine Mwst. gelten machen kannst, dann musst du die auch nicht mitzahlen. Ob der Vermieter das mitmacht, musst du erfragen.

umgekehrt.

Wenn du Kleinunternehmer bist, MUSST du Mwst zahlen wie Privatleute auch.\ und bekommst sie nicht wieder.

Auch auf Gewerbeflaeche.

Da meinte eine, man kann eine Befreiung holen. Dann war ich beim Finanzamt und die Dame meinte, nein.
 
Es wird einem so richtig leicht gemacht, aus seinem Leben was zu machen, oder? :)

Die Abwehrhaltung aller beteiligten Institutionen ist einfach immer wieder bemerkenswert.
Ganz großes Kino.

Jetzt noch Berufsgenossenschaften, Emissionvorschriften, Versicherungen, Gewerbe- und Finanzämter und nicht zu vergessen unsere Geldinstitute.

Schlichtweg DIE Entkeimungstruppe für jeglichen Begeisterungwillen sich selbstständig zu machen...

Dienstleisten ist das Eine.
Produzierendes Gewerbe das Andere. Das ist Stufe zwei+.

Wenn nur ein kleines Dampfwölkchen aus dem Auspuffrohr deines Gabelstaplers steigt, finden sich sofort ein ganzer Sack verbeamteter Butterkugeln um dieses Ereigniss zu beschnüffeln, zu begutachten und kostenpflichtig zu bescheinigen.

Würg!
 
Die Abwehrhaltung aller beteiligten Institutionen ist einfach immer wieder bemerkenswert.
Ganz großes Kino.

Naja, man kommt schon entgegen, indem man das steuerlich absetzbar macht.

Szenario 1

der Laden laeuft einigermassen.

Mehrwertsteuer bekommt man zurueckerstattet.
Miete wird steuerlich als Verlust abgesetzt

Horror-Szenario 2

Der Laden laeuft sehr schlecht, es gibt keine Auftraege.

Man wird der Liebhaberei bezichtigt.

Man darf die gesamte MWst zurueckzahlen.
Man muss wohl auch die gesparte Steuer auf die Miete zurueckzahlen. K.O.
 
muss man ein Tonstudio als Gewerbeflaeche anmelden?

Mir scheint, dass dies nicht so ist.

Man ist Freiberufler. Ein Freiberufler muss doch keine Wohnung
gewerblich mieten, oder? Oder doch?

Als Gewerbeflaeche zahlt man MwSt (die man zurueckbekommt),
auf ne normale Miete dagegen nicht.

Da werden - so wie ich das sehe - 2 Sachen vermischt (und das als Mixer ;-))...

Also angemietete (oder auch Eigentum) Gewerbefläche ist nicht zwanghaft notwendig, wenn du dich als Tontechniker anmelden willst (was im übrigen bei meinem Finanzamt einen Gewerbeschein will - denen reicht nicht die selbstständige Tätigkeit). Vorteile wurden ja auch schon einige genannt (steuerliche Absetzung, etc.) - allerdings hat das auch einige Pflichten, die du halt in einer Wohnung nicht hast
(siehe auch http://www.kanzlei-offermann.de/de/gewerbemietrecht.html)

Dann zu dem Thema Umsatzsteuer - Wenn du dich bei der Behörde anmeldest, bekommst du irgendwann Post vom Finanzamt - die Fragen dich dann nach erwartetem Gewinn und Umsatz. Wenn du jetzt über einen gewissen Satz kommst (ich glaube es waren mal immer so um die 32.000€) MUSST du USt. ausweisen (an deine Kunden) und bekommst dafür, bei Sachen die du kaufst auch die geleistete Vorsteuer zurück (also in dem Fall auch von deiner Gewerbefläche). Unter diesem Satz, musst (aber kannst) du keine USt. verlangen, bekommst dafür aber auch keine Vorsteuer zurück (In dem Fall musst du auch die Ust. bei Gewerbefläche zahlen).

So, da jetzt natürlich viele sich sagen "Toll, ich mach eine Gewerbe und spare Umsatzsteuer". Also wenn du dem Finanzamt jetzt über Jahre Rechnungen schickst und schön fleißig miese machst, kann das Finanzamt sogenannte Liebhaberei festsetzen - heißt, das Finanzamt glaubt dir nicht mehr, dass du auch wirklich Gewinnabsichten hast. Da dies auch RÜCKWIRKEND gemacht werden kann, heißt das, dass das Finanzamt evtl. Vorsteuerbeträge zurückverlangen kann... von daher wäre ich da immer etwas vorsichtig.... mal ganz abgesehen davon, dass ich jedem empfehlen würde so lange wie möglich Umsatzsteuerbefreit zu bleiben (alleine schon wegen dem organisatorischen Aufwand)...
 
Es wird einem so richtig leicht gemacht, aus seinem Leben was zu machen, oder? :)

Die Abwehrhaltung aller beteiligten Institutionen ist einfach immer wieder bemerkenswert.
Ganz großes Kino.

Jetzt noch Berufsgenossenschaften, Emissionvorschriften, Versicherungen, Gewerbe- und Finanzämter und nicht zu vergessen unsere Geldinstitute.

Schlichtweg DIE Entkeimungstruppe für jeglichen Begeisterungwillen sich selbstständig zu machen...

Dienstleisten ist das Eine.
Produzierendes Gewerbe das Andere. Das ist Stufe zwei+.

Wenn nur ein kleines Dampfwölkchen aus dem Auspuffrohr deines Gabelstaplers steigt, finden sich sofort ein ganzer Sack verbeamteter Butterkugeln um dieses Ereigniss zu beschnüffeln, zu begutachten und kostenpflichtig zu bescheinigen.

Würg!

Die liebe Krankenkasse fehlt noch die davon ausgeht man Kuriers von jetzt auf gleich zum Großverdiener und sich ihr Stück vom Kuchen gleich selbst abschneidet.
 
muss man ein Tonstudio als Gewerbeflaeche anmelden?

Mir scheint, dass dies nicht so ist.

Man ist Freiberufler. Ein Freiberufler muss doch keine Wohnung
gewerblich mieten, oder? Oder doch?

Als Gewerbeflaeche zahlt man MwSt (die man zurueckbekommt),
auf ne normale Miete dagegen nicht.

Da werden - so wie ich das sehe - 2 Sachen vermischt (und das als Mixer ;-))...

Also angemietete (oder auch Eigentum) Gewerbefläche ist nicht zwanghaft notwendig, wenn du dich als Tontechniker anmelden willst (was im übrigen bei meinem Finanzamt einen Gewerbeschein will - denen reicht nicht die selbstständige Tätigkeit). Vorteile wurden ja auch schon einige genannt (steuerliche Absetzung, etc.) - allerdings hat das auch einige Pflichten, die du halt in einer Wohnung nicht hast
(siehe auch http://www.kanzlei-offermann.de/de/gewerbemietrecht.html)

Dann zu dem Thema Umsatzsteuer - Wenn du dich bei der Behörde anmeldest, bekommst du irgendwann Post vom Finanzamt - die Fragen dich dann nach erwartetem Gewinn und Umsatz. Wenn du jetzt über einen gewissen Satz kommst (ich glaube es waren mal immer so um die 32.000€) MUSST du USt. ausweisen (an deine Kunden) und bekommst dafür, bei Sachen die du kaufst auch die geleistete Vorsteuer zurück (also in dem Fall auch von deiner Gewerbefläche). Unter diesem Satz, musst (aber kannst) du keine USt. verlangen, bekommst dafür aber auch keine Vorsteuer zurück (In dem Fall musst du auch die Ust. bei Gewerbefläche zahlen).

So, da jetzt natürlich viele sich sagen "Toll, ich mach eine Gewerbe und spare Umsatzsteuer". Also wenn du dem Finanzamt jetzt über Jahre Rechnungen schickst und schön fleißig miese machst, kann das Finanzamt sogenannte Liebhaberei festsetzen - heißt, das Finanzamt glaubt dir nicht mehr, dass du auch wirklich Gewinnabsichten hast. Da dies auch RÜCKWIRKEND gemacht werden kann, heißt das, dass das Finanzamt evtl. Vorsteuerbeträge zurückverlangen kann... von daher wäre ich da immer etwas vorsichtig.... mal ganz abgesehen davon, dass ich jedem empfehlen würde so lange wie möglich Umsatzsteuerbefreit zu bleiben (alleine schon wegen dem organisatorischen Aufwand)...

halt halt. ;)

Erstmal liegt die Grenze fuer Kleinunternnehmer viel weiter unten im ersten Jahr, 17000 oder so, und danach 50000.

Ausserdem ist dem Finanzamt egal, ob du die Wohnung, die du komplett als Buero nutzt, absetzt oder eine Gewerbeflaeche. Das eine ist Steuerrecht, das andere Mietrecht. So hab ichs heute verstanden. Du kannst ja auch das Arbeitszimmer zuhause komplett absetzen.

Es geht darum, dass du in der Regel kein Gewerbe anmelden musst als Freiberufler. Wenn du kein Gewerbe anmeldest, sparst du Gewerbesteuer und musst nicht unbedingt rein in eine Gewerbeflaeche.

Man sieht, das Thema ist nicht so 100% klar.
 
synthpark schrieb in #18:
...
Es geht darum, dass du in der Regel kein Gewerbe anmelden musst als Freiberufler. Wenn du kein Gewerbe anmeldest, sparst du Gewerbesteuer und musst nicht unbedingt rein in eine Gewerbeflaeche.

Wenn du mit deinen Emissionen, die nicht auf rein bürgerliches Wohnen zurückzuführen wären, dauerhaft auffällig wirst, gehst du Gassi -> Gewerbegebiet.

Ein freiberuflicher Firmenberater kann sich vermutlich niemals beruflich so gebährden, dass er seine Tätigkeit nicht in einer Wohnimmobilie verrichten könnte.
Er bleibt unauffällig.

Audioarbeitsplätze haben da schon ein anderes Potential.

Aber.

Wo kein Kläger, da kein Richter.
Gute nachbarschaftliche Verhältnisse sind Gold. So oder so.

Du meldest dich einfach als freiberuflicher Audiosystemconsulter und Qualitätsentwickler an :)
 
Es geht darum, dass du in der Regel kein Gewerbe anmelden musst als Freiberufler. Wenn du kein Gewerbe anmeldest, sparst du Gewerbesteuer und musst nicht unbedingt rein in eine Gewerbeflaeche.


Leute, Leute. Hier geht's ja wild durcheinander. Ich möchte doch dringend empfehlen, sich im Zweifel an Fachleute (Rechtsanwalt, Steuerberater) zu wenden, wenn man wirklich vorhat, eine (semi-/tuttiprofessionelle) Existenz zu gründen. Das kostet in der Regel nicht viel oder ist sogar kostenlos (je nach Umfang).


Vielleicht noch einmal zur Klarstellung: Zwar sind die amtlichen Stellen in der Regel gut vernetzt (so wird das Finanzamt von der Stadt / Gemeinde regelmäßig über neu angemeldete Unternehmungen informiert), allerdings sind bestimmte Folgen immer an die Verwirklichung eines Sachverhalts geknüpft:


Die Gewerbesteuer ist daran geknüpft, dass der (ggf.) Steuerpflichtige einen "stehenden Gewerbebetrieb" im Inland betreibt (§ 2 GewStG = Gewerbesteuergesetz). Ist das, was betrieben werden soll, kein Gewerbebetrieb, sondern stellt eine freiberufliche Tätigkeit dar (vgl. hierzu R 18.1 EStR = Einkommensteuerrichtlinien), fällt man gar nicht erst unter die Gewerbesteuerpflicht.

Aber: Auf eine Anmeldung bei der Stadt oder Gemeinde kommt es für die Frage nach der Steuerpflicht nicht an (gleichwohl die aus anderen Gründen verpflichtend sein kann, z.B. aufgrund der jeweiligen ordnungsrechtlichen Bestimmungen). Dass man (auch als Gewerbebetrieb) in gewissen Größenordnungen von der Gewerbesteuer befreit ist (z.B. wegen der Größenordnung des Unternehmens (vgl. die Freibeträge, vgl. § 11 Abs. 1 GewStG) kommt dann als nächstes.


Also bitte grundsätzlich vorsichtig sein, bei Äußerungen wie der oben zitierten. Und im Zweifel Fachleute fragen. Soviel von mir
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