Songwriter und Rechtskundige gefragt

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Andre77

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Da ich immer mal wieder Anfragen bekomme, ob ich Songs schreiben kann für andere und ich das nun nicht mehr für Lau machen will, wollte ich mal die Erfahrenen fragen.

1. Gibt es für solche Zwecke vorgefertigte Verträge?
2. Was genau sollte so ein Vertrag beinhalten?

Und da ik absolut keinen Plan habe, wie so ein Auftrag vergütet wird, wäre meine Frage...

3. in welcher Höhe wird so ein Song in etwa vergütet? Gibt es einen Standardsatz?
4. Gibt es da noch etwas zu bedenken, außer der MwSt.?

Ich rechne nicht mit allzuvielen Antworten, aber vlt ist der eine oder andere, der mir da weiterhelfen kann.

Vielen Dank schonmal

LG

André
 
*dezentes Pusssssshhhhhh
 
Sowas musst du immer absprechen - sowie Vertrag als auch Vergütung. Ich würde als Songwriter ca. 20 -30 % vom Gesamtumsatz (Netto) verlangen.
 
ok danke Dir für die Antwort. Ich hatte eher an einen festen Regelsatz als Anhaltspunkt genommen. An Umsatzbeteiligung hatte ich noch nicht gedacht...

Vielen Dank
 
In welchen Bereichen bewegt sich das in etwa?
Und sollst/willst du bei diesen Aufträgen dein Urheberrecht unter der Hand weitergeben?
Sinds Bands die regelmäßig (angemeldete) Gigs spielen / CDs produzieren oder "nebenberufliche" Hobbymusiker, die ab und an im Lokal um die Ecke spielen?
 
Ich denke mal so ist es am fairsten - glaub mir, du kannst dir nachher auch ziemlich verarscht vorkommen wenn du i.wie für einen song nur 2000 € als Beispiel vereinbarst und die Leute machen damit dann mehrere Hunderttausend - im Bizz weiss man sowas nie - deshalb sind Umsatzverdienste sehr plausibel und fair =)
 
Da ich immer mal wieder Anfragen bekomme, ob ich Songs schreiben kann für andere und ich das nun nicht mehr für Lau machen will, wollte ich mal die Erfahrenen fragen.Und da ik absolut keinen Plan habe, wie so ein Auftrag vergütet wird, wäre meine Frage...
3. in welcher Höhe wird so ein Song in etwa vergütet? Gibt es einen Standardsatz?
Nein/Ja/Kommt ganz drauf an ...

1. Gibt es für solche Zwecke vorgefertigte Verträge?
Für Auftragsarbeiten (Werbung, Film etc.) ja, für freie Arbeiten nein.

4. Gibt es da noch etwas zu bedenken, außer der MwSt.?
Ja, und jetzt wird's kompliziert ...

1.) Auftragsarbeiten für kommerzielle Zwecke werden i.d.R. marktüblich nach Aufwand angeboten. Haken: wenn du ein hoffnungsvolles Kellerstudio in Bottrop unterhältst bekommst du eine Menge Geld weniger für die musikalische Untermalung eines „Alles-muss-raus"-Teppichhaus-Werbespots im lokalen Radio als ein Grammy-Preisträger für dieselben 30-Sekunden für einen weltweiten Nike TV-Spot. Kann sich schon mal um sechs bis sieben Stellen vor dem Komma unterscheiden ...

2.) Beteiligungen am Umsatz für kommerzielle Arbeiten ist totaler Unfug! Du machst ein bisschen Mugge und wenn die Daimlers sich wieder rappeln kommen monatlich Millionen? I don't think so ...

3.) Freie Arbeiten kannst anbieten wem immer. Je mehr Leute deine Songs aufnehmen, desto besser. Je nach Liga betteln die Leute bei dir um die ERLAUBNIS zu bekommen, deine Songs zu covern (!!!!!) oder du bettelst bei Michael Jackson. MJ wird dir nicht einen Cent zahlen, um dein Lied auf [g=420]CD[/g] zu packen. Wenn du angesehen bist und eventuell deine eigenen Liedchen produzierst, bekommst du sogenannte Punkte ... das ist aber Welten von den genannten 20-30% entfernt – 0.5% sind schon in der Nähe vom Songwriter-Paradies.

4.) Du lebst als Schreiber bei freien Arbeiten vom Urheberrecht. Du kannst maximal die Nutzungsrechte regional und zeitlich begrenzt verkaufen, Urheberrecht bleibt bei dir. Bezahlen werden für die Nutzung bestenfalls Firmen, Interpreten machen so etwas (so gut wie) nie.

5.) Um die Einkünfte vom Urheberrecht musst du dich selber kümmern. AP wäre in D die [g=119]GEMA[/g].

6.) Du kannst Nutzungsrechte für Songs non-exclusive oder exclusive verkaufen. Was es bringt musst du dir selber ausrechnen. Einen Song (oder Teile) mehrmals im Jahr für Werbung und Film verkaufen (die Welt ist groß) kann mehr bringen als einen Song exklusiv an den nächsten „Wanna-Be“ Top-Act verhökern, also hitparadenmäßigen Hinterlader, der dann mit 120 semi-verkauften [g=420]CD[/g]'s dein Lied blockiert ... so was macht man nicht, wenn man bei Verstand ist. Exklusive Songs kriegen nur Firmen für ein ordentliches Bakschisch ...

7.) ...
8.) ...
9.) ...

... ist ein weites Feld.



Frank
 
ich glaube es ging nur um die Lyrics, nicht ganze Musikstücke - oder?
 
ich glaube es ging nur um die Lyrics, nicht ganze Musikstücke - oder?

Unter "Songs schreiben" versteh zumindest ich eigentlich ... Songs... und nicht Texte.
 
hmm... songs schreiben - naja, eine Sache der Intepretation :)
 
Danke erstmal für doch einige hilfreiche Antworten. Bei den Songs handelt es sich um komplette Arrangements...von den Instrumentalsachen, bis zum Text.
Anfragen kommen eher persönliche, vom Privatmenschen, zum Schriftsteller, bis hin zu Bands und einem Tenor aus Italien, der mal eine Popproduktion machen möchte.

Das mit den Exclusivrechten ist wohl ein recht guter Hinweis und werde mir das etwas genauer anschauen.

Danke erstmal

LG

André
 

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