Da ich immer mal wieder Anfragen bekomme, ob ich Songs schreiben kann für andere und ich das nun nicht mehr für Lau machen will, wollte ich mal die Erfahrenen fragen.Und da ik absolut keinen Plan habe, wie so ein Auftrag vergütet wird, wäre meine Frage...
3. in welcher Höhe wird so ein Song in etwa vergütet? Gibt es einen Standardsatz?
Nein/Ja/Kommt ganz drauf an ...
1. Gibt es für solche Zwecke vorgefertigte Verträge?
Für Auftragsarbeiten (Werbung, Film etc.) ja, für freie Arbeiten nein.
4. Gibt es da noch etwas zu bedenken, außer der MwSt.?
Ja, und jetzt wird's kompliziert ...
1.) Auftragsarbeiten für kommerzielle Zwecke werden i.d.R. marktüblich nach Aufwand angeboten. Haken: wenn du ein hoffnungsvolles Kellerstudio in Bottrop unterhältst bekommst du eine Menge Geld weniger für die musikalische Untermalung eines „Alles-muss-raus"-Teppichhaus-Werbespots im lokalen Radio als ein Grammy-Preisträger für dieselben 30-Sekunden für einen weltweiten Nike TV-Spot. Kann sich schon mal um sechs bis sieben Stellen vor dem Komma unterscheiden ...
2.) Beteiligungen am Umsatz für kommerzielle Arbeiten ist totaler Unfug! Du machst ein bisschen Mugge und wenn die Daimlers sich wieder rappeln kommen monatlich Millionen? I don't think so ...
3.) Freie Arbeiten kannst anbieten wem immer. Je mehr Leute deine Songs aufnehmen, desto besser. Je nach Liga betteln die Leute bei dir um die ERLAUBNIS zu bekommen, deine Songs zu covern (!!!!!) oder du bettelst bei Michael Jackson. MJ wird dir nicht einen Cent zahlen, um dein Lied auf [g=420]CD[/g] zu packen. Wenn du angesehen bist und eventuell deine eigenen Liedchen produzierst, bekommst du sogenannte Punkte ... das ist aber Welten von den genannten 20-30% entfernt – 0.5% sind schon in der Nähe vom Songwriter-Paradies.
4.) Du lebst als Schreiber bei freien Arbeiten vom Urheberrecht. Du kannst maximal die Nutzungsrechte regional und zeitlich begrenzt verkaufen, Urheberrecht bleibt bei dir. Bezahlen werden für die Nutzung bestenfalls Firmen, Interpreten machen so etwas (so gut wie) nie.
5.) Um die Einkünfte vom Urheberrecht musst du dich selber kümmern. AP wäre in D die [g=119]GEMA[/g].
6.) Du kannst Nutzungsrechte für Songs non-exclusive oder exclusive verkaufen. Was es bringt musst du dir selber ausrechnen. Einen Song (oder Teile) mehrmals im Jahr für Werbung und Film verkaufen (die Welt ist groß) kann mehr bringen als einen Song exklusiv an den nächsten „Wanna-Be“ Top-Act verhökern, also hitparadenmäßigen Hinterlader, der dann mit 120 semi-verkauften [g=420]CD[/g]'s dein Lied blockiert ... so was macht man nicht, wenn man bei Verstand ist. Exklusive Songs kriegen nur Firmen für ein ordentliches Bakschisch ...
7.) ...
8.) ...
9.) ...
... ist ein weites Feld.
Frank