SONGPROTECTION Songs schützen lassen

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backystyler

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Hi Leute,


Ich wollte gerne mal wissen, ob jemand Erfahrung mit der Songprotection Firma hat.
Sind die Seriös? Die haben noch nicht mal eine Tel.Nr. auf ihrer Webseite.

Also mir geht es darum das ich einige Werke von mir schützen lassen möchte und bei Songprotection ist das ja angeblich mölich. Nur bin ich mir da nicvht so ganz sicher, ob die auch wirklich so sind, wie es beschrieben ist.

Und falöls jemand mit den Erfahrungen hatm kann mir mal einer sagen, wie das mit dem
L1, L2 usw funktioniert? Wen ich es richtig verstande habe, kann ich soviele Werke die ich hab auf eine CD drauf tun und abschicken und das ganze würde mich dann 6 Euro kosten. Das wäre dann ANTRAG . Und ob ich eventuell noch die möglichkeit hab im nachhinein den Text umzuschreiben oder würde mich das dann wieder was kosten?


Würde mich auf eure Antworten freuen.

www.Songprotection.org


Liebe Grüße Backy
 
das sind ja betriebswirte und nicht mal rechtsanwälte.
nette geschäftsidee, netter versuch...
ich hab da nicht mal agbs gefunden. die masterfrage ist: wie helfen die dir, wenn der song wirklich geklaut wird?
da gibt es bereits einen ewig langen thread zu dem thema.
 
Hi,

ich sag's mal so:
wenn sich jemand mehr Mühe gibt, ein Preismodell zu formulieren als Hintergrund-
informationen zum geleisteten Service zu bieten und darüber hinaus versucht,
Ängste zu schüren, werde ich stutzig. ;)

Womöglich liegt die mangelhafte Servicebeschreibung aber auch daran, dass ein
Hieb- und Stichfester Beweis, einen Song zum Zeitpunkt X vorgelegt zu haben, nur
von einem Notar erbracht werden kann. Und von einem Notar ist auf der Site keine
Rede, sondern "lediglich" von Rechtsanwälten.
Nicht dass darunter die Qualität der Dienstleistung leiden muss, aber irgendwie kommt
mir das Angebot merkwürdig vor. Was mit Deinem Lied im Detail geschieht, wird
nur sehr vage angedeutet...

Mal sehen, was EarlGrey dazu sagt...

Gruß
chris
 
Vielen Dank für das Wort, Chris ;):)

also, die Startseite finde ich persönlich etwas amüsant. es werde "dringend empfohlen," die Dienstleistung von songprotection in Anspruch zu nehmen. Naja, ich denke, hierüber entscheidet der Musiker immer noch selbst.

Soso, Songprotection kooperiert ausschließlich mit Organen der Rechtspflege. Hehe, mit Musikern also nicht? Nee im Ernst: Wenn es um rechtliche Streitigkeiten und Beweisführung geht, dürfte das an den Organen der Rechtspflege vorbei äußerst schwierig werden.:D

Letzte Auffälligkeit wurde schon genannt. Keine Telefonnummer, aber der "HINWEIS: Besuche in unseren Örtlichkeiten sind nur nach telefonischer Rücksprache für bestehende Kunden möglich. "

Die Informationen sind aber korrekt: "Die Registratur unterstützt den Urheber bei Problemen in der Beweisführung." Genau das ist der Knackepunkt! Wir hatten im Forum schon oft die Diskussionen über den sicheren Urheberrechtsnachweis.

Der für den Urheber und rechtlichen Laien überschaubarste sichere Nachweis ist nach wie vor der Gang zum Notar, der über die Hinterlegung der Stücke / Texte eine öffentliche Urkunde anfertigt. Die wird dann im zweifel zusammen mit den Stücken bei Gericht vorgelegt, basta. Das bietet Songprotection nicht und kann das auch nicht bieten, es sei denn, es vermittelt Notarleistungen. Das wiederum wäre schon deshalb Quatsch, da zusätzlich zur Notargebühr dann ein Entgelt für die Dienstleistung von songprotect fällig würde (umsonst würden die ja nicht vermitteln). Auch habe ich da aus Notarsicht standesrechtliche Bedenken. Ein Rechtsanwalt kann keine öffentliche Urkunde anfertigen, und wenn er zehnmal ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist. Wenn jetzt jemand wissen will, was eine öffentliche Urkunde ist: mit ihr wird auch die Richtigkeit ihres Inhalts bewiesen.

Natürlich ist auch jede private Urkunde ein Beweismittel und kann in einem Rechtsstreit vorgelegt werden: Der Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw, eine Quittung, der Bierdeckel mit 3 Strichen für 3 große Pils.

Im Normalfall ist auch diese Privaturkunde ein recht sicheres Beweismittel. Aber nicht ganz so sicher wie die öffentliche Urkunde. Man stelle sich das so vor: Der angebliche Zechpreller behauptet im Prozess, er habe sein bier bezahlt und der Wirt hat da nachträglich zu dem Strich der Wirtin noch 3 weitere Striche draufgemacht, weil der Gast der Wirtin schöne Augen gemacht hat und der Wirt ihm jetzt eins auswischen will.

Hätte der Wirt jetzt einen Bierdeckel, der von einem Notar beurkundet worden wäre (ok, gibts wohl nicht, aber ist doch anschaulich, ne?), dann wäre damit zugleich die Anzahl der Striche zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung bewiesen.

Da der Bierdeckel aber eine private Urkunde darstellt, ist sein Inhalt (die Anzahl der Striche) angreifbar und weitere Beweismittel hierüber möglich (Zeugen z.B. oder graphologisches Sachverständigengutachten).

Die Kunst des Anwalts besteht nun darin, den Anspruch schlüssig darzulegen und das Prozessrisiko abzuschätzen. D.h., er muss auch möglichst für alle wichtigen Tatsachen die erforderlichen Beweise zusammenkriegen. Das ist nicht immer möglich, da der Kunde oft vergessen hat, sich etwas quittieren zu lassen oder bei einer Besprechung kein Zeuge dabei war und so weiter.

Aber wieder zum Urheberrechtsnachweis:

Der Gang zum Notar ist nach wie vor der sicherste Weg. Es gibt aber durchaus andere Mittel und Wege, eine recht zuverlässige Beweiskette aufzubauen. Das sollte aber nur der machen, der sich auch rechtlich auskennt.

Die Aufgabe hierbei besteht lediglich darin, durch andere Beweismittel als die öffentliche Urkunde möglichst sicher nachzuweisen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt X der Texter / Komponist Y über die Komosition des Stückes oder über den Text Z verfügt hat.

Dafür braucht man Rechtskenntnisse. Wer diese Dienstleistung anbietet, muss diesen Hintergrund haben. Wie das bei Songprotection ist, kann ich nicht beurteilen. Die objektiven Informationen erscheinen soweit aber korrekt. Wie dort auch richtig geschrieben, kann die Registrierung keinen 100%igen Schutz gewährleisten.

Nun gut, auch die öffentliche Urkunde könnte nicht in jedem Fall gewährleisten, dass die gegenseite nicht irgendwas dahingehend vorbringt, schon ein Jahr vor der beurkundung selbst über das Stück verfügt zu haben :D

btw, inwieweit würde eigentlich ein ernsthafter Bedarf daran bestehen, einen solchen Service zu günstigen Konditionen für HR-User aufzubauen?

Gruß Rainer
 
EarlGrey schrieb:


btw, inwieweit würde eigentlich ein ernsthafter Bedarf daran bestehen, einen solchen Service zu günstigen Konditionen für HR-User aufzubauen?

Gruß Rainer


Mal eine Gegenfrage,

ich habe noch nie von jemandem gehört dem ein Song geklaut worden ist. Ist das wirklich so ernst zu nehmen?

Aber um das rauszufinden könnte HR.de doch mal ne Umfrage starten. Was meinst du Rainer?

Gruß Jack
 
HI Jack,

soweit ich weiß, ist es einem hier schon mal passiert oder er kennt einen etwas bedeutenderen Fall.

Ich denke, das ganze muss man wie eine Versicherung sehen. Man hofft, sie nie zu brauchen...

Aber ne Umfrage fände ich schon sehr interessant. Vielleicht könnte man fragen, wem schon mal etwas geklaut wurde, und weiter, wer sich gegen das Risiko ernsthaft absichern würde.

Gruß Rainer
 
hi,

wenn die ganze Sache ins Ausland geht, dann wirds noch schwieriger.

Erstmal muss geklärt werden, welches Recht anwendbar ist. Und wenn dann gegen dern Urheberrechtsverletzer vorgegangen werden soll, dann ist das nur im betreffenden Land möglich. D.h., du begibst dich auf die Suche nach einem polnischen Anwalt, der sich auf Urheberrecht spezialisiert hat und mit Dir deutsch spricht, ohne dafür ne Extra-Gebühr zu nehmen. Na, viel Spaß. :p

Gruß Rainer
 
btw, inwieweit würde eigentlich ein ernsthafter Bedarf daran bestehen, einen solchen Service zu günstigen Konditionen für HR-User aufzubauen?

@Earl Grey: Also ich hätte an sowas großes Interesse, lass Dir da doch mal was einfallen. Wollte schon immer mal mit "meinem Anwalt" drohen ;)
Grüße
Edgar
 
Hallo Rainer,

Bedarf ist sicher da - ich selber habe den Notar bereits einmal aufgesucht.

Viele Grüße,
Ulrich
 
Hi,

nur nochmal zur Klarstellung. Es ginge bei einem solchen Service nur um die Beweisführung, wann wer über einen bestimmten Song oder Text selbst verfügt hat. Nichts anderes würde der Notar beurkunden. Aber die Beweisführung würde hier nicht durch öffentliche Urkunde erfolgen, sondern durch die Beweismittel, die im Rahmen eines solchen Services angefertigt würden. Die Beweismittel wären relativ sicher, aber nicht ganz so sicher wie eine öffentliche Urkunde. Aber allemal besser als das berühmt-berüchtigte Einschreiben an sich selbst. Der Preis wäre auch wesentlich günstiger als beim Notar.

Also, wenn wirklich ernsthafter Bedarf da wäre, ließe sich da sicher was machen. Aber da möchte ich doch erst noch mehr Reaktionen abwarten.

Gruß Rainer
 
was ist davon zu halten:
urheberschutzarchiv.de

Da werden die Songs verschlossen in Bankschliessfächern aufbewahrt und bei Bedarf dem Gericht zugeschickt. Ein Mengenlimit ist nicht angegeben, von daher wäre das eventuell günstiger songprotection.org.

btw, inwieweit würde eigentlich ein ernsthafter Bedarf daran bestehen, einen solchen Service zu günstigen Konditionen für HR-User aufzubauen?

Ich würd's nutzen.
 
hi fidel spinato,

hab mir die Seite angeschaut. Sie bietet aus meiner Sicht die seriösere Aufmachung. Einzige Anmerkung von mir auch hier: Sicherheit und Transparenz sind immer relativ.

Die Idee mit dem Bankschließfach ist originell. Letztlich glaube ich aber nicht, dass ein Richter aus Berlin oder dem Schwarzwald einen Ortstermin in Frankfurt am Main (nur so als Beispiele) anberaumen wird, um sich persönlich vom Inhalt eines Schließfaches zu überzeugen und von den Bankangestellten bestätigen zu lassen, dass das Schließfach seit dem 17.01.2005 nicht mehr geöffnet wurde. Das heißt, im Streitfall muss auch bei Nutzung eines Schließfaches eine umfangreichere Nachweiskette konstruiert werden.

Was die Preise angeht, gilt da wohl eine Pauschalgebühr für 1 Jahr. Naja, bei mehreren Jahren ist das auch nicht so ohne.

Sinnvoller finde ich, von Anfang an eine vereinbarte Aufbewahrungszeit von mehreren Jahren zu vereinbaren. 1 Jahr ist schneller vorbei, als man denkt. Die Option einer Verlängerung kann man ja trotzdem anbieten.

Da es bei uns hier ja auch um Kosten geht, denke ich, dass das Ganze ohne Bankschließfach ablaufen sollte. Wenn der Richter nicht zum Schließfach hinkommt, muss der Inhalt zum Richter. Und wo ist dann die Gewähr für den Richter, dass das wirklich der Inhalt des Schließfaches ist und dieser Inhalt seit was weiß ich wann dort unverändert drin war? Nein, diese Kosten halte ich für vermeidbar, ohne die Sicherheit des Nachweises herabzusetzen. Nur für den juristischen Laien hört sich das toll sicher an.

Ich denke, als HR-Service ließe sich das auch günstiger machen, wenn da nicht der Gewinngedanke im Vordergrund steht.

Gruß Rainer
 
von den Bankangestellten bestätigen zu lassen, dass das Schließfach seit dem 17.01.2005 nicht mehr geöffnet wurde. Das heißt, im Streitfall muss auch bei Nutzung eines Schließfaches eine umfangreichere Nachweiskette konstruiert werden.
Jeder Besuch eines Schließfach bei der Bank wird ja von der Bank mit Datum und Unterschrift protokolliert (war zumindest auf der Bank wo ich gelernt habe so).

Was die Preise angeht, gilt da wohl eine Pauschalgebühr für 1 Jahr.
Stand da nicht 39,- für 3 Jahre? Kommt mir allerdings schon wieder seltsam günstig vor, wenn man weiß was ein Schließfach in etwa kostet. Da drängt sich bei mir der Verdacht auf, dass der wohl ein Sammelschließfach für alle hat, und somit der Vorteil der Protokollierung dahin wäre.

Ich denke, als HR-Service ließe sich das auch günstiger machen, wenn da nicht der Gewinngedanke im Vordergrund steht
Mit Sicherheit, da gebe ich Dir recht. Nur wie, und vor allem wer?

mfg
Ohr
 
Manfred_Ohr schrieb:

Jeder Besuch eines Schließfach bei der Bank wird ja von der Bank mit Datum und Unterschrift protokolliert (war zumindest auf der Bank wo ich gelernt habe so).

Das ist richtig, hab ich auch bei meiner früheren Bank gelernt. ;) Aber dann wirst Du ja auch wissen, dass es die Bank nichts angeht, was in dem Schließfach drin ist und sich kein Bankangestellter neben den Kunden stellt und lugt, wenn der da hantiert :D D.h., der Nachweis ist zu führen, von wem der Service wann was gekriegt hat, weiter, wer wann und vor allem das Richtige in das Schließfach reingetan hat. Das Protokoll reicht dann bis zur nächsten Öffnung. Und ab da ist wieder nachzuweisen, wer wann den Inhalt raus und vor allem nicht gegen was anderes ausgetauscht hat und weiter, dass genau dieser Inhalt auf dem Schreibtisch des Richters landet. Was soll das Schließfach denn bei der erforderlichen Nachweiskette für ein mehr an Sicherheit bringen? Jedenfalls bringt es ein mehr an Kosten.

Nur wie, und vor allem wer?

z.B. meine Wenigkeit :D

Gruß Rainer
 
wer wann den Inhalt raus und vor allem nicht gegen was anderes ausgetauscht hat
Genau, und deshalb macht es ja auch überhaupt keinen Sinn.

z.B. meine Wenigkeit
Erfreulich, bliebe noch das "wie".

Was vermutlich auch nicht ganz unwichtig ist, wer denn nun ernsthaft Interesse an so etwas hat. Ich glaube kaum, daß Du Lust hast Dir wegen 2-3 Leuten die Arbeit aufzuhalsen, oder?

mfg
Ohr
 
Ein ganz konkretes Konzept ließe sich erstellen und natürlich auch vorstellen. Aber die Mühe möchte ich mir wirklich nur dann machen, wenn wirklich mehrere Leute den Service auch in Anspruch nehmen würden. Also, keine öffentliche Urkunde, sondern Privaturkunde, kein Schließfach, sichere Verwahrung schon, relativ sichere Nachweiskette (jedenfalls vergleichbar wie andere Anbieter auch), Service und Kommunikation mit dem Gericht oder zuständigen Rechtsanwalt im Streitfalle. Preis: jedenfalls weniger. Muss ich dann kalkulieren. Umsonst gehts nicht, weil ich mit meiner Zeit normalerweise Geld verdiene.

Gruß Rainer
 
Umsonst gehts nicht, weil ich mit meiner Zeit normalerweise Geld verdiene.

Sollte klar sein, wer tut das nicht ;)

Also alle Interessenten hier und jetzt melden!
 
Hi, habe gerade diesen Thread hier verfolgt, ja wenn man das zu einem guten Preis anbieten könnte, dann würde ich mir das schon überlegen. Klar, dass es nicht umsonst geht, aber gebt doch mal ein Preisbeispiel an...



liebe Grüße , Milan
 
Hi,

Preisbeispiel ist etwas schwierig, solange man nicht weiß, wie der Service angenommen würde. An Investitionskosten wären erstmal gewisses Akten- und Büromaterial und ein abschließbarer Stahlschrank als Mindestausstattung anzusetzen. Dann Porto. Ich werde mal in Ruhe kalkulieren und dann hier posten, in welchem Rahmen sich das halten würde.

Gruß Rainer
 

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