Vielen Dank für das Wort, Chris

also, die Startseite finde ich persönlich etwas amüsant. es werde "dringend empfohlen," die Dienstleistung von songprotection in Anspruch zu nehmen. Naja, ich denke, hierüber entscheidet der Musiker immer noch selbst.
Soso, Songprotection kooperiert ausschließlich mit Organen der Rechtspflege. Hehe, mit Musikern also nicht? Nee im Ernst: Wenn es um rechtliche Streitigkeiten und Beweisführung geht, dürfte das an den Organen der Rechtspflege vorbei äußerst schwierig werden.
Letzte Auffälligkeit wurde schon genannt. Keine Telefonnummer, aber der "HINWEIS: Besuche in unseren Örtlichkeiten sind nur nach telefonischer Rücksprache für bestehende Kunden möglich. "
Die Informationen sind aber korrekt: "Die Registratur unterstützt den Urheber bei Problemen in der Beweisführung." Genau das ist der Knackepunkt! Wir hatten im Forum schon oft die Diskussionen über den sicheren Urheberrechtsnachweis.
Der für den Urheber und rechtlichen Laien überschaubarste sichere Nachweis ist nach wie vor der Gang zum Notar, der über die Hinterlegung der Stücke / Texte eine öffentliche Urkunde anfertigt. Die wird dann im zweifel zusammen mit den Stücken bei Gericht vorgelegt, basta. Das bietet Songprotection nicht und kann das auch nicht bieten, es sei denn, es vermittelt Notarleistungen. Das wiederum wäre schon deshalb Quatsch, da zusätzlich zur Notargebühr dann ein Entgelt für die Dienstleistung von songprotect fällig würde (umsonst würden die ja nicht vermitteln). Auch habe ich da aus Notarsicht standesrechtliche Bedenken. Ein Rechtsanwalt kann keine öffentliche Urkunde anfertigen, und wenn er zehnmal ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist. Wenn jetzt jemand wissen will, was eine öffentliche Urkunde ist: mit ihr wird auch die Richtigkeit ihres Inhalts bewiesen.
Natürlich ist auch jede private Urkunde ein Beweismittel und kann in einem Rechtsstreit vorgelegt werden: Der Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw, eine Quittung, der Bierdeckel mit 3 Strichen für 3 große Pils.
Im Normalfall ist auch diese Privaturkunde ein recht sicheres Beweismittel. Aber nicht ganz so sicher wie die öffentliche Urkunde. Man stelle sich das so vor: Der angebliche Zechpreller behauptet im Prozess, er habe sein bier bezahlt und der Wirt hat da nachträglich zu dem Strich der Wirtin noch 3 weitere Striche draufgemacht, weil der Gast der Wirtin schöne Augen gemacht hat und der Wirt ihm jetzt eins auswischen will.
Hätte der Wirt jetzt einen Bierdeckel, der von einem Notar beurkundet worden wäre (ok, gibts wohl nicht, aber ist doch anschaulich, ne?), dann wäre damit zugleich die Anzahl der Striche zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung bewiesen.
Da der Bierdeckel aber eine private Urkunde darstellt, ist sein Inhalt (die Anzahl der Striche) angreifbar und weitere Beweismittel hierüber möglich (Zeugen z.B. oder graphologisches Sachverständigengutachten).
Die Kunst des Anwalts besteht nun darin, den Anspruch schlüssig darzulegen und das Prozessrisiko abzuschätzen. D.h., er muss auch möglichst für alle wichtigen Tatsachen die erforderlichen Beweise zusammenkriegen. Das ist nicht immer möglich, da der Kunde oft vergessen hat, sich etwas quittieren zu lassen oder bei einer Besprechung kein Zeuge dabei war und so weiter.
Aber wieder zum Urheberrechtsnachweis:
Der Gang zum Notar ist nach wie vor der sicherste Weg. Es gibt aber durchaus andere Mittel und Wege, eine recht zuverlässige Beweiskette aufzubauen. Das sollte aber nur der machen, der sich auch rechtlich auskennt.
Die Aufgabe hierbei besteht lediglich darin, durch andere Beweismittel als die öffentliche Urkunde möglichst sicher nachzuweisen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt X der Texter / Komponist Y über die Komosition des Stückes oder über den Text Z verfügt hat.
Dafür braucht man Rechtskenntnisse. Wer diese Dienstleistung anbietet, muss diesen Hintergrund haben. Wie das bei Songprotection ist, kann ich nicht beurteilen. Die objektiven Informationen erscheinen soweit aber korrekt. Wie dort auch richtig geschrieben, kann die Registrierung keinen 100%igen Schutz gewährleisten.
Nun gut, auch die öffentliche Urkunde könnte nicht in jedem Fall gewährleisten, dass die gegenseite nicht irgendwas dahingehend vorbringt, schon ein Jahr vor der beurkundung selbst über das Stück verfügt zu haben
btw, inwieweit würde eigentlich ein ernsthafter Bedarf daran bestehen, einen solchen Service zu günstigen Konditionen für HR-User aufzubauen?
Gruß Rainer