@downi
Zu den Aussagen, die ich gemacht habe, stehe ich nat. zu 100%. Ich antworte zwar meist zeitbedingt nur kurz u vlt. oft missverständlich, versuche aber nur über Dinge zu reden, die ich mit (in der EDV üblichen - "an" ) Sicherheit ( "grenzender Wahrscheinlichkeit" ) weiß.
Noch einmal: lies Dir bitte die seit Sonar4 bestehende engl. Lizenzvereinbarung ( u die zugehörige deutsche Übersetzung durch ), dann wirst Du sehen, dass Du - ganz im Sinne cakewalks- das Prg auch auf mehreren Rechnern installieren kannst, es aber zu einem best. Zeitpunkt nur auf *einem* Rechner nutzen darfst.
Generell ist der wunde Punkt der EULAs, abgesehen von (in Mitteleuropa) sittenwidrigen Klauseln, die dann sowieso nicht gelten), dass Du, wie im von mir verlinkten Post ( cakewalk.com #36) angegeben, in den allermeisten Fällen, die Box/Schachtel (ein klarer Nachteil von Downloadversionen für den Konsument) erst 1x aufmachen musst, um den EULA überhaupt lesen zu können. Wenn Du jetzt mit dem EULA nicht einverstanden bist, der Händler aber die geöffnete Box nicht zurücknimmt, was dann ?
lg
Andi
PS: "rechtsverbindlich" ist hier nat. gar nichts. Die Frage stellt sich mE nach gar nicht.