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Das vermute ich auch. Wenn es das Riff von "Smoke on the water" ist, würde ich mir Gedanken machen.Kommt auf das Lick an.
Pattern hast Du vergessen.gibts da eigentlich ne halbwegs verbindliche definition, was ein lick, ein riff oder zb ein vamp ist?
Wieso sollte ein Riff als solches nicht geschützt sein, wenn es die nötige Schöpfungshöhe hat?Nicht das Riff, Run oder Lick ist schützenswert, sondern das Werk, in dem es vorkommt und damit dem Werk quasi ein "Gesicht" gibt.
gibts da eigentlich ne halbwegs verbindliche definition, was ein lick, ein riff oder zb ein vamp ist?
Genaues weiss man wohl hier auch nicht.
Die Frage ist vielmehr, willst Du ganz bewusst ein Riff abkupfern, oder lässt Du Dich einfach nur davon inspirieren und machst dann was Eigenes da draus?
Stell diese Frage doch bitte an den EuGH. Die kümmern sich doch eh grad darum, ob 2 Sekunden "Kraftwerk" abgewandeltes Drumbeat-Sampling nun "schützenswert" sind, oder nicht.
DARÜBER lohnt es sich, mal wirklich nachzudenken.
Nö, wird grad neu verhandelt ...Diese Frage ist längst entschieden.
Yiiiihahhh! GO FOR IT!!! Das macht Spaß und knüpt an die Vergangenheit an.Das Zweite davon.
Nö, wird grad neu verhandelt ...
Seh ich auch so. "Kraftwerk" mögen zwar international als Erfinder der teutonischen Maschinenmusik und Vorbereiter des "Techno" gelten, aber dann per Gericht gegenüber Moses Pelham vorzugehen, weil des es gewagt hat, jene 2 Sekunden musikalisch-originär völlig irrelevanten Drumbeat zweitzuverwerten, das halte ich für ziemlich schizophren. An sowas geilen sich eigentlich nur "Abmahnanwälte" auf. Aber schaumama, was der EuGH drüber befindet ...Tatsache. Bzw. überlegt der BGH, das Thema dem EuGH erneut vorzulegen. Ein Sample-freudigeres Urteil wäre wünshenswert.