Rechte einzelner Bandmitglieder

  • Ersteller sukram_71
  • Erstellt am
Eurem Ex-Musiker steht bei Veröffentlichung eine Verwertung per Leistungsschutzrecht zu.
Das gilt aber nur, wenn seine Einspielungen im Projekt bleiben, oder?

Die Frage hätte ich auch. Ist doch so, dass dies nur gilt, wenn wir seine Tracks drauflassen, oder?
 
Die Frage hätte ich auch. Ist doch so, dass dies nur gilt, wenn wir seine Tracks drauflassen, oder?

Richtig. Seine Leistungsschutzrechte beziehen sich nur auf die von ihm eingespielten Aufnahmen. Wenn die nicht verwendet werden, sondern im Mülleimer verschwinden, kann er auch keine Leistungsschutzrechte gegen Euch geltend machen.

Die betreffenden Tracks neu einspielen bzw. neu einsingen, und gut isses. Saubere Lösung.
 
Und, wie lautet die Entscheidung???
 
Die Parts werden neu eingespielt. Er wollte sie aber nicht genau benennen, d.h. bei welchem Stück welchen Teil er gespielt hat. Wahrscheinlich, weil er hofft, wir vergessen einen kurzen Teil, wo er auch einen Basspart gespielt hat, weil es sein Fretless war.
Wir nehmen alles neu auf in den nächsten Tagen.

Gruß Magnus K.
 
viel Erfolg! Sag bei VÖ Bescheid ;-)
 
und "er" beißt sich in den ####, weil er kein Drckmittel mehr hat. Und: tolerantes label...
 
krass: #### darf ich nicht schreiben...
 
und, hat er gezuckt???
 

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