Rechte einzelner Bandmitglieder

  • Ersteller sukram_71
  • Erstellt am
Ja, das ist eine GbR und zwar automatisch.

Die Frage ist, das behauptet der Anwalt des Ex-Gitarristen, die neu eingespielten Spuren müssten sich von den alten deutlich unterscheiden. Ob das rechtlich so ist bzw. sein muss finde ich aber im Netz nirgends. Es kann ja nicht sein, dass eine Gitarrenspur, die wir ihm damals mühsam beigebracht haben und eigentlich auf unserem Mist gewachsen ist nun so - von einem anderen gespielt - nicht mehr auf der CD sein darf, wohlgemerkt einer CD, die nur aus Stücken von uns und nicht von ihm stammen.
 
Auf welche Weise ist denn dokumentiert, dass die genannten drei Personen die Urheber auch derjenigen Tonfolgen sind, die der Ex-Gitarrist gespielt hat?

Tonfolgen - Gutes Stichwort.

I, IV, V ?
Akkorde ?
Geschrammel?

Ein virtuoses Solo im Pich-Axis über 2-3 Minuten währe jetzt meine Vorstellung von "schützenswert" gewesen.
 
Beweis kann geführt werden aufgrund von Aufnahmen der Stücke, die schon vorher existierten, zwei der Stücke waren bereits auf Demotapes drauf und eines sogar bereits auf einer Demo-CD.
 
Hilft doch alles nix...auf zum Anwalt (das ist nichts abnormes und kommt eben immer wieder vor), genaue Info zu DEINEM expliziten Fall einholen und danach immer dran denken, in erster Linie ist ne Band ein Unternehmen und muss schlichtweg auch so geführt werden!

Lassen sich deine Mitmusiker schon am "Anfang" künftig nicht auf Verträge etc ein, Finger weg...letzendlich aktzeptierst du bei jedem Sport oder Karnickelzüchter gewisse vertraglich geregelte Dinge, sobald du Mitglied sein willst, aber bei Musikern heist es schnell: "ich will doch nur Musik machen! "
 
Beweis kann geführt werden aufgrund von Aufnahmen der Stücke, die schon vorher existierten, zwei der Stücke waren bereits auf Demotapes drauf und eines sogar bereits auf einer Demo-CD.

Lässt sich denn das Entstehungsdatum dieser Aufnahmen zweifelsfrei nachweisen? Und lässt sich zweifelsfrei nachweisen, dass der Ex-Gitarrist an diesen Aufnahmen nicht beteiligt war? Nicht als Instrumentalist, aber auch nicht als Komponist (man kann ja theoretisch auch Miturheber sein, ohne ein Instrument anzufassen). Ich meine, für Euch mag es ja vollkommen klar sein, dass das nicht so gewesen ist, aber kann es im Streitfall auch gegenüber anderen nachgewiesen werden? Man muss ja nicht nur von dem ausgehen, was Euch (der Restband) bekannt ist, sondern von dem, was der Ex-Gitarrist einfach behaupten könnte, ohne dass man das Gegenteil beweisen könnte.
 
Ja kann zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das war viele Jahre bevor wir den Gitarristen kennengelernt hatten und in ner ganz anderen Band.
 
Ja kann zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das war viele Jahre bevor wir den Gitarristen kennengelernt hatten und in ner ganz anderen Band.

Das Problem ist, dass ihr als eine Partei auftretet, im Falle einer Gerichtsverhandlung.
D.h. Bandmitglieder dürfen nicht als Zeugen auftreten.
 
Aha, woher weißt du, dass dasso ist? Mit dem Gerichtstermin.
 
Aha, woher weißt du, dass dasso ist? Mit dem Gerichtstermin.

Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten.
Bringt dir auch viel fürs Leben... ;)
 
also vorab:
eigentlich ist doch da ne Lösung in gegenseitigen Einvernehmen immer am besten
dh. da muß man ja drüber reden können und muß vlt. nicht dringend vor Gericht. Muß ja auch bezahlt werden, von wem auch immer.
Erwähnt ihn als Mitwirkenden im Booklet und dann freut er sich auch, dann kann er auch etwas 'angeben' oder wie auch immer.
Wobei andererseits wohl da einiges im Üblen liegt. K.A wie ihr euch getrennt habt, sonst würde er wohl nicht mit Anwalt und Gericht drohen.


Was wohl auch ne Rolle spielt ist doch wohl das Finanzielle...
Also ne CD wirft ja noch lange keine Kohle ab. Erst wenn die im Handel über Vertrieb und Label läuft ist das Interessant. Sofern das Zeug nur bei Konzerten verkauft wird ist das ein nettes Goodie, das deinen Studenlohn bei nem Konzert vlt. etwas erhöht. Aber ein normaler Job ist da allgemein wohl lukrativer. Ich denke das sollte ihm und euch klar sein.

Sofern da ein Label dahinter stehen würde, dann wären die ja auch ein rechtlicher Ansprechpartner. Die sollten sich damit ja etwas auskennen.
Sollte da wirklich Geld dahinterstecken, dann sollte auch eine rechtliche Beratung drin sein.
 
Die Frage ist, das behauptet der Anwalt des Ex-Gitarristen, die neu eingespielten Spuren müssten sich von den alten deutlich unterscheiden. Ob das rechtlich so ist bzw. sein muss finde ich aber im Netz nirgends. Es kann ja nicht sein, dass eine Gitarrenspur, die wir ihm damals mühsam beigebracht haben und eigentlich auf unserem Mist gewachsen ist nun so - von einem anderen gespielt - nicht mehr auf der CD sein darf, wohlgemerkt einer CD, die nur aus Stücken von uns und nicht von ihm stammen.

Wenn es wirklich nur um Rhythmus-Gitarre geht oder um Sequenzen, die Ihr nachweislich schon vorher hattet und ihm mühsam beigebracht habt, würde ich mir gerne mal den gegnerischen Kollegen vornehmen. :D
 
Also ich würde vermutlich, simplerweise seine Spuren rausnehmen. Nachdem das Gespielte schon vorher existierte u ihm extra beigebracht werden musste, sollte es doch möglich sein die Spuren easy neu einzuspielen. Sclimmstenfalls via einem Forum wie diesem. Dem Hrn Minister ein kurzer netter Brief, dass nach eingeholtem, anwaltlichem Rat einstimmig beschlossen wurde, eine einfache u einvernehmliche Lösung anzustreben, weil es für alle Beteiligten das Billigste ist. Auf jeden Fall noch eine kurze Andeutung bzgl der tats. Sachlage ( alles schon vorher da, ihm beigebracht, simple RhythmusGitarre ,... ). Das wird dem sehr motivierten Anwalt u ihm ein bisschen zu denken geben.

Zstzl würde sich nat. anbieten ein neues Lied mit auf die CD zu nehmen.
Titel. "Warum unser Sch...ss Ex-Gitarrist einen an der Meise hat ", möglichst mit Am Em Strophen u F-G-Am-C im Refrain :D

gl u lg
Andi
 
Es ist die Frage, ob Geld dahintersteckt, könnte sein bzw. werden. Noch nicht, aber sicherlich in absehbarer Zeit. Daher muss das rechtlich so wasserdicht wie möglich sein, zumal der Typ, solange er noch Hoffnung sieht, weiter nachkarten wird.
 
Also ich würde auch grundsätzlich mit sowas zum Anwalt gehen - vor allem wenn er ja auch schon einen Anwalt eingeschaltet hat!!! Wenn du dich da selbst versuchst zu verteidigen geht das (meistens) in die Hose - und auf nen tollen Comment von hier kannst du da in der Verhandlung nicht verweisen ;-)

Sofern ich aber weiß ist das ganze (mit Gerichtsverhandlung) erstmal die Frage des Streitwertes! Wenn du sagst, es steht momentan noch keine Kohle an (eher im Gegenteil, es sind ja eher Kosten entstanden), wird es hier wohl sowieso nicht vor Gericht gehen...

Ich bin mir nicht mal sicher ob ihr ihn auszahlen MÜSST (wenn's auch ein netter Zug ist) - aber rechtlich gesehen war er ja Gesellschafter der GbR (und kein Studiomusiker) - sprich er hat Geld investiert und sich jetzt mit seinen Gesellschaftern verworfen... da ihr jedoch keinen Gesellschaftervertrag habt, in dem normalerweise auch der Rausschmiss regelt ist, würde ich eine Auszahlung seines Vorschusses nicht als selbstverständlich sehen...

Aber wie gesagt, das MUSS ein Anwalt machen...
 
Hi,

oft ist das Einschalten eines Anwalts ja auch nur ein Zeichen, dass man es eben ernst meint oder dass man ernstgenommen werden will.

Nachdem er dieses Zeichen gesetzt hat, könnt ihr euch ja vielleicht noch einmal in Ruhe zusammensetzen und klären, wie man die Sache ohne gegenseitige Anwaltsbriefe, geschweige denn Klage, aus der Welt schaffen kann.

Wenn er auch nichts zum Arrangement beigetragen hat, dann geht's ihm unter'm Strich um eine Aufwandsentschädigung?
Redet einmal miteinander...

Wenn das absolut nicht klappen will, dann besorg dir auch jemanden, der tolle Briefe schreiben kann. 8)
 
Die Frage ist, das behauptet der Anwalt des Ex-Gitarristen, die neu eingespielten Spuren müssten sich von den alten deutlich unterscheiden. Ob das rechtlich so ist bzw. sein muss finde ich aber im Netz nirgends. Es kann ja nicht sein, dass eine Gitarrenspur, die wir ihm damals mühsam beigebracht haben und eigentlich auf unserem Mist gewachsen ist nun so - von einem anderen gespielt - nicht mehr auf der CD sein darf, wohlgemerkt einer CD, die nur aus Stücken von uns und nicht von ihm stammen.

Wenn es wirklich nur um Rhythmus-Gitarre geht oder um Sequenzen, die Ihr nachweislich schon vorher hattet und ihm mühsam beigebracht habt, würde ich mir gerne mal den gegnerischen Kollegen vornehmen. :D

Ja, man wundert sich gelegentlich schon, was alles mit Hilfe eines Anwaltsbriefkopfs erstmal "versucht" wird...
 
Du drückst mir morgen die Klampfe in die Hand - Ich spiele Deine Noten ein.

Meine Noten, Deine Noten?
Wenn es um Rhytmus-Gitarre geht, dann kann man einem nachfolgenden Gitarristen kaum verbieten die selben Akkorde zu spielen.

Interessant wird es nur bei Melodien.
 
er geht doch eh nicht zum Anwalt... Das wird teuer für ihn. Was sagt denn Euer label dazu????
 

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