Rechte einzelner Bandmitglieder

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sukram_71

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Hallo zusammen,

wir sind gerade mit einer CD beschäftigt und haben uns kurz vor der Fertigstellung von einem der beiden Gitarristen getrennt. Er hat zwei Stücke beigesteuert, die wir natürlich nun nicht auf die CD draufnehmen werden. Allerdings will er per Anwalt die Veröffentlichung der CD verhindern, da er sagt, er wäre ja daran wesentlich beteiligt.
Die konkreten Fragen nun:
1. Kann jemand, der aus der Band geflogen ist die CD Produktion verhindern?
2. Müssen alle seine Spuren gelöscht werden?
3. Wie sieht es aus, wenn alles neu eingespielt wird, was das Ex-Miglied eingespielt hat?

Gruß aus Hagen
 
3. Wie sieht es aus, wenn alles neu eingespielt wird, was das Ex-Miglied eingespielt hat?

Ohne Anwalt zu sein, und rein intuitiv würde ich zu 100% behaupten das es nichts an der Tatsache ändert, dass die Rechte an den Noten bzw. der Komposition oder gar des kompletten Songs die eine Schöpfungshöhe erreicht haben bei dem Gitarristen bleiben und zwar ohne das er selbst dafür jetzt einen Anwalt konsultieren müsste. Diese liegen schon automatisch nach §7 UrhG bei ihm.
Handelt es sich dabei aber um ein gemeinschaftliches Werk:

§9UrhG
Haben mehrere Urheber ihre Werke zu gemeinsamer Verwertung miteinander verbunden, so kann jeder vom anderen die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der verbundenen Werke verlangen, wenn die Einwilligung dem anderen nach Treu und Glauben zuzumuten ist.

:)
 
Seine Stücke kommen eh nicht mehr mit auf die CD. Ich meine die Stücke von insgesamt drei anderen Komponisten. Auf den Aufnahmen hat er Gitarre gespielt. Kann er da was verhindern oder es erreichen, dass wir seine Parts neu einspielen müssen?

Gruß Magnus
 
Seine Stücke kommen eh nicht mehr mit auf die CD. Ich meine die Stücke von insgesamt drei anderen Komponisten. Auf den Aufnahmen hat er Gitarre gespielt. Kann er da was verhindern oder es erreichen, dass wir seine Parts neu einspielen müssen?

Gruß Magnus

Er könnte eine Aufwandsentschädigung fordern..
Wenn diese aber nicht vorher vertraglich festgelegt wurde wird es schwer werden.

Weiterhin wäre eine Gewinnbeteiligung möglich... aber auch das ist fragwürdig...
 
Vertraglich wurde vorher nichts geregelt. Für die entstandenen Produktionskosten, die wir gemeinsam getragen haben, wird er natürlich entschädigt. Allerdings wurde er rausgeworfen, weil seine Leistung nicht prickelnd war, daher würden wir ungern eine Aufwandsentschädigung zahlen.

Gewinnbeteiligung schon mal gar nicht, da er ja gar nicht mehr zur Band gehört und die erste CD ja praktisch "ohne" ihn rauskommen wird.
 
Auf den Aufnahmen hat er Gitarre gespielt. Kann er da was verhindern oder es erreichen, dass wir seine Parts neu einspielen müssen?

Noch immer nicht verstanden?

Er hat es gespielt - Was? fremde Noten? Seine eigenen ?
Stammt der Gitarrenpart des Stücks aus seiner Feder dann ist und bleibt er der Urheber bei dem die Rechte liegen.

Ihr könnt seinen Part noch hundert mal hintereinander von irgendeinem Gitarristen neu einspielen lassen.
Es ändert nichts - Ihr müsst ihn im jeden Fall um Erlaubnis fragen oder wenn möglich, zusammensetzten und versuchen eine gütliche (schriftliche) Einigung zu erzielen.

Vielleicht ist miteinander Reden der erste Schritt bevor man sich gegenseitig die Anwälte auf den Hals hetzt. ;-)
 
Nein, die Stücke haben zwei Autoren und meine Wenigkeit komponiert. Er spielte Rhythmusgitarre, hat also fremde Noten gespielt, nicht seine eigenen.
 
Dann neu einspielen und gut ist.
 
Ich denke darauf wird es rauslaufen. Welche Rechte hätte er denn, wenn wir das nicht machen?

Gruß Magnus
 
Du drückst mir morgen die Klampfe in die Hand - Ich spiele Deine Noten ein.
Welche rechte habe ich außer, dass ich vielleicht 500km Sprit dafür verblasen habe ?

Ein gebuchter Studiomusiker für diese Session kassiert sine Kohle und dann heißt es
"Auf Wiedersehen" So sehe ich das - ganz pragmatisch :)
 
Welche Rechte hätte er denn, wenn wir das nicht machen?

Weiss nicht, aber Synthrock trifft es wahrscheinlich nicht schlecht.
Würde das Problem aber umgehen mit Neueinspielen, die Spuren kann er behalten (verwenden darf er sie eh nicht).

BTW: @Synthrock was wurde aus deinem Instrumental von letzthin.
 
Nein, die Stücke haben zwei Autoren und meine Wenigkeit komponiert. Er spielte Rhythmusgitarre, hat also fremde Noten gespielt, nicht seine eigenen.

Sieht er das genauso? Ist er also ebenfalls der Meinung, nur "fremde Noten" gespielt zu haben? Oder ist das nur Deine Einschätzung bzw. die der verbleibenden Band? Auf welche Weise ist denn dokumentiert, dass die genannten drei Personen die Urheber auch derjenigen Tonfolgen sind, die der Ex-Gitarrist gespielt hat?
 
Du drückst mir morgen die Klampfe in die Hand - Ich spiele Deine Noten ein.
Welche rechte habe ich außer, dass ich vielleicht 500km Sprit dafür verblasen habe ?

Ein gebuchter Studiomusiker für diese Session kassiert sine Kohle und dann heißt es
"Auf Wiedersehen" So sehe ich das - ganz pragmatisch Lächeln

Du vergisst das Leistungsschutzrecht, d.h. der Herr der es gespielt hat muss auch dafür entlohnt werden.
 
Naja...wenn der GItarrist wegen schlechter Leistung entlassen wurde, liegt es doch nahe, seine Parts neu einspielen zu lassen...so geht man doch jeder Art von Ärger aus dem Weg...es würde ja im Zwiefelsfall vor Gericht sicher komisch wirken, wenn ihr die "schlechte" Leistung trotzdem auf CD veröffentlichen wollt.

Urheber im eigentlichen Sinne kann ja nur der sein, der die Noten und den Text geschrieben hat. Wenn er da nix mit am Hut hatte und seine 2 selbstgeschriebenen Stücke nicht auf der CD landen seh ich zumindest in der HInsicht keine Probleme.

Davon unabhängig könnte er natürlich eine Entlohnung verlangen...aber ohne Vertrag wird er auch da wohl schlechte Karten haben.

ICh weiss nicht wie man das so unter Musikern handhabt aber nen "Bandvertrag" in dem irgendwas vorab geregelt ist, gibts nicht oder?...Naja..vllt für die Zukunft mal vormerken ;)
 
Du vergisst das Leistungsschutzrecht, d.h. der Herr der es gespielt hat muss auch dafür entlohnt werden.

Du vergisst aufmerksam zu lesen :)

Ein gebuchter Studiomusiker für diese Session kassiert seine Kohle und dann heißt es......

Okay :) ?
 
Leistungsschutzrecht? Gibt es das wirklich?
 
ICh weiss nicht wie man das so unter Musikern handhabt aber nen "Bandvertrag" in dem irgendwas vorab geregelt ist, gibts nicht oder?...

Doch. Es macht durchaus Sinn und ist üblich, wenn die Mitglieder einer "ernsthaften Band" sich zusammensetzen und von vorne herein finanzielle und organisatorische Punkte schriftlich fixieren. Das meines Wissens sogar nach dem BGB eine GbR sein wenn ich nicht irre.
Sprich: Wem gehört hier was, wer ist für was zuständig usw.

So einen ähnlichen Fall gab es hier schon einmal wonach ein Mitglied, dass sich mit der Band zerstritten hatte einem bevorstehenden Gig einfach fernblieb. Der Termin stand und musste prompt gecancelled werden da sich kein adäquater Ersatzmann auf die schnelle finden lies. Zurück blieb ein nicht geringer finanziellen Schaden den die Band versucht hatte "ihm" mit anzulasten.
 
Leistungsschutzrecht? Gibt es das wirklich?

Yup.

Advocard ?

Tipp - Einfach mal einen Anwalt "Medienrecht" aufsuchen und sich beraten lassen.
Es kostet auch "ohne" nicht die Welt und hilft Euch die "rechtlich sichere" Entscheidung zu fällen. Alles andere hier ist Mutmaßung.

Rechtsberatung darf hier sowieso niemand tätigen.

LG
 

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