Rechte einzelner Bandmitglieder

  • Ersteller sukram_71
  • Erstellt am
Kein label????
 
Doch doch,

aber das interessiert sich für das Produkt, das am Ende herauskommt. Eine unbelastete CD ohne Rechte Dritter. Daher halten die sich gepflegt zurück.

Gruß Magnus
 
SynthRock schrieb in #10:
Du drückst mir morgen die Klampfe in die Hand - Ich spiele Deine Noten ein.

JeZe schrieb in #39:
Meine Noten, Deine Noten?
Wenn es um Rhytmus-Gitarre geht, dann kann man einem nachfolgenden Gitarristen kaum verbieten die selben Akkorde zu spielen.

Interessant wird es nur bei Melodien.

Wer hat das behauptet ? Ich ?

Schau mal bei #22 und bei #10

Nichts anderes habe ich sinngemäß damit zum Ausdruck bringen wollen.
Es steht sogar da :)

Das ist doch Kinderkram sich hier an einem läppichen Rythmuspart so hochzuziehen und deswegen zum Anwalt zu rennen.
Der "klagende Gitarrist" hat ja offensichtlich laut TE ohnehin "fremde Noten" in seiner aktiven Bandzeit gespielt, also somit schon einmal keinerlei Rechte an den selbigen.
Da könnte sich ja gleich jeder einzelne Akkorde Schützen lassen, nur weil er mal eben aushilfsweise oder wie auch immer an einem Song mitgewirkt hat.
Wenn das jetzt so legendere Begleit-Noten wie "Smoke on the water" wären könnte ich das ja noch verstehen.

Das muss ja schon eine Mega-Hammer komplizierte Rythmusbegleitung von dem "Kläger" gewesen sein wenn der so einen Aufstand probt - Das würde ich mir nur zu gerne mal anhören.
Am Ende geht es hier wohlmöglich noch um drei 0815-Akkorde á la I/IV/V.
Der Typ ist raus, sollte sich damit abfinden und einfach jetzt die Backen halten. Fertig.
 
Ich hab mir übrigens jetzt A-Moll schützen lassen.
Ihr bekommt morgen alle Briefe von meinem Anwalt. *g*

smil63.gif


Würd mich nicht wundern, wenn das irgendwann so eingeführt werden würde.
 
Youtube - Content-ID-Filter. Versuch mal irgendwo im Wald Vogelgezwitscher aufzunehmen und das bei YT in nem Video zu verwenden. Da tauchen dann nämlich auf einmal Urheberrechtsverletzungsbeschwerden auf^^ (kein Scherz)

Zum Fall:
1. Es ist nachweisbar, dass er kein Urheber ist.
2. Er ist an der Entstehung der Aufnahmen nicht beteiligt (Spuren neu einspielen).
3. Er ist kein aktives Bandmitglied.
4. Es war (davon gehe ich aus) keine Gage vereinbart für die Aufnahmen, die er eingespielt hat.
Frage:
...habt ihr ein schlechtes Gewissen, dass ihr jetzt hier so nen Aufstand darum macht? Wenn es stimmt was ihr hier schreibt, kann er euch gar nix.
 
Aber das label sollte rechtlich fit sein. Es wird ja wahrscheinlich einen Bandübernahmevertrag geben, damit sie pressen lassen können. Außerdem ist doch sicher nicht die ganze Band gema Mitglied, sprich Urheber, oder?
no risk, no fun
 
Ich hab mir übrigens jetzt A-Moll schützen lassen.
Ihr bekommt morgen alle Briefe von meinem Anwalt. *g*

quote]

Da gibt's jetzt aber was zu tun für die Anwälte und Richter, denn ich habe A-moll nachweislich schon vorher verwendet, als wesentlichen Bestandteil meiner Super-Kompisition A-moll / C-Dur / G-Dur.
 
SynthRock schrieb in #10:
Du drückst mir morgen die Klampfe in die Hand - Ich spiele Deine Noten ein.

JeZe schrieb in #39:
Meine Noten, Deine Noten?
Wenn es um Rhytmus-Gitarre geht, dann kann man einem nachfolgenden Gitarristen kaum verbieten die selben Akkorde zu spielen.

Interessant wird es nur bei Melodien.

Wer hat das behauptet ? Ich ?

Schau mal bei #22 und bei #10

Nichts anderes habe ich sinngemäß damit zum Ausdruck bringen wollen.
Es steht sogar da :)

Das ist doch Kinderkram sich hier an einem läppichen Rythmuspart so hochzuziehen und deswegen zum Anwalt zu rennen.
Der "klagende Gitarrist" hat ja offensichtlich laut TE ohnehin "fremde Noten" in seiner aktiven Bandzeit gespielt, also somit schon einmal keinerlei Rechte an den selbigen.
Da könnte sich ja gleich jeder einzelne Akkorde Schützen lassen, nur weil er mal eben aushilfsweise oder wie auch immer an einem Song mitgewirkt hat.
Wenn das jetzt so legendere Begleit-Noten wie "Smoke on the water" wären könnte ich das ja noch verstehen.

Das muss ja schon eine Mega-Hammer komplizierte Rythmusbegleitung von dem "Kläger" gewesen sein wenn der so einen Aufstand probt - Das würde ich mir nur zu gerne mal anhören.
Am Ende geht es hier wohlmöglich noch um drei 0815-Akkorde á la I/IV/V.
Der Typ ist raus, sollte sich damit abfinden und einfach jetzt die Backen halten. Fertig.
gut, noch besteht die unerwähnte möglichkeit, dass der kläger eddie van halen heißt. .. :-D
 
Hallo,

es gibt die Rechte des Musikers an seiner Darbietung, unabhängig davon, wessen Noten er spielt.
Also hat der Gitarrist auf jeden Fall Rechte als ausübender Musiker. Da vorher nichts vereinbart wurde, also insbesondere keine Abtretung seiner Rechte als ausübender Künstler an Euch als Bandunternehmen, bleibt nur, entweder neu einspielen, oder sich mit ihm zu einigen (Gewinnbeteiligung, oder Einmalzahlung).
In einfach im Booklet zu erwähnen, ist auch problematisch, vieleicht hat er mittlerweile etwas dageben, mit Euch noch in Verbindung gebracht zu werden.

Und dann gibt es Rechte als Komponist oder Arrangeur. Hierbei geht es also darum, Noten oder Partituren schöpferisch zu erstellen. Der Urheber hat, sofern eine schöpferische Mindesthöhe erreicht ist, Rechte daran. Unabhängig davon, wer es gespielt hat. Wenn der Gitarrist also seine Gitarrennoten (die dann über simples mitdudeln hinausgehen) selber erfunden hat, hat er womöglich gewisse Urheberrechte (also, wenn er etwa ein markanten Riff des Songs selbst erfunden hat).

Derjenige, der Geld will, muss aber nachweisen können, dass er tatsächlich Urheber ist.

Meine Einschätzung dazu.
 
einfach durchziehen!!
Zur Not muss Moskau Inkasso geschickt werden, damit er Ruhe gibt :)
 
Wo liegt denn jetzt noch das Problem, wenn Ihr die Gitarren einfach neu einspielen würdet?
 
Darauf wird es wohl rauslaufen. Gitarren neu einspielen.
Auf ein paar Backgroundgesängen ist er drauf und auch dort reklamiert er seine Rechte, seit gestern.

Ich weißt nicht, ob er hier mitliest. Glaube ich aber nicht.

Das Label hält sich aus der ganzen Sache geflissentlich raus. Die sagen ganz direkt, dass sie all die Querelen nichts angehen. Die wollen eine rechtlich saubere CD mit uns als Band rausbringen, das ist ja der Grund für meine Schreiben hier. Ist aber allgemein so. Wir sind ja mit dem mehr oder weniger fertigen Produkt erst zum Label gekommen.

Gruß Magnus
 
Grundsätzlich rate ich Dir nicht allzugroßen Respekt vor dem gegnerischen Anwalt zu haben. Er agiert hier nur im Auftrag seines Mandanten, sprich demjenigen, der ihn bezahlt. Und dessen Sichtweise wird in einer gewissen "schlauen" Sprache mit Andeutung einiger Gesetze nur dargelegt. Ein Anwalt ist (zum Glück) noch immer KEIN Richter.

Zur Lösung Eures Problems wurde ja oben schon alles gesagt: Gitarren neu einspielen, notfalls die Backgroundgesänge neu aufnehmen (falls es unmöglich ist, ihn da heraus zu löschen). Und ich würde auch gar nicht mehr mit ihm über dieses Thema reden, damit für Euch (als Restband) alles sauber bleibt und nicht irgendwelche Spitzfindigkeiten aus den Gesprächen gedeutet werden.

Schon gerät der alte Gitarrist widerrum selbst in Beweisnotstand: Wie will er dann beweisen, was er zu Eurer CD beigetragen hat? Kann er denn dann nämlich gar nicht mehr.

Und seinen Namen im Booklet würde ich dann natürlich auch mit keiner Silbe erwähnen, wer weiß was er dann daraus noch an Kapital herausschlagen will.

Das Label hält sich aus der ganzen Sache geflissentlich raus. Die sagen ganz direkt, dass sie all die Querelen nichts angehen. Die wollen eine rechtlich saubere CD mit uns als Band rausbringen

Na, dann wünsche ich Euch aber viel Glück mit dem Label, wer weiss wie die sich bei einer wirklich relevanten rechtlichen Auseinandersetzung verhalten. Eigentlich müssten die gerade als Label ja irgendwie einen Juristen an Bord haben...
 
Da gibt's jetzt aber was zu tun für die Anwälte und Richter, denn ich habe A-moll nachweislich schon vorher verwendet

quod erat demonstrandum
 
Eurem Ex-Musiker steht bei Veröffentlichung eine Verwertung per Leistungsschutzrecht zu. Zumindest wenn die Musik von GEMA / GVL erfasst wird. Den Release kann er nicht verhindern. Dazu müsste er Urheber sein. Selbst der Urheber hat bei Vertragsabschluss nur vor dem Verkauf des ersten Tonträgers die Möglichkeit das Werk zurückzuziehen.

Der Anwalt versucht die Gitarrenspuren als dessen geistiges Eigentum zu verkaufen. Deshalb kommt der auf so Ideen wie "neu einspielen und müssen sich erheblich von der Aufnahme unterscheiden". Ganz locker bleiben - ist Quatsch.
 
Eurem Ex-Musiker steht bei Veröffentlichung eine Verwertung per Leistungsschutzrecht zu. Zumindest wenn die Musik von GEMA / GVL erfasst wird. Den Release kann er nicht verhindern.

Mag sein, dass das in AT etwas anders geregelt ist, aber auch als reiner Interpret muss man der Vervielfältigung/Verbreitung/Veröffentlichung (und sicher noch ein paar Worte mit V :) ) der eigenen Tonaufnahme zustimmen bzw kann diese Zustimmung verweigern.

Aber ... öhm, ihr habt ein Label?
uU hat er schon zugestimmt, wenn die entsprechenden Verträge schon alle unterschrieben sind? ;)
 
Ganz aktuell hatte ich den gleichen Fall bei dieser CD hier

Schleichwerbung an: www.book-of-love.org - und Schleichwerbung aus ;)

Ein Gitarrist wollte mir als Label die Abtretung seiner Leistungsschutzrechte nicht vertraglich zusichern. Jetzt hat er seine Gitarrenparts aber auch noch selbst zum Song dazukomponiert (und nicht nur meine Vorgabe gespielt)...

Der Gitarrist ist komplett rausgeflogen und ein anderer Gitarrist hat ohne die ursprünglichen Spuren einfach neue Spuren komponiert und eingespielt.

Ohne Abtretung der Leistungsschutzrechte kann ein Label keine CD von euch veröffentlichen.
Wie kickback schon erwähnt hat, kann es sogar sein, dass der Gitarrist bereits seine Rechte abgetreten hat (würde somit aber auch dafür entlohnt werden müssen mit Gewinnausschüttung oder Einmalzahlung).

Die Song auf denen er Urheber ist lasst ihr ja schon von der CD weg - sehr gut, sonst meldet sich der Guitar Hero evtl. noch mal schnell bei der GEMA an und euer Produktion wird teurer ;)

Prinzipiell stimme ich auch der Aussage zu, dass das Label hier nicht daneben sitzen und zuschauen sollte - letzten Endes entsteht bei denen auch ein Schaden und Ärger, wenn es zum Äußersten kommen sollte...

Das Label sollte vermitteln!

Und miteinander Reden bringt mehr, als den Anwälten Geld in den Rachen zu werfen. Nehmt euch ein Herz und sprecht den Gitarristen reumütig an - klärt das Ganze, nehmt seine Spuren raus und gut ist.
 
Eurem Ex-Musiker steht bei Veröffentlichung eine Verwertung per Leistungsschutzrecht zu.
Das gilt aber nur, wenn seine Einspielungen im Projekt bleiben, oder?

Ich würde das aus einer ganz anderen Richtung betrachten.
Da Euer Ex-Gitarrist ganz schön auf Krawall gebürstet ist, wird er sich vermutlich nach der Veröffentlichung auch nicht zu schade sein, rumzugrölen "Ohne mich hätten die die CD gar nicht fertig gekriegt, da sind ja noch meine Spuren drauf ..."
Das kann ein Image-Schaden werden.
Dann einfach sagen zu können "Stimmt nicht - haben wir alles gelöscht und neu eingespielt" macht diese Situation einfacher.
Ich persönlich würde sowas von vornherein vermeiden wollen und einen komplett sauberen Schlussstrich ziehen.
Also alles raus, was mit dem Kamerad zu tun hat und neu einspielen - es sei denn Ihr wärt unter Zeitdruck. (Aber selbst da geht Neueinspielen vermutl. schneller als eine rechtlich wasserdichte Einigung)

Clemens
 
Durchziehen und falls er mitlesen sollte gerade!!!!
 

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