Recht auf Einzelspuren/Rohaufnahmen

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langhaardackel

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Moin, moin

Hat man eigetnlich das Recht auf Einzelspuren/Rohaufnahmen?
Ein Kumpel von mir hat paar Songs in einem Studio aufgenommen. Klingt meiner Meinung nach .......... und deshalb wollte ich die SOngs mastern/mixen.
Aber der Studiobesitzer will die Rohaufnahmen nicht rüberrücken.
 
Gibt es vertragliche Grundlagen zwischen dem Studioinhaber und Deinem Freund?

Wenn ja , welche? Oder hat man ihm das Studio einfach "nur mal so" zur Verfügung gestellt?

Besteht u. U. ein Arbeitsverhältnis zwischen den beiden?

Du musst etwas präzisere Angaben machen.
 
der Studioinhaberhat seine Song aufgenommen.....mein kumepl hat alles bezahlt, hat auch den fertigen Mix bekommen, nur der klingt halt nicht so wie gewünscht und deshalb wollte ich ihm die songs neu mastern und mixen, aber dafür brauche ich die aufnahmen und die will der Studioinhaber nicht rausgeben.

Und nochmal aufnehmen, da haben wir beide Keine Lust zu.
 
wenn es nicht explizit im Vertrag vereinbart ist, dass das Rohmaterial zu übergeben ist, dann habt ihr Pech gehabt...

Ist eigentlich ganz einfach :D
 
die Spuren muss er nicht rausrücken ...

ist eine normale Basis da, um vielleicht sich mal zusammen hin zu setzen und den Song gemeinsam zu bearbeiten? Oder seid Ihr zerstritten.
 
er muß garnichts, er darf nur halt das material nicht anderweitig benutzen aber die einzelnen spuren muß er nicht rausgeben.

ich würde aber "zumindest" einen teil des geldes zurück verlangen weil das endergebniss scheiße ist . . .
 
Ich geb solche Daten immer mit raus, auch wenn ein Gesamtmix vereinbart war. Zögern würd ich nur dann, wenn neben den Aufnahmen sowie der Nachbearbeitung dessen eigene Ideen und Elemente mit dazu kamen. Aber auch das sollte alles im Vorfeld (bzw während dessen)besprochen worden sein. Vielleicht hat der Kandiat einfach nach Fertigstellung die Projektdatei gelöscht und windet sich nun. Nach deiner jetzigen Beschreibung nach hat er keinen Grund euch die Files vorzuenthalten, aber auch keine Verpflichtung es zu tun. Vielleicht hat ihn eurer [g=94]Feedback[/g] gekränkt und fragt mal die Tage nochmal nach, wenn die SChmollzeit um ist.

Viel Erfolg
 
Es wurde auch kein Vertrag abgeschlossen!
 
So wie es sich mir momentan darstellt, ist Dein Freund Inhaber des Urheberrechtes. Ob damit eine Herausgabe der "originalen Bänder"(Spuren) verbunden ist, ist im Normalfall Bestandteil eines schriftlichen Vertrages. Ist kein Vertrag gemacht worden, bleibt nur der Weg zu einem Fachanwalt für entsprechendes Recht. Dazu muss man allerdings wissen, das eine Beweisführung u. U. sehr schwierig sein kann. Kosten/Nutzen sind deshalb abzuwägen.

Eine Abmahnung an den Inhaber des Studios durch eien Anwalt kann indes dazu führen, dass der Inhaber aus Angst vor einem Rechtsstreit das vermeintliche Eigentum Deines Freundes herausgeben wird.

Fakt ist, dass man sich in einer solchen Situation sehr wohl überlegen sollte, wie man vorgeht. Die letzte Entscheidung muss der Betroffene für sich selbst treffen.
 
Es wurde auch kein Vertrag abgeschlossen!

Doch, wurde!
Nur offensichtlich kein schriftlicher. Und somit muss der euch gar nichts geben, außer dem vereinbarten Mix - und den habt ihr ja bekommen...
 
Dann lernt draus, für gewöhnlich sollten beide Seiten daran nen Interesse haben. Vermutlich habt ihr das so unter der Hand gemacht. Persönliche Absprachen haben in der Musi-Szene selten Bestand, erst recht wenns hinterher Knatsch gibt. Trau schau wem und dann macht es wasserdicht. Vertrauen ist gut, aber nicht am Anfang, sodass eine schriftlich Absicherung stets von Vorteil ist.



"Eine Abmahnung an den Inhaber des Studios durch eien Anwalt kann indes dazu führen, dass der Inhaber aus Angst vor einem Rechtsstreit das vermeintliche Eigentum Deines Freundes herausgeben wird."

Was willste denn Abmahen, dass ihr was schwarz in mündlicher Form in Auftrag gegeben habt und es in die Hose ging ??
Daran kannste viellecht denken, wenn du ne Rechnung in der Hand hast und die Pflichten klar formuliert sind


"Fakt ist, dass man sich in einer solchen Situation sehr wohl überlegen sollte, wie man vorgeht. Die letzte Entscheidung muss der Betroffene für sich selbst treffen."

Das ist wohl richtig, jeder Anwalt wird dir seinen Senf zu geben, weil er Kohle haben will ( Meiner Erfahrung nach gieriger und schmieriger als Bänker oder Versicherungs-Heinis). Die zeitliche und nervliche Belastung macht auch Freude sowie die Ermittlung eines Streitwertes. Aber allein dir Drohung kann helfen, aber auch die Fronten verhärten.

Lass was Gras drüber wachsen und geh mal die Tage mit den Jungs aus dem Fitnesstudio vorbei und fragt mal höflich nach (zwinker)
 
Wie zwischenzeitlich oben schon gesagt wurde, ist eine gütliche Einigung immer der beste und günstigste Weg.
 
Ja es wurde halt ein mündlicher Vertrag abgeschlossen, wie auch immer....

Der Studioinhaber hat, wie ich das mitbekommen hab, keine Lust die Spuren zu brennen und uns die zu schicken! Das ist eig. alles.

Was mich aber interessiert, ob man immer noch Recht auf die Spuren hat, wenn der Spurenbeitzer die nicht rausgeben will...
 
Katja71 schrieb:
wenn es nicht explizit im Vertrag vereinbart ist, dass das Rohmaterial zu übergeben ist, dann habt ihr Pech gehabt...

susi--synth schrieb:
die Spuren muss er nicht rausrücken ...

Wo habt ihr zwei denn diese Stammtischweisheiten her?

Keine Ahnung von nichts aber davon ne ganze Menge!

Wenn Studiozeit komplett bezahlt wurde und der Studiobesitzer keine Rechte an der Musik hat bleibt ihm gar nichts anderes uebrig.

Frueher wurden die Baender noch extra bezahlt und mitgenommen.

Heutzutage bringst du die Festplatte mit und zahlst noch eine halbe Stunde fuer die Ueberspielung.

Du bekommst die eingespielten Files aber nicht seinen Mix, der ist sein Eigentum.

Ergaenzia: Wenn ihr zu weit weg wohnt schickt ihm ne Festplatte oder ein (2) USB Stick(s).
Geht schneller wie [g=420]CD[/g]/DVD brennen.
 
Was mich aber interessiert, ob man immer noch Recht auf die Spuren hat, wenn der Spurenbeitzer die nicht rausgeben will...

Wie schon ganz oft erwähnt:

Wenn es vertraglich nicht vereinbahrt wurde: N E I N !!!
 
Katja71 schrieb:
Wie schon ganz oft erwähnt:

Wenn es vertraglich nicht vereinbahrt wurde: N E I N !!!

Bloedsinn!!!

Das Studio hat keine Rechte an fremdeingespielten Spuren!!!
 
Keine Ahnung von nichts aber davon ne ganze Menge!


das sagt ja genau der richtige...

rausrücken muss er nichts, verwenden darf er sie auch nicht, er kann sie auch löschen. einfach mal einen blick ins bgb werfen, dafür sitzt hier gerade ein volljurist neben mir...
 
Johooo, die Jungs aus dem Fitness-Studio....

Da ist er dann selber der Idiot, der evt. vor den Kadi gezerrt wird.

Sehr pfiffige Einstellung!!!

Über die Kosten/Nutzen bzgl. eines Anwaltes sprach ich ja schon...
 
ich würde aber "zumindest" einen teil des geldes zurück verlangen weil das endergebniss scheiße ist . . .

Und wer entscheidet ob das Endergebnis Scheiße ist?
 

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