marcoustic
Produzent
chindogu schrieb:
wenn Du in einem "analogen" Warenhaus ein Artikel erwirbst,
greiftst Du ihn aus dem Regal, gehst zur Kasse, bezahlst ihn.
es kommt auch hier kein explizieter Vertrag über den Kauf zur Geltung,
oh, oh...
Jura sechs, setzen.
Wenn Du wüsstest, was da alles für Verträge zustande kommen... das ist nicht nur einer.
Bitte BGB § 433 [g=38]ff[/g] nachschlagen.
Und versuch mal was bei Thomann, Amazon, iTunes und Konsorten zu kaufen, ohne den AGB zuzustimmen. Viel Spaß.
Grüße
Markus