Hm, ich lese aus Deinen Ausführungen ein bisschen heraus, dass es "irgendeine" Band ist, deren Material du bearbeitet hast und es noch gar nicht sicher ist, ob sich irgendwann mal ein Label dafür interessieren sollte. Falls dies jedoch dann der Fall sein sollte, möchtest du anteilig etwas an einer Vorauszahlung haben?!
Produzentenverträge werden idR direkt zwischen Label und Produzenten geschlossen (künstlerischer Produzent), was auf Dich aber ja nicht zutrifft, da Du "nur" als Tonmeister tätig wirst. Die Umstellung des Arrangement fällt regelmäßig auch noch nicht darunter, da dies heutzutage sowieso von einem guten "Mixing Engineer" (wie ich diesen englischen Quatsch hasse) erwartet wird. Anderes gilt jedoch dann, wenn Deine "Eingriffe" in die vorhandene Liedstruktur selber eine relevante Schöpfungshöhe erreichen (Einzelfallentscheidung). Damit konzentriert sich das Ganze bei Dir wohl mehr auf das Handwerk, als auf das Künstlerische.
In diesen Fällen wirst Du keine Vorlagen für Dein Anliegen im Netz finden, weil es eben unüblich ist. Für solche Arbeiten wird der Tonmeister eigentlich pauschal vergütet. Wie gesagt: Bei künstlerischen Produzenten, also denjenigen, die durch ihre kreative Arbeit großen Einfluss auf die gesamte Produktion haben, werden Beteiligungen an den Erlösen aus der Verwertung des Werkes vereinbart. Das liegt daran, dass nur diese "Art" Produzent Leistungsschutzrechte an dem Werk hat (auch hier ist der Umfang und die dafür erforderliche Beteiligung jedoch umstritten) und sich von einem Tonmeister kein Label, wie in deinem Fall, oder sonstiger Künstler irgendwelche Rechte einräumen lassen müsste.
Einzelvertraglich kannst Du jedoch Dir natürlich einfach einen gewissen Teil an einer Vorauszahlung von den Bandmitglieder einräumen lassen ("... unter der Bedingung der Zahlung eines Vorschusses......"). Dafür wirst Du aber wohl keine Vorlagen finden, was i.Ü. auch nicht sinnvoll wäre.
Alles in allem der ernstgemeinte Rat (weil ich keinen Überblick über Deine Arbeit habe und um was es eigentlich geht): Geh zum Fachanwalt. Es sei denn, es geht hier im Endeffekt um einen größeren Kasten Bier. Dann wäre eine Pauschalvergütung Dir herzlichst angeraten.