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rockryder
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hallo! ich bin kurz davor, einen bandübernahmevertrag zu unterschreiben. jetzt steht da folgende klausel drin:
"produzent verpflichtet sich, im ersten vertragsjahr 3 singles abzuliefern."
was wäre schlimmstenfalls, wenn ich das nicht tun würde oder könnte, da bspw. mein equipment gestohlen wird. müsste ich dann strafe zahlen?
"produzent verpflichtet sich, im ersten vertragsjahr 3 singles abzuliefern."
was wäre schlimmstenfalls, wenn ich das nicht tun würde oder könnte, da bspw. mein equipment gestohlen wird. müsste ich dann strafe zahlen?