problem mit bandübernahmevertrag

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rockryder

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hallo! ich bin kurz davor, einen bandübernahmevertrag zu unterschreiben. jetzt steht da folgende klausel drin:

"produzent verpflichtet sich, im ersten vertragsjahr 3 singles abzuliefern."

was wäre schlimmstenfalls, wenn ich das nicht tun würde oder könnte, da bspw. mein equipment gestohlen wird. müsste ich dann strafe zahlen?
 
interessanter gedankengang bezüglich diebstahl usw. ... dafür gibts backups und versicherungen.

wichtiger is eher ob du dir im klaren bist was das heißt -> wenn dem label deine "single" nicht gefällt können sie sagen, sie akzeptieren das nicht.... im endeffekt wird aus dem bandübernahmevertrag und der unabhängigkeit des künstlers dann schnell eine abhängig und ein mitspracherecht des labels -> denn solange ihnen das ergebnis nicht gefällt müssen sie es nicht abnehmen!
 
sprich dich mit dem label ab und kläre, ob du das leisten kannst und unter welchen bedingungen. ansonsten schreibst du noch zusätze rein oder streichst punkte in absprache mit dem label. kommunikation ist alles!
 
wenn dem label deine "single" nicht gefällt können sie sagen, sie akzeptieren das nicht.

Wieso? Das steht nur "single". Von "Singe, die gefällt" steht da nichts. Es kann natürlich sein, dass das Label sich in einer anderen Klausel unter bestimmten Voraussetzungen eine Zurückweisung der angebotenen Singel einräumt, dazu hat er aber nichts geschrieben. .

Und zur Ursprungsfrage: Steht im Vertrag nicht was passiert, wenn der Produzent vertragsbrüchig wird? Sonderkündigungsrecht des Labels aus wichtigem Grund oder so? Geld muss zurückgezahlt werden, ect?

Du könntest auch Deinen zukünftigen Vertragspartner fragen, wie er reagieren würde, wenn Du keine 3 Singles ablieferst.

Bei solchen Verträgen kann es sich auch durchaus lohnen, die erstmal von einen RA prüfen zu lassen und ggf. durch einen Anwalt verhandeln zu lassen.
 
Also wenns ein größeres Studio ist solltest du das so oder so versichern lassen, wenns ein kleines Homestudio ist kannst du versuchen über die Hausratsversicherung den Schaden begleichen zu lassen und die Vertragsbedingungen somit weiter erfüllen, keine Ahnung inwiefern da was machbar ist.
 
geht mir jetzt eher darum, was passieren würde, wenn ich keine weiteren songs liefern könnte. weil ich z.b. keine zeit mehr habe, da ich beruflich eingespannt bin oder taub geworden oder ähnliches...
 
Das sollte eigentlich genau im Vertrag drinstehen. Wenn es da nicht geregelt ist, gibt es das einfach nicht ;-)

Wobei die Formulierung da oben wirklich seltsam ist. 3 Singles kann auch simple heissen: Ich hacke 3 Songs in 20 Minuten zusammen, die zwar scheisse klingen, aber immerhin sind es Songs, also muss das Label die schlucken.

Ich würde damit wirklich zu nem RA, wobei es natürlich nicht schaden kann, mal beim Label selbst nachzufragen ob sie da nicht was vergessen haben.
 

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