Während ich mir heute mit der Verrichtung von Erwerbsarbeit den Tag verdarb, überdachte ich meine Position. Sie beruhte im Kern darauf, dass die Verwendung oder der Verzicht auf generative KI bei der Produktion von zum Voting eingereichter Musikstücke technisch zu ermitteln sein müsste, um in einem Voting bewertet werden zu können.
Dann entsann ich mich meines eigenen Votingverhaltens, das meistens zu einem beträchtlichen Anteil von nichttechnischen und sogar außermusikalischen Aspekten getrieben ist. Häufig geht es mir um subjektives und nur zum Teil klangtechnisches und musikalisches Gefallen, um die zum Ausdruck gebrachte Haltung und um Glaubwürdigkeit. Sie ist m. E. höher zu bewerten, als die allzu oft angeführte „Authentizität“, die ich per se für einen Mythos halte. Und da treffe ich mich mit den klugen Ausführungen von @Andaraginga in Post #438 und den meisten anderen Diskutierenden, die die Relevanz technischer Unterscheidungsaspekte für ein Voting bezweifeln.
Wenn ich es richtig verstehe, muss man zur Abgabe eines Votings mindestens 70 Zeichen schreiben, kann aber ein Musikstück im Grunde kommentarlos einstellen. Wäre es dann nicht sinnvoll, auf die Glaubwürdigkeit der Selbstauskunft in puncto KI zu setzen, aber eben auch eine Selbstauskunft zu verlangen? Gerne 5 bis 6 Einzelaspekte zur KI-Nutzung. Nichts einfacher, als die Beantwortung eines solchen kleinen Kataloges ebenso einer KI zu überlassen. Aber Glaubwürdigkeit ist eben kein objektives Kriterium, sondern eine Zuschreibung die auf Vertrauen beruht. Und Vertrauen beruht auf dem was man nicht weiß.
Also: getrenntes Voting für KI, beruhend auf Selbstauskunft zum Produktionsprozess, allerdings mit qualitativen Mindestkriterien für diese Selbstauskunft – gerne niedrigschwellig ausgelegt.