Hi,
Ich habe da mal eine Diplomarbeit von unserer Uni ausgeliehen, die das Thema Urheberrechtsverletzungen im Musikbereich aus Juristischer Sicht beleuchtet hat.
Teilweise etwas oberflächlich und wenig konkret, aber dann auch wieder interessant.
Wenn eine Melodie direkt wieder erkannt werden kann, dann ist egal ob da jetzt ein einziger Ton in der Hauptmelodie oder ein [g=250]Akkord[/g] .... geändert wurde. Das gehört dann alles zu Urheberrechtsverletzungen.
Wenn allerdings z.b. die Akkorde so geändert werden, dass die Meldoie eine andere "Färbung" bzw. einen anderen Kontext bekommt, dann kann man wahrscheinlich 1:1 die gleiche Melodie haben und trotzdem ist es ein eigener Song.
Das gilt aber wiederum klarerweise nicht, wenn es lediglich Änderungen in den [g=250]Akkord[/g]-Voicings bzw. Extensions sind. Eine ver-jazzte Version von irgendeinem Beatles-Song z.b. ist dadurch eben auch kein neuer Song.
Wäre aber wirklich ein Wahnsinn, wenn Intervalle geschützt wären. Da ists dann echt bald vorbei.
Fürs Songwriting natürlich perver. Soll man aus dem Bauch raus kreativ selbst machen und nicht bestehende Melodien verändern.
Allerdings für Jingle-Produzenten/Writer ganz interessant, weil Auftraggeber da oft eine Ähnlichkeit mit bekannten Melodien wünschen, diesen bekannten Song aber entweder für Werbung nicht zahlen wollen oder bewußt eine Ähnlichkeit aus Marketing-Gründen haben wollen.
Bei laufenden Verfahren gibts (so weit ich das rausgelesen habe) wird aber von Fall zu Fall entschieden. Kann also durchaus auch mal zu knapp am Orginal sein (trotz einiger Änderungen) sodass man den Fall dann verliert.
lg. JayT.