Notenintervall geschützt?

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XTC

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Hallo,

sind eigentliche Intervalle auch irgendwie geschützt?

Angenommen man verschiebt nur die Akkorde etwas wie in dem Beispiel.

Vorn Original, hinten nur etwas verschoben.

Nennt man das nicht Spielweise?
 

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nicht das ich wüsste...wenn dann eher Melodien;)
die ins ohr gehen..
 
das wär ja noch schöner, wenn Intervalle geschützt wären.
Dann gäb's bald keine neue Musik mehr.
Stichwort Schöpfungshöhe.
 
Intervalle sind nicht geschützt.

Wenn Du etwas "kreierst", kann man nur vergleichen, ob es das vorher schon gab oder nicht. Wenn es einem anderen Werk sehr ähnlich oder gar mit ihm identisch ist, muss man beurteilen, ob es geklaut ist oder nicht. Dafür gibt es Sachverständige.

Gruß Rainer
 
Und wie sieht's mit "Flipping" von Melodien aus?

Als Notenabfolge verkehrtrum... bzw. die Oktaven gespiegelt... und die Melodie natürlich etwas geändert...
 
Gespiegelt?
Ob da was vernünftiges rauskommt...? :)
 
Hi,

Ich habe da mal eine Diplomarbeit von unserer Uni ausgeliehen, die das Thema Urheberrechtsverletzungen im Musikbereich aus Juristischer Sicht beleuchtet hat.

Teilweise etwas oberflächlich und wenig konkret, aber dann auch wieder interessant.

Wenn eine Melodie direkt wieder erkannt werden kann, dann ist egal ob da jetzt ein einziger Ton in der Hauptmelodie oder ein [g=250]Akkord[/g] .... geändert wurde. Das gehört dann alles zu Urheberrechtsverletzungen.

Wenn allerdings z.b. die Akkorde so geändert werden, dass die Meldoie eine andere "Färbung" bzw. einen anderen Kontext bekommt, dann kann man wahrscheinlich 1:1 die gleiche Melodie haben und trotzdem ist es ein eigener Song.

Das gilt aber wiederum klarerweise nicht, wenn es lediglich Änderungen in den [g=250]Akkord[/g]-Voicings bzw. Extensions sind. Eine ver-jazzte Version von irgendeinem Beatles-Song z.b. ist dadurch eben auch kein neuer Song.

Wäre aber wirklich ein Wahnsinn, wenn Intervalle geschützt wären. Da ists dann echt bald vorbei.

Fürs Songwriting natürlich perver. Soll man aus dem Bauch raus kreativ selbst machen und nicht bestehende Melodien verändern.

Allerdings für Jingle-Produzenten/Writer ganz interessant, weil Auftraggeber da oft eine Ähnlichkeit mit bekannten Melodien wünschen, diesen bekannten Song aber entweder für Werbung nicht zahlen wollen oder bewußt eine Ähnlichkeit aus Marketing-Gründen haben wollen.

Bei laufenden Verfahren gibts (so weit ich das rausgelesen habe) wird aber von Fall zu Fall entschieden. Kann also durchaus auch mal zu knapp am Orginal sein (trotz einiger Änderungen) sodass man den Fall dann verliert.

lg. JayT.
 
@kickback:

Nun ich habe eine "geile" Melodie von mir mal vertikal gespiegelt und das war noch besser als das Original :)

Ggfs. muss man aber natürlich 2-3 Noten anpassen damit es wieder richtig "sitzt".
 
@XTC: Mathematische Spielereien - etwas anderes sind Spiegelungen oder Krebsgänge nicht - kann man nicht per se beurteilen, weil der Beurteilungsmaßstab ein ganz anderer ist. Ich hab´s schon geschrieben und JayT nochmal ein paar Kriterien extra angesprochen. Auf Deine Frage gibt es also keine pauschal richtige Antwort.

In den allermeisten Fällen dürftest Du aber etwas ziemlich anderes mit sowas kreieren, was man vom Hören her nicht als das original erkennen dürfte. Ich bezweifle aber, dass sich das dann auch genauso gut anhört. Wenn selbst unser Jazzspezialist kickback sowas schreibt...
 
@JayT: interessanter Aspekt mit der Melodie und der anderen Harmoniefärbung.
Ich habe mich das auch schon öfter gefragt.
Jedoch habe ich mal gelesen, daß es rein auf die Melodie ankommt und die
darunter liegenden Harmonien keine Rolle spielen. Andererseits gibt es
Harmoniefolgen, die so charakteristisch sind, daß man sofort das Lied erkennt.
Die darf man dann wohl auch nicht nehmen. Also es kommt wohl immer
darauf an, ob man in der jeweiligen Musik ein anderes bekanntes
musikalisches Werk erkennen kann.
 
bei dem heutigen Ausstoß von Musik kommt es zwangsläufig zu Ähnlichkeiten. Interessant ist, wieviele Töne zu ändern sind, um zwei Melodien juristisch auseinanderzuhalten. Und es wird keinem in den Kopf kommen, zu überprüfen, ob Liedermacher XY aus Australien eventuell die gleiche Melodie verwendet hat, das ist nicht möglich.
 
@karaokenico: In der Rechtsprechung wird die Melodie als wesentliches Kriterium genannt. Das ist richtig. Aber es ist nicht das einzige Kriterium.

Die Preisfrage ist immer, ob das vermeintlich geklaute Stück dem Original ZU ähnlich ist. Natürlich geht es da u.a. auch um Harmonien, aber natürlich auch um Tempi, Rhythmik, eben alles, was einem Stück seinen individuellen Charakter gibt.

Reine Harmoniefolgen sind nichts, was geschützt werden kann. Es fehlt schon an der Schöpfungshöhe. Rhythmen, Harmonien, Intervalle sind das Handwerkszeug des Komponisten. Daraus soll erst ein Werk entstehen.
 

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