Schlumpfpeter
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Frag deinen Anwalt.Das ist ein Mythos der immer wieder auftaucht, allerdings vor Gericht keinen Bestand hat.Du kannst deine songs sichern, indem du dir die noten/texte selbst per post als einschreiben schickst. Da ist eine rechtsrelevante zeitangabe drauf. Aber nicht aufmachen, gucken was drin ist!
Beim Notar hinterlegen, das geht.
Das wäre in der tat rechtsicherer. Dass die einschreibemethode vor gericht keinen wert hat stimmt aber auch nicht. Es bleibt ermessenssache des gerichts. Relevant ist, ob es weitere hinweise wie gemaanmeldung, zeugen, veröffentlichungen etc gibt. Notar kostet ab fünfzig €.