Nachtrag Schlagercontest: Kommerzielle Veröffentlichung steht an

  • Ersteller Christian_30
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Ich hatte hinsichtlich eines anderen Titel und Textes eine Anfrage von ihm zum einsingen bekommen der auch anbieten wollte.

Allerdings muss Ich auch Klar sagen das er offen die Ziele genannt hat und auch eine gegenleistung geboten hat.insofern wundert mich dies etwas das es so gelaufen ist...

Klar sollte Christian sein das er house12 eine gegenleistung noch anbieten sollte.aber erstmal abwarten ob sich die Nummer überhaupt verkauft.

Unfair in dieser form ist die Aktion so oder so..aber so ist auch das musikbiz

Lieber BasisM, ja, ich habe dir eine Gegenleistung angeboten, denn ich will, dass jeder für seine Arbeit etwas zurück bekommt. Wie Du bestimmt schon gesehen hast, habe ich house12 ebenfalls eine Gegenleistung angeboten - damals nach dem Einsingen und heute auch wieder.
 
Wie mir scheint, ist so ein Forum nicht die richtigeUmgebung für dich.
 
Das einzige was man ihr genommen hat ist die Freude zur Teilnahme an den Contest.

ich finde das schon eine Menge, für eine Musikerin ohne kommerzielle Absichten. Sie hat wertvolle Zeit geopfert und für den TS gesungen....unter den Voraussetzungen, mit diesem Beitrag am Contest teilzunehmen...Dann wird ohne ihr Wissen diese Demo mir ihrem Gesang zweckentfremdet...

Ja, house12 hat wertvolle Zeit geopfert und ich bin ihr dafür sehr dankbar, weil sie echt toll gesungen hat. Wie gesagt, ich schenke ihr gerne etwas dafür - von mir aus auch etwas anderes als, wie vorgeschlagen, ein Buch.
 
Wie mir scheint, ist so ein Forum nicht die richtigeUmgebung für dich.

Ich habe hier bisher tolle und interessante Leute getroffen, mit denen ich mich sehr gerne austausche. Ich kann von ihnen viel lernen und auch selbst Tipps, beispielsweise kürzlich über Backgroundvocals. Bei Contests werde ich mich dagegen in Zukunft sehr zurückhalten, weil ich bedaure, dass das hier für solch einen Trubel gesorgt hat.
 


wenn house gewusst hätte dass christian die nummer mit kommerziellen hintergrund einem schlager-vertriebsheini vorspielt (was absolut nichts mehr mit spaß zu tun hat) dann hätte sie gar nicht erst auf die nummer gesungen. vor allem wenn das ziel dann ist gar nicht mehr am contest mit der nummer mit zu machen.

lg


Lieber Black_bender, die Entscheidung, den Song jemandem zu zeigen, habe ich getroffen, nachdem house12 den Song eingesungen hatte. Denn zu diesem Zeitpunkt wollte ich hören, wie ein Fachmann den Song einschätzt und ob er so gut ist, dass man ihn vielleicht kommerziell veröffentlichen kann. Dass für das Zeigen des Songs vorher das Einverständnis von house12 besser gewesen wäre, habe ich bereits mehrfach erwähnt.
 
Wie ich schon erwähnt habe, ging ich davon aus, dass es ok ist, wenn ich diesen Song 1-2 Leuten nicht-öffentlich zeige, da der Song letztlich und ursprünglich für den Contest gedacht war, bei dem ihn sich gut hundert Leute öffentlich bei recording.de anhören.

Das kannst du doch überhaupt nicht miteinander vergleichen! Es geht dabei doch nicht um das reine Hören, sondern um den (Selbst-)Zweck, der dahinter steht. Diese 1-2 Leute haben ja nunmal einen bestimmten Hintergrund und bekommen den Song aus ganz bestimmten Gründen zu hören. Butter bei die Fische: Hättest du den Song auch dem Verlag angeboten, wenn du ihn selbst gesungen hättest? Ansonsten bleibt, dass du die Arbeit von house12 für deine höchstpersönlichen Zwecke missbraucht hast. Das als Gegenleistung angebotene Buch erweckt für mich eher den Anschein, das eigene Gewissen zu beruhigen. Oder hast du house12 gegenüber deutlich gemacht, was du mit dem Gesang vorhast, als du das Potential des Songs erkannt hast?
 

Lieber Ferris,

"Das als Gegenleistung angebotene Buch erweckt für mich nur den Anschein, das eigene Gewissen zu beruhigen."

Ich finde es seltsam, dass mir zuerst vorgeworfen wurde, ich hätte keine Gegenleistung angeboten, nun kommt der Vorwurf, dass ich ihr eine Gegenleistung angeboten habe. Oder falls sie aus deiner Sicht zu gering war: was wäre ein angemessener Wert gewesen?

Du schreibst außerdem:

"Butter bei die Fische: Hättest du den Song auch dem Verlag angeboten, wenn du ihn selbst gesungen hättest?"

Ja, ich singe oft selbst Demos ein. Obwohl ich es lieber lassen sollte, denn meine Stimme klingt nicht so besonders.

"Ansonsten bleibt, dass du die Arbeit von house12 für deine höchstpersönlichen Zwecke missbraucht hast."

Ja, ich habe es für meine persönlichen Zwecke verwendet. Hätte ich es in den Contest eingebracht, hätte ich es ebenfalls für persönliche Zwecke verwendet. Nur, dass es im Contest um den persönlichen Zweck "Anerkennung von anderen Musikern" geht und in diesem Fall um den eigenen Zweck "kommerzielle Veröffentlichung".

"Oder hast du house12 gegenüber deutlich gemacht, was du mit dem Gesang vorhast, als du das Potential des Songs erkannt hast?"

Ich habe das Potential erkannt, als ich den Gesang von house12 dazu gehört habe. Und leider, wie bereits mehrfach erwähnt, habe ich ihr gegenüber nicht deutlich gemacht, dass ich den Song jemandem zeigen möchte, um dessen Einschätzung des Songpotentials zu hören. Ich bedaure das und habe mich anschließend, also im Januar, bei ihr dafür entschuldigt und auch in diesem Thread.

Zusammengefasst kann man sagen: Mein Fehler war, die Demosängerin nicht vorher um Erlaubnis gefragt zu haben, ob ich den Song jemandem schicken darf. Ich habe ihr eine Belohnung für ihren tollen Gesang angeboten und das Angebot steht auch nach wie vor.

Urheberrechtlich gesehen lief alles einwandfrei ab: der Texter und ich haben sich dazu entschieden, die Nutzungsrechte am Song an einen Verlag abzugeben.

Viele Grüße
Christian
 
Ich finde es seltsam, dass mir zuerst vorgeworfen wurde, ich hätte keine Gegenleistung angeboten, nun kommt der Vorwurf, dass ich ihr eine Gegenleistung angeboten habe. Oder falls sie aus deiner Sicht zu gering war: was wäre ein angemessener Wert gewesen?

Die Frage ist doch: Hast du von vorn herein mit offenen Karten gespielt? Wusste house12 genau, wofür die von dir angebotene Gegenleistung gedacht war bzw. was du mit ihren Vocals vorhattest? Es hat doch den Anschein, als wäre es eher so abgelaufen:

A: Hey, ich brauch da mal was für einen kleinen Contest in einem Internetforum. Singst du mir was ein? Du hast so eine schöne Stimme. Ich schenk dir auch ein Buch dafür.
B: Aber klar, gerne. Du brauchst mir aber nichts zu schenken. Das ist doch eine spaßige Sache.

Somit hast du sie quasi hintergangen. Auch wenn du immer wieder betonst, dass es Shagals Text und deine Melodie ist und ihr die Urheber seid. Aber es ist immer noch IHRE Stimme, die du benutzt hast. Vergiss das dabei nicht!




Ja, ich habe es für meine persönlichen Zwecke verwendet. Hätte ich es in den Contest eingebracht, hätte ich es ebenfalls für persönliche Zwecke verwendet. Nur, dass es im Contest um den persönlichen Zweck "Anerkennung von anderen Musikern" geht und in diesem Fall um den eigenen Zweck "kommerzielle Veröffentlichung".

Hmm, ich glaube eigentlich nicht, dass du wirklich so blauäugig bist.



Rechtlich ist das alles natürlich einwandfrei. Aber sonst? Natürlich ist das Musikbizz hart. Aber wir befinden uns hier auf r.de in einer Gemeinschaft, wo eigentlich niemand den anderen ausnutzen sollte. Bei gemeinschaftlichen Kooperationen sollten alle Beteiligten auf relativer Augenhöhe agieren und zu jedem Zeitpunkt ganz klar wissen, woran sie sind. Ansonsten könnte das Aufwand-Nutzenverhältnis solch einer "Kooperation" in Schräglage geraten und eher einseitigen Charakter annehmen.

Ach, wir drehen uns im Kreis...

N8!
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Lieber Ferris,

das konntest Du nicht sehen, weil ich auf diese Frage gerade eben noch eingegangen bin, während Du deinen Post schon geschrieben hast. Daher hier nochmal kurz:

"Ich habe das Potential erkannt, als ich den Gesang von house12 dazu gehört habe. Und leider, wie bereits mehrfach erwähnt, habe ich ihr gegenüber nicht deutlich gemacht, dass ich den Song jemandem zeigen möchte, um dessen Einschätzung des Songpotentials zu hören. Ich bedaure das und habe mich anschließend, also im Januar, bei ihr dafür entschuldigt und auch in diesem Thread."

Bezogen auf deinen neuen Post:

"Hast du von vorn herein mit offenen Karten gespielt? Wusste house12 genau, wofür die von dir angebotene Gegenleistung gedacht war bzw. was du mit ihren Vocals vorhattest?"

Ich habe von vornherein gesagt, dass der Gesang bzw der Song für den Contest ist - denn so war es Anfangs gedacht. Wie oben erwähnt: erst NACHDEM house12 es eingesungen hatte, habe ich beschlossen, den Song jemandem zu zeigen und ihn nach einer Einschätzung des Songs gefragt.

Denn hätte ich den Song in den Contest gebracht, wäre er schon veröffentlicht gewesen - wie gesagt, ein No-Go für viele Musikverlage und Interpreten. Daher wollte ich vor dem Einbringen in den Contest eine zweie Meinung eines Experten hören.
 
ich will christian gerne glauben dass er es nicht böse gemeint hat. auch wenns wirklich ganz schön verkackte situation jetzt ist :)

aber es gibt da zumindest für einen teilaspekt auch ne ganz einfache lösung, mit der das ganze (abzüglich der etwas gehörnten anderen testteilnehmer die ihre zeit mit einem dann zurückgezogenen text verschwendet haben) sich wieder auf ne anständige ebene bringen lässt:

du hast den deal nicht zuletzt aufgrund ihres gesangs bekommen. jeder produzent weiss, dass eine komposition nur so gut rüberkommen kann wie ihre verpackung, und da sind die vocals natürlich mit der wichtigste bestandteil überhaupt. das ist insofern ganz klar eine verwertung im kommerziellen sinne, die so nicht abgesprochen war, und von der du profitiert hast.

daher: zahl sie als demosängerin aus. "ich schenk dir ein buch" ist in dem fall wirklich irgendwo zwischen frech und beleidigend. wenn du so professionell unterwegs bist wie du dich gerne gibst, wirst du sicher wissen, was so die üblichen tarife für eine studiosession mit ner sängerin sind - diesen lohn solltest du selbstverständlich jetzt, da ihr job dir beim verkaufen des titels so essentiell geholfen hat, ihr dann auch auszahlen. dann wurde eben aus der koop-zum-spass aus versehen eine ganz normale professionelle buchung als demosängerin und alles hat seine ordnung. und was den restlichen ärger mit den anderen contest-teilnehmern angeht haben dann alle (und insbesondere du) dann für die zukunft dazugelernt.

so würde ich das lösen.
 
Hab keine Ahnung, warum du dir die Sache überhaupt angetan hast Christian.
Ich hab ja schon paar musikalische Sachen von dir gehört und mal ehrlich, so prall war das ja nun nicht gerade. Im Songcontest wärst wahrscheinlich mit deinem Titel nicht mal in die Top 10 gekommen, wenn das so ähnlich klingt, wie das was ich schon von dir kenne.

Jetzt soll nen Titel kommerziell veröffentlicht werden und dafür bekommst wahrscheinlich deine paar Euro und das wars. Ist eigentlich nicht mal ne wirkliche Eintagsfliege und mit dem Sänger sowieso nicht. Willst du viele Menschen mit deiner Musik erreichen? Das geht auch ohne Kommerz.
Du träumst vom vielen Geld? Vergiss es...nicht mit der Musik.
Der Song musste ja sogar von nem richtigen Produzenten neu produziert werden, was ja nun wirklich nicht für dich spricht.

Ich denke, du hättest viel mehr davon gehabt, wenn du mit der Sängerin am Contest teilgenommen hättest. Da gehts nämlich um den Spaß an der Sache. Du hast dir nun damit keine Freunde gemacht und das wird sicher noch lange nach hallen. Bist bestimmt bei einigen unten durch und obs das wert war, bezweifle ich wie gesagt sehr.

Und was bedeutet "Ab 9. Mai ist der Song in Online-Portalen wie itunes und amazon erhältlich."?
Heißt das, der erscheint nur auf Online-Portalen? Na dann herzlichen Glückwunsch :D
Dazu braucht man noch nicht mal nen Label usw., das kann jeder...wird aber eh kaum jemand kaufen.
Wenn du aber Glück hast, werden 500 CD`s gepresst und 50 verkauft, aber nur wenn du Glück hast....um mehr gehts da doch nicht. Wie hoch werden deine Einnahmen sein?
Springt wenigstens ne Schachtel Zigaretten dabei raus? :D
Also wie gesagt, hättest dir diese Aufregung lieber ersparen sollen.
Ist mehr Lehrgeld als alles andere.
 
@ C.

Tubeless schrieb: „War es eigentlich erlaubt, dass C. seinen Text einfach mittendrin zurückzieht? Wieso war das erlaubt?“
Lieber tubeless, nicht ich habe den Text zurückgezogen, denn der zurückgezogenen Text stammte von Shagal. Es ist laut Urheberrecht erlaubt, dass Shagal als Texter über die Verwendung seines Textes bestimmen kann. Das ist der Grund, weshalb es erlaubt ist.

Du musst nicht versuchen, mich falsch zu verstehen.
Der Kontext meiner Frage war der, wieso man ohne entsprechende Bedingungen bzw Festschreibung derselben so einen Contest durchgeführt hat.
Daraus ergibt sich, dass Du nicht angesprochen warst, eine Antwort von Dir deshalb auch nicht erwartet wurde und Deine Antwort im Zusammenhang schlicht als falsch angesehen werden kann, weil sie Antwort auf eine nicht gestellte Frage ist.

Tubeless schrieb: „Es will mir einfach nicht in den Kopf, dass man ohne Rechteregelung sowas durchzieht - alleine die Gefahr, dass sich irgendwer an irgendwelchen guten Ergebnissen unberechtigterweise bereichert, wäre mir zu gross.“

Lieber tubeless, die (Urheber-)Rechte am Song lagen und liegen bei Shagal und mir. Die Rechteregelung erfolgte hier genau, wie es im deutschen Urheberrecht vorgesehen ist. Von „unberechtigterweise“ würde ich hier also nicht sprechen.

Wenn ich sehe, wie oft Du Dich angesprochen fühlst, obwohl Du weder direkt noch indirekt das Ziel der Begierde darstellst, frage ich mich schon, was das soll. Nicht alles, was da steht, beschäftigt sich mit Dir.

Speziell die beiden Posts von mir, die Du Dir da rausgegriffen hast, haben nichts mit Dir zu tun, sondern sind an die Veranstalter des Contest (im weitesten) Sinne gerichtet.

Genau genommen haben die Antworten allerdings am Ende schon mit Dir zu tun: Das ganze Theater mit dem Song, um den es hier geht, wäre gar nicht aufgekommen, wenn ich meine Frage - mangels Ursachen - nicht stellen müsste.

Du bzw. Dein Kompagnon hättet einfach keine Möglichkeit gehabt, einen Rückzieher zu machen, und genauso auch keine Möglichkeit, den Song irgendwie zu verwerten.

Die entsprechenden Bedingungen hätten entweder dazu geführt, dass alles seinen normalen Gang gegangen wäre - oder Du wegen fehlernder Aussicht auf verwertungsfähige Beute gar nicht teilgenommen hättest.

Und uns wäre dieser Thread und die ganzen unfreundlichen Emotionen und Boshaftigkeiten erspart geblieben.

But: That´s life!
 
Guten morgen zusammen.

Hab keine Ahnung, warum du dir die Sache überhaupt angetan hast Christian.
Ich hab ja schon paar musikalische Sachen von dir gehört und mal ehrlich, so prall war das ja nun nicht gerade. Im Songcontest wärst wahrscheinlich mit deinem Titel nicht mal in die Top 10 gekommen, wenn das so ähnlich klingt, wie das was ich schon von dir kenne.

Lieber musicdevil, ich akzeptiere, dass dir meine Musik nicht gefällt.

@ C.

Tubeless schrieb: „War es eigentlich erlaubt, dass C. seinen Text einfach mittendrin zurückzieht? Wieso war das erlaubt?“
Lieber tubeless, nicht ich habe den Text zurückgezogen, denn der zurückgezogenen Text stammte von Shagal. Es ist laut Urheberrecht erlaubt, dass Shagal als Texter über die Verwendung seines Textes bestimmen kann. Das ist der Grund, weshalb es erlaubt ist.

Du musst nicht versuchen, mich falsch zu verstehen.
Der Kontext meiner Frage war der, wieso man ohne entsprechende Bedingungen bzw Festschreibung derselben so einen Contest durchgeführt hat.
Daraus ergibt sich, dass Du nicht angesprochen warst, eine Antwort von Dir deshalb auch nicht erwartet wurde und Deine Antwort im Zusammenhang schlicht als falsch angesehen werden kann, weil sie Antwort auf eine nicht gestellte Frage ist.

Lieber tubeless, Du hast von "C." geschrieben, daher ging ich davon aus, dass sich diese Frage auf mich bezog. Wenn jemand in diesem Forum über dich schreiben würde, wäre es doch verständlich, wenn Du dazu Stellung beziehst und genauso habe ich es getan.

Wenn ich sehe, wie oft Du Dich angesprochen fühlst, obwohl Du weder direkt noch indirekt das Ziel der Begierde darstellst, frage ich mich schon, was das soll. Nicht alles, was da steht, beschäftigt sich mit Dir.

Speziell die beiden Posts von mir, die Du Dir da rausgegriffen hast, haben nichts mit Dir zu tun, sondern sind an die Veranstalter des Contest (im weitesten) Sinne gerichtet.

Es war nicht deutlich, an wen sich deine Fragen richten, daher habe ich mich dazu geäußert. Zuvor kam außerdem der Vorwurf auf, es sei doch eine Frechheit, dass ich gar nichts zum Thema sagen würde. Daher habe ich immer wieder erklärt, wie sich die Dinge aus meiner Sicht darstellen. Mag sein, dass dir das vom Umfang her nicht recht ist. Ich halte es für angemessen.

Viele Grüße und schönen Sonntag noch,
Christian
 
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da man davon ausgehen kann, dass der Gesang von house (zumindest anteilig) den Produzenten bzw. den Verlag dazu bewegt hat, den Song kommerziell zu veröffentlichen und somit auch ein eventueller kommerzieller Erfolg (zumindest anteilig) auf der Mitwirkung von house beruht, wäre ein am Erfolg gemessener Anteil (zumindest moralisch) angemessen.
Soll heißen: Lieber Christian, wenn dein Song ein Megaseller und Chartstürmer wird und der Rubel richtig rollt, würde ich dein angebotenes Buch an house nochmal überdenken und ggf. upgraden (durch ein neues Auto, ne Doppelhaushälfte oder sowas... ;))
Sollte die Sache kommerziell floppen, war die ganze Aufregung hier genauso wie der Produktionsaufwand für den Song eh für die Katz.

Grüße
Cos
 
Christian, in irgendeinem Beitrag fragst Du (rhetorisch), ob denn nicht eines jeden Ziel sei, seine Musik bei Profis unterzubringen.

Klare (und eigentlich ja völlig offensichtliche) Antwort: Nein, selbstverständlich nicht. Jedenfalls nicht, wenn das bedeuten würde, die eigene Musik nicht mehr frei im Internet anbieten zu dürfen.

Die Sache hier ist dumm gelaufen, weil Du, Christian, Dich nicht anständig benommen hast. Da hilft alles Herumreiten auf der rechtlichen Korrektheit überhaupt nichts. Fakt ist, dass es ohne den Gesang von Annette(?) gar nicht erst zu Deinem Deal gekommen wäre. Fakt ist auch, dass Dir, bei allen Dollarzeichen im Auge, klar gewesen sein muss, dass Du Ihr mit Deiner Aktion in den Rücken fällst. Das hast Du auf jeden Fall billigend in Kauf genommen, um Deine eigenen Vorteile zu sichern.

Wenn ich ein Lied in einem Community-Portal einreiche, um Sänger, Texter oder Instrumentalisten dafür zu finden, ziehe ich es nicht wieder zurück, um es - mit Hilfe der so kostenlos eingeheimsten Beiträge - zu vermarkten. Es gibt keinen Weg, das so darzustellen, dass Du sauber aus der Sache heraus kommst.

In dem Moment, in dem Du das Lied beim Contest eingereicht hattest, war es für jegliche kommerzielle Ausschlachtung tabu. So etwas weiß man doch vorher. Hier geht es um den Spaß am gemeinsamen Musizieren.

Im Übrigen sprichst Du ständig von einer BE-Lohnung. Das klingt so herablassend nach Köpchentätscheln: "Fein gemacht, meine Kleine, hier hast Du ein Leckerli". Der Gesang war das Zugpferd, das Dir die Erreichung Deines Ziels überhaupt erst ermöglicht hat. Hier sollte doch wohl vielmehr von einer ENT-Lohnung gesprochen werden, und die sollte verhältnismäßig sein. Ein Buch würde ich Dir, mit Verlaub, auch um die Ohren hauen.

Du magst ein eigentlich netter Mensch sein, das stelle ich gar nicht in Frage. Aber, wie mir scheint, bist Du auch ein wenig taktvoller, auf den eigenen Vorteil bedachter Mensch, der manche Prioriäten falsch setzt.

Auf jeden Fall wäre ratsam, anstatt Dich laufend zu rechtfertigen, schlicht zuzugeben, dass Du Mist gebaut hast - auf ganzer Linie. Wenn Du für die Zukunft daraus lernst und so etwas nicht wieder vorkommt, kann man es sicherlich als einmaligen Faux-Pas abhaken. Aber das wird sich erst erweisen müssen.

Und das Wort "Buch" erwähnst Du am besten längerfristig nicht mehr.

Schöne Grüße,
Steffen
 
Lieber Steffen,

wie bereits mehrfach erwähnt, hätte ich die Sängerin house12 fragen sollen, bevor ich den Track jemandem zeige. In diesem Punkt habe ich Mist gebaut, das stimmt.

Warum ich mich rechtfertige und auf das Urheberrecht verweise: Gestern abend bekam die Diskussion hier den Beigeschmack, als hätte ich fremde Texte und Melodien für einen Song verwendet und damit die Urheber nicht angemessen berücksichtigt. Das ist ungefähr so, als würde man einem Wirtschaftsprüfer vorwerfen, er hätte eine Bilanz gefälscht. Das kann man so nicht stehen lassen.

In Wirklichkeit wurden alle Urheber korrekt daran beteiligt. Mir war und ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass urheberrechtlich alles seine Richtigkeit hat und jeder, der mit mir Songs schreibt, auch daran korrekt beteiligt wird.

Du schreibst, „Be-lohnung“ wäre kein angemessener Begriff, ja, das stimmt. Ich habe gestern auf so viele Kommentare reagiert, dass mir diese begriffliche Unschärfe beim vielen Schreiben nicht aufgefallen ist, weil ich mich darauf konzentriert habe, die Dinge so darzustellen, wie es aus meiner Sicht damals (und vor allem, warum) so gelaufen ist. „Ent-lohnung“ wäre besser.

Du schreibst: „In dem Moment, in dem Du das Lied beim Contest eingereicht hattest, war es für jegliche kommerzielle Ausschlachtung tabu.“ Genau, deswegen wollte ich VOR dem Einreichen jemanden fragen, ob es überhaupt für eine kommerzielle Verwertung taugen würde und habe das Lied letztlich gar nicht zum Contest eingereicht. Dass ich die Sängerin vor dem Verschicken leider nicht ausdrücklich gefragt habe, ob ich den Song jemandem zeigen darf, hat zu ihrem berechtigten Ärger geführt, weshalb ich mich bei ihr damals sowie gestern entschuldigt habe.

Das Buch war ein Angebot. Du schreibst „Das Buch würde ich dir, mit Verlaub, um die Ohren hauen“. Du würdest mir also mitteilen, dass ein Buch für deine Arbeit zu wenig wäre und Du nicht einverstanden bist. Und dann würden wir darüber reden und ich würde dir mehr bieten, bis wir uns beide einig sind. So mache ich in der Regel meine Geschäfte: beide bzw. alle sollen am Ende zufrieden sein.

Dass hier die Sängerin leider unzufrieden ist, liegt daran, dass ich sie vor dem Verschicken des Songs hätte fragen sollen, ob ich jemandem den Song zeigen darf. Ich bedaure das und werde mich nochmal mit house12 in Verbindung setzen wegen des Songs und der Entlohnung.

Viele Grüße
Christian
 
Das Buch war ein Angebot. Du schreibst „Das Buch würde ich dir, mit Verlaub, um die Ohren hauen“. Du würdest mir also mitteilen, dass ein Buch für deine Arbeit zu wenig wäre und Du nicht einverstanden bist. Und dann würden wir darüber reden und ich würde dir mehr bieten, bis wir uns beide einig sind.

Nein, so meinte ich das nicht. Ich mache Musik aus Spaß am gemeinsamen Musizieren, wie ich ja bereits sagte, und bin an keinerlei Kommerz interessiert. Ich wollte damit unterstreichen, dass ich Annettes Ärger über das Hintergangenwerden gut verstehe und mich genaus gefühlt hätte. Das Buch-Angebot klingt wie eine billige Abfindung, um das Gewissen zu beruhigen und gut dazustehen. Besser wäre wohl gewesen, sie zu fragen, wie man die Sache denn nun zu einem verträglichen Konsens bringen könnte.

Ich erkenne aber an, dass Du Dir Gedanken machst, auch wenn ich glaube, dass noch nicht der allerletzte Groschen gefallen ist.

Letztlich ist das einfach eine blöde Sache, die Du vermutlich selbst gern ungeschehen machen würdest. Mir war nur wichtig, dass Du nicht immer auf den monetären und rechtlichen Faktor fixiert bist sondern auch mal den moralischen mit in die Waagschale wirfst. Denn nur darum geht es doch hier.

Schöne Grüße,
Steffen
 
Du würdest mir also mitteilen, dass ein Buch für deine Arbeit zu wenig wäre und Du nicht einverstanden bist. Und dann würden wir darüber reden und ich würde dir mehr bieten, bis wir uns beide einig sind. So mache ich in der Regel meine Geschäfte: beide bzw. alle sollen am Ende zufrieden sein.

Ernsthaft? Wir sind doch hier nicht aufm basar. Das kommt einfach nur jämmerlich rüber. Und inzwischen hast du die ganze sache so kaputt geredet, dass anette wohl kaum noch mit dir diskutieren möchte. Klasse gemacht :roll:
 
Genau, deswegen wollte ich VOR dem Einreichen jemanden fragen, ob es überhaupt für eine kommerzielle Verwertung taugen würde und habe das Lied letztlich gar nicht zum Contest eingereicht.

Du musst Dir das so vorstellen:

Der ursprüngliche Text wurde der Gemeinschaft zur musikalischen Bearbeitung "geschenkt".

Durch Deine Anregung hat der Textautor den Text zurückgezogen.

Die Arbeit der Leute, die diesen Text verwendet haben, war für die Katz.


Diesen Aspekt kannst Du weder mit Entlohnung noch mit Rechtebeteiligung geraderücken.

Und nochmal ganz deutlich:

Genau, deswegen wollte ich VOR dem Einreichen jemanden fragen …

Nein - genau deswegen hättest Du schon an ein Fragen gar nicht Denken sollen.

Clemens
 
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