Lieber Ferris,
"Das als Gegenleistung angebotene Buch erweckt für mich nur den Anschein, das eigene Gewissen zu beruhigen."
Ich finde es seltsam, dass mir zuerst vorgeworfen wurde, ich hätte keine Gegenleistung angeboten, nun kommt der Vorwurf, dass ich ihr eine Gegenleistung angeboten habe. Oder falls sie aus deiner Sicht zu gering war: was wäre ein angemessener Wert gewesen?
Du schreibst außerdem:
"Butter bei die Fische: Hättest du den Song auch dem Verlag angeboten, wenn du ihn selbst gesungen hättest?"
Ja, ich singe oft selbst Demos ein. Obwohl ich es lieber lassen sollte, denn meine Stimme klingt nicht so besonders.
"Ansonsten bleibt, dass du die Arbeit von house12 für deine höchstpersönlichen Zwecke missbraucht hast."
Ja, ich habe es für meine persönlichen Zwecke verwendet. Hätte ich es in den Contest eingebracht, hätte ich es ebenfalls für persönliche Zwecke verwendet. Nur, dass es im Contest um den persönlichen Zweck "Anerkennung von anderen Musikern" geht und in diesem Fall um den eigenen Zweck "kommerzielle Veröffentlichung".
"Oder hast du house12 gegenüber deutlich gemacht, was du mit dem Gesang vorhast, als du das Potential des Songs erkannt hast?"
Ich habe das Potential erkannt, als ich den Gesang von house12 dazu gehört habe. Und leider, wie bereits mehrfach erwähnt, habe ich ihr gegenüber nicht deutlich gemacht, dass ich den Song jemandem zeigen möchte, um dessen Einschätzung des Songpotentials zu hören. Ich bedaure das und habe mich anschließend, also im Januar, bei ihr dafür entschuldigt und auch in diesem Thread.
Zusammengefasst kann man sagen: Mein Fehler war, die Demosängerin nicht vorher um Erlaubnis gefragt zu haben, ob ich den Song jemandem schicken darf. Ich habe ihr eine Belohnung für ihren tollen Gesang angeboten und das Angebot steht auch nach wie vor.
Urheberrechtlich gesehen lief alles einwandfrei ab: der Texter und ich haben sich dazu entschieden, die Nutzungsrechte am Song an einen Verlag abzugeben.
Viele Grüße
Christian