nachbaubeat zu ähnlich/gleich?

  • Ersteller Seratos
  • Erstellt am
hab nur mal ein orginal mit einer kopie von buschido verglichen und fand das schon recht krass, was der sich erlaubt hat...

Der hat doch schonmal ausgerechnet von unseren Freunden von Dimmu Borgir aufn Deckel bekommen.


ob es damit rechtliche probleme geben könnte, da zu ähnlich/gleich.
Eine gewisse Verwandtschaft ist schon da, auf der anderen Seite - wie viele Tracks dieser Art gibt es im Moment, mit klopfenden Bassdrums, verzerrten 808s, tickernden Hats.... ich glaube mein Enkel sagt, das nennt man Trap.

Ist mM defo keine 1:1 Kopie und wenn es in der Szene üblich ist, sich so anzulehnen, dann sollte ja keiner das Kriegs-Beef auftauen.
 
Ist mM defo keine 1:1 Kopie und wenn es in der Szene üblich ist, sich so anzulehnen, dann sollte ja keiner das Kriegs-Beef auftauen.

Aber einmal ehrlich, was soll denn das für eine Szene sein? Der Beat nahezu identisch (jetzt einmal rechtliches weggelassen) und laut TE die Gesangsspur ebenfalls übernommen. Das hat doch nichts mehr mit Kreativität oder gar Musikertum zu tun.
 
Was ist ein "TE"? und was meinst du mit "gesangsspur übernommen"? die vocalspur meines rappers ist von ihm selbst und wurde von nirgends übernommen... und was soll das "rechtlich weggelassene" in meinem beat sein?

verstehe deinen post überhaupt nicht. kannst du dich bitte verständlich ausdrücken?
 

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