Musikalische Dienstleistung im Web=Gewerbe?

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glimpflicht

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Hi,

wer kann mir dazu etwas sagen?

Wenn ich auf meiner Website musikalische Dienstleistungen anbiete, diese voraussichtlich mit geringfügigen Dienst unter 17.500€ Einkommen und ich bereits Kleinunternehmer nach §19 bin - muss ich dann trotzdem noch ein Gewerbe anmelden?
Es liest sch im Internet so für mich, aber ich finde keine konkreten Angaben zu Internet/Kleinunternehmer ...

Danke für Hinweise u. Tipps
m
 
Hi m,

so ganz verstehe ich die Frage nicht, warum?

Auch als Kleinunternehmer brauchst Du einen Gewerbeschein, außer es handelt sich um einen sog. "Katalogberuf" (regelmentierte Beruf). Dann gillst Du als Freiberufler und nicht als Gewerbetreibender.

Um es kurz zu machen:

JA Gewerbe ist nötig. Da Du ja (hoffentlich) schon einen G-Schein hast, kannst Du einfach aufs Amt gehen und diesen um Deine neue Tätigkeit erweitern!

Gruß

Florian
 
Hi m,

welche Art musikalische Dienstleistung bietest du denn an?

Gruß
axel
 

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