Da hier ja offensichtlich eine hitzige und auch unsachliche Diskussion zu entbrennen scheint, möchten wir gerne noch einmal für etwas Klarheit sorgen.
1) Es gibt keine Verpflichtung, einem Produkt eine Bedienungsanleitung egal in welcher Sprache beizulegen. Gleichwohl müssen dem Produkt jedoch ggf. Sicherheitshinweise beigelegt bzw. verfügbar gemacht werden, was wir bei unseren Produkten auch tun. Dies müsste auch der polnische Händler tun, wenn er in den deutschen Sprachraum exportiert.
Da der ursprüngliche Fragesteller ja selber auch angibt, das Produkt nicht von uns bzw. einem unserer Händler gekauft zu haben, trifft Ihre Argumentation, uns in Haftung zu nehmen, wegen evtl. fehlender Sicherheitshinweise, daher gleich doppelt ins Leere.
2) Ja, in der EU ist jeder frei zu entscheiden, bei wem er kaufen will. Jedoch darf umgekehrt nicht jeder Händler einfach dorthin verkaufen, wo er will ohne Beachtung bestimmter Voraussetzungen.
Es gibt Verträge mit den Herstellern, die genau festlegen, welche Rechte und Pflichten für einen Händler gelten und in welchem Raum.
Sofern das Gerät nicht direkt vor Ort gekauft wurde, sondern es sich um einen Import handelt, versucht der polnische Distributor hier offenbar einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen, indem er unter Missachtung dieser Verträge in ein Gebiet außerhalb seiner vertraglich festgelegten Grenzen exportiert.
Desweiteren versucht er dies mit einem Preisvorteil zu erzielen, der sich nur dadurch erreichen lässt, dass er eben nicht den Service und die Gewährleistung garantieren kann, wie wir es tun.
3) Der Service für unsere Kunden ist uns sehr wichtig. Daher investieren wir sehr viel Geld in die Erstellung von Handbüchern, eine für den Kunden kostenlose E-Mail-Hotline, den Reparaturservice, Schulungen, Installationen vor Ort usw. Die Kosten für die Bereitstellung dieser Dienstleistungen tragen wir selbst, das gehört zu unserem Leistungsanspruch unseren Kunden gegenüber.
Allerdings kann man nicht von uns erwarten, wenn man kein Kunde von uns ist, dann auch unsere Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
Sie kämen ja auch nicht auf die Idee, bei Bäcker A ein Brötchen zu kaufen und sich dann bei Bäcker B über die fehlende Mohnbeschichtung zu beklagen und Ersatz zu verlangen, auch wenn vielleicht beide Bäcker das Mehl beim selben Hersteller einkaufen.
Wie gesagt, es ist Ihr gutes Recht woanders einzukaufen, nur dürfen Sie sich dann auch nicht beklagen, wenn Sie bei einem anderen Händler nicht den gleichen Service bekommen, den Sie bei uns bekommen würden.