Meine Beiträge gelöscht ohne Mitteilung...?

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kasimiruslav

kasimiruslav

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Hey Admins
es ist jetzt zum zweiten Mal passiert, das ihr Beiträge von mir gelöscht bzw. (wie im Nachhinein geklärt) auf unsichtbar geschaltet habt.

Ich bin durchaus in der Lage, zu akzeptieren, dass ihr mit irgendwas nicht einverstanden seid.
Und bin auch bereit, mich danach zu richten. Aber bitte, seid so fair und teilt mir mit

1. Das ihr das dies jetzt tun werdet
und
2. Warum ihr dies jetzt tut

damit ich weiss, was Phase ist.

Gruss, Kasimiruslav
 
Hi,

Popsta schrieb:
Sollten uns Cover ohne [g=119]GEMA[/g] Freigabe hier im [g=94]Feedback[/g] Forum auffallen, werden diese sofort und ohne Vorankündigung gelöscht.
Vielen Dank für Eurer Verständnis!


Von der Coverversion zu unterscheiden ist die Bearbeitung, die nur mit Genehmigung der UrheberIn oder ihres Verlags zulässig ist. Bei der Coverversion bleiben Melodie und Text im wesentlichen unverändert, auch ein lediglich handwerkliches Arrangement (z.B. das Zufügen einer parallellaufenden zweiten Stimme) schadet nicht. Eine Bearbeitung liegt dagegen vor, wenn die Melodie oder der Text merklich verändert werden. Auch ein auffälliges Arrangement kann als Bearbeitung gewertet werden. Als Bearbeitung gelten außerdem die Vertonung eines Gedichts oder die Übersetzung des Textes in einer andere Sprache.
Quelle: "http://www.folker.de/200303/12musikrechte.htm"

Liebe Grüße
chris

EDIT: jetzt zufrieden? ;)
 
Hallo DonChris,

sehr interessant, nicht nur für mich denke ich...
Nur, wenn alles anders ist, Titel, Melodie, Text usw. ...wo ist der bezug zum Original ?
woran ist das noch festzumachen..?
Ausserdem, warum, kann man mir dies nicht mitteilen von seiten der Admins...?

Kasim
 
Moin,
nachdem das ganze jetzt abgeschlossen ist, mit viel telefonieren und PMs, ist der "Thread endgültig gelöscht" ... LEIDER, aber es ist für alle Parteien besser so.
Weil laut [g=119]GEMA[/g] und marcomans Nachforschung:


2. Bearbeitungen von geschützten Werken

Da eine Bearbeitung ein Werk voraussetzt, das bearbeitet und in seinen wesentlichen individuellen Zügen beibehalten wurde, ist das Urheberrecht an der Bearbeitung zwar ein selbständiges Urheberrecht, das aber vom geschützten Originalwerk abhängig ist. Dies bedeutet, dass der Bearbeiter zur Veröffentlichung oder Verwertung seiner Bearbeitung die Einwilligung des Urhebers des geschützten Originalwerkes benötigt.

Bei verlegten Werken wird in aller Regel der Original- bzw. deutsche Subverleger der Ansprechpartner sein, um eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Nur nach entsprechender Autorisierung hat ein Bearbeiter auch einen Anspruch auf Beteiligung gemäß [g=119]GEMA[/g]-Verteilungsplan.

Melodienschutz

Im Bereich der Musik gilt der so genannte Melodienschutz, worunter zu verstehen ist, dass eine Melodie nicht erkennbar einem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt werden darf. Die Rechtsprechung versteht dabei unter "Melodie" eine Tonfolge, die dem Werk seine individuelle Prägung gibt. Es ist daher unerheblich, ob z.B. nur ein Takt oder vier oder sieben Takte einem geschützten Werk entnommen und in einem neuen Werk verwendet werden. Die [g=119]GEMA[/g] besteht deswegen auf einer Genehmigung des Originalurhebers bzw. des Verlegers.

GEMA-Link

Lest es euch durch und stellt bei Bedarf Fragen dazu, das Thema MUSS ein für alle Male geklährt werden!!!!!!!
 
hmm da muss ich mag hier nachfragen denn das is net klar.........

also ich arbeite gerade daran gedichte von jim m zu übersetzen und mit musik zu untermalen.

also n freund von mir rezitiert die gedichte auc deutsch und ich mache kranle psychomugge dazu.......darf ich sowas jetzt ins netz stellen?


gruß
elvisto
 
.. LEIDER, aber es ist für alle Parteien besser so.

Yep..!
Sehr lehrreiche Angelegenheit!

Keep on Rockin (and not §§§-ing)

gruss, kasimiruslav
 
also n freund von mir rezitiert die gedichte auc deutsch und ich mache kranle psychomugge dazu.......darf ich sowas jetzt ins netz stellen?

Textbearbeitungen / Vertonungen

Wer ein geschütztes Gedicht vertonen möchte, bedarf zur Veröffentlichung oder Verwertung seiner Vertonung der Einwilligung des Dichters bzw. des Verlegers. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Liedertext übersetzt wird, oder dass der bisherige (originale) Text durch eine Neufassung ersetzt werden soll. Auch Nachtextierungen, also die Textierung eines bisher instrumentalen Werkes, bedürfen der Einwilligung des Urhebers bzw. Verlegers des Originalwerkes. Entsprechendes gilt für die Sub- und Spezialtextierungen (Übersetzungen, Textbearbeitungen, weitere Textfassungen).

Quelle: GEMA

Was ich noch anmerken möchte:

Ich bin hier kein Spielverderber, Paragraphenreiter oder sonstwas. Im Gegenteil. Ich gebe nur die entsprechenden Rechtsgrundlagen und Gesetzestexte wider.

Als Privatmensch und Musiker halte ich weite Teile des aktuellen Urheberrechts für stark bedenklich, in Teilen ungerecht bis bizarr, und auch kreativitätsfeindlich.
 
Wie schaut es mit Klassik und Jazz aus? Mit Jazz mein ich Standards wie zb. Take 5, oder in meinem Fall Rythm Futur von Djang Reinhardt an dem ich gerade arbeite. Dürfte ich das hier ins Forum stellen?

mfg Flo
 
marcoman schrieb:
Textbearbeitungen / Vertonungen
Wer ein geschütztes Gedicht vertonen möchte, bedarf zur Veröffentlichung oder Verwertung seiner Vertonung der Einwilligung des Dichters bzw. des Verlegers.
Quelle: GEMA

...hehe dann werd ich ma n wenig lsd konsumieren und jim persönlich fragen ob ich es darf:D

danke.....für die antwort.....ich habe halt gedacht das es ein unterschief macht ob man so was mit komerziellem hintergrunf macht oder nicht.

zb wollt ich jetzt für eins der stücke [g=94]feedback[/g] haben....soll ich dann das gedicht ganz weglassen?.....oder überpiepen oder so?:D


gruß
elvisto
 
Also hier in der Schweiz ist es ja so, dass 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten der Urheberrechtsschutz erlischt.

Das heisst, wer mal ein Rimsky-Korsakov oder Tschaikovsky oder irgend so was ins [g=94]Feedback[/g] stellen möchte: Kein Problem (ich glaube, in Deutschland ist das ähnlich wie in der Schweiz).

Mit Jazz-Standards siehts wohl anders aus. Dave Brubeck ist ja noch nicht tot und schon gar nicht 70 Jahre oder so und darum wird das wohl schwierig :D

Wenns nicht stimmt, bitte berichtigen.

Gruss

Mad
 
Mit Jazz-Standards siehts wohl anders aus. Dave Brubeck ist ja noch nicht tot und schon gar nicht 70 Jahre oder so und darum wird das wohl schwierig

Bei Django würd sichs dann auch nicht ausgehen. Gestorben 1953. Obwohl Rythm Futur glaub ich gar nicht von ihm ist. Ziemlich makaber das Ganze.
 
...hehe dann werd ich ma n wenig lsd konsumieren und jim persönlich fragen ob ich es darf:D

gruß
elvisto[/quote]

Oder Du fährst persönlich bei ihm vorbei und fragst.

Jim Morrison, Père-Lachaise, Paris, drittes Grab links, dreimal klopfen :D

Gruß Private Joker
 
@SilentDin

Wie lange ist ein Werk urheberrechtlich geschützt?

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, d. h. es besteht von der Schaffung des Werkes an während der ganzen Lebensdauer des Schaffenden und 70 Jahre nach seinem Tod. Mit dem Tode des Urhebers geht das entsprechende Recht auf die Erben über. Steht das Urheberrecht mehreren Personen gemeinsam zu, so erlischt es 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers. Bei anonymen Werken endet das Urheberrecht 70 Jahre nach Veröffentlichung.

Quelle: IHK

Tipp: Nehmt Euch doch mal ein paar Stunden Zeit und setzt Euch näher mit dem Thema auseinander.
 
Ich bin hier kein Spielverderber, Paragraphenreiter oder sonstwas. Im Gegenteil. Ich gebe nur die entsprechenden Rechtsgrundlagen und Gesetzestexte wider.

By the way....
es ist schon kein leichter Job, glaub ich, das immer wieder auf rechtliche Sachen
abzuklopfen... vor allem weil man immer so ein wenig trocken und angestaubt wirkt :D
... ist aber wichtig,...und ihr macht das auch gut Marcoman/Earlgey usw.
sorry, das ich auch wieder so ein wenig an der illegalität vorbeigeschrammt bin..
...geht ja vor allem darum unser heissgeliebtes Forum nicht zu gefährden...
..Aber ich kannte diese Klausel von wegen Bearbeitung/Remake eben wirklich nicht..
Bitte nur beim nächsten mal kurze PM: Thread ist auf Eis gelegt, wegen Klärung oder so
reicht ja schon..

gruss, kasimiruslav
 
Rechtlich ist die Situation wohl eindeutig, obwohl künstlerisch völlig unsinnig. Im Jazz ist es üblich, Stücke zu "covern" und zu bearbeiten. Ich glaube kaum, dass ein Charlie Parker oder ein Dave Brubeck jemand vor den Kadi zitieren würden, wenn er eines ihrer Stücke interpretiert und dabei sogar verfremdet.

Was sind 40 Juristen angekettet an einer Pipeline auf dem Meeresboden?
Ein guter Anfang.
 
...hehe dann werd ich ma n wenig lsd konsumieren und jim persönlich fragen ob ich es darf

Jo, bestell mal liebe Grüße, Elvisto!

Bitte nur beim nächsten mal kurze PM: Thread ist auf Eis gelegt, wegen Klärung oder so

Jepp. Hatte ich übrigens eh vorgehabt, war nur zu spät dran, da mir arbeitstechnisch was dazwischenkam. Von daher sorry von meiner Seite für das Mißverständnis. Aber ich denke, wir ham wieder alle was gelernt... ;) ..ich auch.

Rechtlich ist die Situation wohl eindeutig, obwohl künstlerisch völlig unsinnig.

Das unterschreib ich sofort! ;)
 

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