Mastering für den Ar*** und nu...

  • Ersteller mathiasbx
  • Erstellt am
EarlGrey schrieb:
Man sollte sich aber vorher erstmal im Klaren sein, ob man sich hier im Werkvertrags- oder Dienstvertragsrecht befindet.

...völlig richtig. Nur: gibt es denn für den Fall wirklich diese beiden Optionen? Interessiert mich jetzt mal.

Oder wie darf ich das Zitat verstehen?

Gruss Holgi
 
Die Voraussetzungen für bestimmte Rechtsfolgen wie Fälligkeit des Entgelts, Beweislast für mangelfreie Leistung, Gewährleistung und Schadensersatz etc. sind unterschiedlich. Ich habe nicht geprüft, ob ein Mastering-Vertrag ein Dienst- oder ein Werkvertrag ist und deshalb den Hinweis gegeben. Damit war kein Hintergedanke verbunden.

Gruß Rainer
 
EarlGrey schrieb:
... Damit war kein Hintergedanke verbunden.

Gruß Rainer

Nene, habe ich so auch nicht verstanden.


Bleibt aber immer noch zu klären was es nun letztendlich ist, Werkvertrag/Dienstvertrag.

ES BLEIBT SPANNEND!!!

Gruss Holgi
 
das is nat. richtig übel. mein beileid. könnt ihr euch nicht mit denen einigen?
schaden durch zwei teilen oder so? besser als große aktionen.
ansonsten, wie earl grey und die anderen schon sagten: ANWALT

*daumendrück*
 
Gott.... da hatte ich jetzt ja erstmal ne Menge zu lesen.

Ich hab heute nochmal Rücksprache mit unserer Sängerin gehalten, über die das alles gelaufen ist. Da sie mit den Jungs alles nur mündlich besprochen hat und nix schriftlich hat, werden wir uns wohl nur mit dem Finger unter der Nase langstreicheln können.

Sie hatte mit denen auch schon gesprochen. Die sind leider nicht bereit, sich finanziell in irgendeiner Form an dem "Schaden" zu beteiligen. Und ohne Vertrag denke ich, wird da wohl eh nichts zu machen sein.
 
Wofür brauchst Du denn nen schriftlichen Vertrag, wenn ein mündlicher reicht?

Die haben ihre Leistung erbracht! Ohne Vertrag hätten die keinen Finger gerührt.

Und dass die ein Stück ungemastert abgegeben haben, ist ein Fehler, der so offensichtlich ist wie ne fehlende Tür am Auto.

Ob es sich lohnt zu streiten, weiß ich nicht. Wahrscheinlich wohl eher nicht. Aber diese Erwägungen hier sind m.E. die falschen.

Gruß Rainer
 
Danke Rainer - das stimmt natürlich. Für einen Vertrag ist nicht immer die schriftform nötig.

Aus der Sicht hab ich das noch garnicht gesehen - aber du hast Recht.. der Vertrag wurde von denen ja auch erfüllt... ausserdem können wir auch nachweisen, dass wir denen Kohle überwiesen haben.
 
nun es ist schon ein unterschied was ihr da mündlich ausgemacht habt, sollte es tatsächlich zum rechtsstreit kommen, werden die master-jungs sicherlich behaupten, dass du sie gedrängt hast aus zeitlichen gründen das gemasterte material zum presswerk abzuschicken.... sie hätten dich mehrfach darauf hingewiesen, dass dies auf deine eingene verantwortung und gefahr geschieht... . bla.. bla... bla..... .
hättest du die sache schriftlich per vertrag geregelt, so wären jetzt die rechtlich zu verfolgenden konsequenzen klar definiert, doch so wird das ein eiertanz werden!
daher sehe ich eine klageerhebung deinerseits als recht aussichtslos, doch so ein fehler wird dir sicherlich nicht noch einmal passieren, da bin ich mir ziemlich sicher!

da ich selbst aus der masteringbranche komme und ich mir auch dort meine brötchen verdiene, kann ich dazu nur so viel sagen:
ich werde nie mit der arbeit an einem fremden produkt beginnen, bevor nicht der schriftliche auftrag des kunden mir vorliegt, dies gibt letztendlich nicht nur mir, sondern auch dem kunden die sicherheit, dass alles rechlich abgesegnet ist.
und sollte mir doch mal ein missgeschick passieren, dann zahlt meine betriebsaftpflicht nur dann den schaden, wenn zu diesem auftrag auch ein ordentlicher vertrag vorhanden ist, mündliche absprachen sind hier (laut der AGB's des versicherungsgebers) grundsätzlich nicht abgedeckt und das ist fast bei allen versicherungsgesellschaften so.

im übrigen, bekommt der auftraggeber von mir immer eine vorab master-[g=420]CD[/g] die er "IMMER" absegnen und somit freigeben muss, erst nach seinem "OK" (e-mail oder fax) wird das produkt von mir weitergegeben.
rufe der kunden wie "hilfe-es-eilt" sind doch schon fast alltäglich heute, doch ohne freigabe durch den kunden, verläßt kein dat-band oder [g=420]cd[/g]/dvd meine Werkstat.

ich kann dir hier leider nicht viel hoffnung machen, trotzdem würde ich an deiner stelle eine rechtsberatung beim fachanwalt in anspruch nehmen, dieser wird dann den fall explizit auf regressansprüche prüfen, ob es sich dann für dich lohnt die klageerhebung gegen die jungs zu beantragen, wirst letztendlich du selbst zu entscheiden haben.
ich jedenfalls drück dir alle daumen!!! ;)
 
Hi!

Es gibt keinen Unterschied zwischen einem mündlichen Vertrag und einem schriftlichen Vertrag. Vertrag ist Vertrag.
Beim mündlichen ist es nur schwerer, den Inhalt nachzuweisen.

Habt ihr nun schon bezahlt oder nicht?

Wenn nicht bezahlt, es dabei belassen mit der Info an den Masterer, dass ihr bezahlt, wenn die Leistung vollständig erbracht ist.
Die Leistung ist das Mastering ALLER Stücke abgeschlossen ist.
Frist setzen (7 Tage). wenn bis dahin nicht geliefert, tretet ihr vom Vertrag zurück.

Wenn ihr bezahlt habt, würde ich klipp und klar sagen, dass ihr eine Wandlung verlangt, da die Leistung nicht erbracht wurde. Zumindest eine Minderung, da die Leistung nicht vollständig erbracht wurde.

Die Kosten für das unnötigre Glasmaster sind dem AMsterer aufzuerlegen. Es wird aber leider auf einen Vergleich 50/50 rauslaufen ...

Die Sache mit dem mies gemasterten Song würde ich außer acht lassen.

Wenn sie auf nix eingehen, würde ich sie darauf aufmerksam, machen, dass ihr dieses Verhalten nicht ohne Reaktion dulden werdet und an GEEIGNETER STELLE melden werdet. Nix direkt von Anwalt oder Polizei sagen ... erst die Reaktion diesbezüglich abwarten.

Vom Veröffentlichen auf DIESER Seite halte ich nix, da es die Betreiber in Probleme bringen könte!

Habt ihrt nicht ein paar Emails oder so über die Sache? Das wäre zumind etwas Butter bei die Fische ...

Viel Glück und Erfolg,
Randy
 
Das mastern haben wir schon bezahlt.
Ich persönlich wäre auch schon mit einer 50/50 Teilung zufrieden, unsere Sängerin sieht es aber so... womit sie nicht ganz unrecht hat... das denen der Fehler unterlaufen ist und die somit auch für den Schaden aufkommen müssen.
Wir wollen ja auch ein einwandfreies Produkt verkaufen... oder sollen wir jetzt Aufkleber auf die [g=420]CD[/g] machen - Track 6 weil Fehler menschlich sind ungemastert???

Hab jetzt festgestellt, das dass Studio nicht mal ne Firma ist sondern eine GBR. Und die haben ja schon direkt zu uns gesagt, das die keine Kohle haben. Angeblich nichtmal die Kohle, um sich auch nur daran zu beteiligen.

@Randy
Das ist der Grund, warum ich hier auch keinen Namen nenne.

Ich werd da nochmal das Wochenende drüber schlafen und am So. ist eh Bandmeeting... da werden wir die weiteren Schritte durchdiskutieren. Mal schauen...
 
Das mastern haben wir schon bezahlt.
Ich persönlich wäre auch schon mit einer 50/50 Teilung zufrieden, unsere Sängerin sieht es aber so... womit sie nicht ganz unrecht hat... das denen der Fehler unterlaufen ist und die somit auch für den Schaden aufkommen müssen.
Wir wollen ja auch ein einwandfreies Produkt verkaufen... oder sollen wir jetzt Aufkleber auf die [g=420]CD[/g] machen - Track 6 weil Fehler menschlich sind ungemastert???

Hab jetzt festgestellt, das dass Studio nicht mal ne Firma ist sondern eine GBR. Und die haben ja schon direkt zu uns gesagt, das die keine Kohle haben. Angeblich nichtmal die Kohle, um sich auch nur daran zu beteiligen.

@Randy
Das ist der Grund, warum ich hier auch keinen Namen nenne.

Ich werd da nochmal das Wochenende drüber schlafen und am So. ist eh Bandmeeting... da werden wir die weiteren Schritte durchdiskutieren. Mal schauen...
 
Das mastern haben wir schon bezahlt.
Ich persönlich wäre auch schon mit einer 50/50 Teilung zufrieden, unsere Sängerin sieht es aber so... womit sie nicht ganz unrecht hat... das denen der Fehler unterlaufen ist und die somit auch für den Schaden aufkommen müssen.
Wir wollen ja auch ein einwandfreies Produkt verkaufen... oder sollen wir jetzt Aufkleber auf die [g=420]CD[/g] machen - Track 6 weil Fehler menschlich sind ungemastert???

Hab jetzt festgestellt, das dass Studio nicht mal ne Firma ist sondern eine GBR. Und die haben ja schon direkt zu uns gesagt, das die keine Kohle haben. Angeblich nichtmal die Kohle, um sich auch nur daran zu beteiligen.

@Randy
Das ist der Grund, warum ich hier auch keinen Namen nenne.

Ich werd da nochmal das Wochenende drüber schlafen und am So. ist eh Bandmeeting... da werden wir die weiteren Schritte durchdiskutieren. Mal schauen...
 
Ob GbR oder net, das macht in dem Fall doch keinen Unterschied.
Du hast etwas gekauft und es nicht bekommen, Punkt.
Lass dich davor nicht abschrecken.

Ob das nun Brustvergrößerung durch Handauflegen ist, ein gebrauchter Blumentopf von ebay oder eine Songmastering, das ist echt egal.

Das nächste Mal zu nem richtigen Profi gehen - schon hier drin gibts genug davon :)

Gruß, Randy
 
Hi

GbR ist auch eine Firmierung, nur mit voller privater Haftung (im falle von pleite) im Gegensatz zur GmbH (wie der Name schon sagt, Gesellschaft mit begrenzter Haftung). Firmen sind beide Rechtsformen wenn man es so will, haften müssten die "Kollegen" jedoch mit ihrem Privateigentum sollte es zu einnem Rechtsstreit kommen. Vor allem scheinen sie aber Schwätzer hoch 10 zu sein, wer professionelles Mastering anbietet sollte eine Versicherung haben bzw. wer seriös ist hat auch etwas Geld auf der hohen Kante. Da zeigt sich halt mal wieder, wer billig zahlt zahlt doppelt.
 
Die meisten Studios haben als Rechtsform die GBR.Dies ist noch lange kein Indikator für unseriös
Auch sollte man als Studio eine Haftpflichtversicherung haben, jedoch weiss ich aus eigener Erfahrung, dass diese für Gewerbetreibende ne super teure Angelegenheit ist und Studios sich dies meist nicht leisten wollen oder können.
Dennoch haften die mit ihrem Gesamtvermögen, auch Privatvermögen im Schadenfall, sofern ein Verschulden vorliegt.




Denn wenn man anständig arbeitet sollte diese auch nicht gebraucht werden.
Den einzigen Grund für eine solche Police sehe ich in Schadensersatzansprüchen auf Grund von Hörschäden ( Studiogast geht Heim und hat lebenslang nen Tinitus weil Studio angeblich zu laut die Sherman Filterbank über Headphones eingespielt hat) Wir arbeiten da mit "Auf-eigenes-Risiko-Formularen", die unterschrieben werden müssen und jeder intressent kann sich am Headphone PreAmp seine eigene Lautstärke einstellen. Sicherlich gibt weitere Risiken, die ich aber für unrealistisch halte
(Hab selbst 8jahre lang in ner Haftpflichtabteilung eines schweizer Versicherers gearbeitet und hab in der ganzen Zeit, kein einziges mal nen
"Studiohaftpflichtschaden" abgewickelt oder gar von gehört
Dennoch, wer es sich leisten kann sollte es tun und kann immer ruhig schlafen
(Die meisten Homrecordler sind über die Private Haftpflichtversicherung abgesichert, sofern sie nicht gegen Kohle die Freunde abfertigen)


Mich würde es intressieren, was du für die 12songs bezahlt hast

Ich glaub auch dass der Streitwert nicht so heftig ist, dass man jetzt gleich in den Krieg ziehen soll. Abwarten Tee trinken, sich zwar ärgern aber dann den Dialog suchen. Ich geh davon aus, dass es denen genauso unangehem ist wie für dich und ihr euch gütlich einigt.
 
Hab jetzt festgestellt, das dass Studio nicht mal ne Firma ist sondern eine GBR

Was meinst Du denn damit? Firma ist einfach nur der Name unter denen Kaufleute Geschäfte betreiben. Dadurch, dass Du es mit einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zu tun hast, erwachsen Dir keine Nachteile. Das ist nichts schlimmes. :D

Edit: Oh, waren andere wohl schneller (und haben noch dazu viel mehr geschrieben :?)

Um aber dennoch was sinnvolles zum Thema zu sagen und nicht nur blöd zu zitieren und gelbe Gesichter einzufügen noch ergänzend:

Firma des Studios kann in etwa sein "Wir versauen jeden Mix GbR". Die "Wir versauen jeden Mix GbR" hat mehrere Gesellschafter, mindestens zwei. Einer davon wird Euer Ansprechpartner sein. Als Gläubiger der Gesellschft hat man den Vorteil, dass man ggf. gegen jedeneinzelnen Gesellschfter und auch gegen die GbR selbst vorgehen kann. Die Haftung der Gesellschafter ist hierbei nicht begrenzt. Falls das Gesellschaftsvermögen also nicht ausreichen sollte um 350 Euro zu zahlen, muss aus eigener Tasche der Gesellschafter nachgeschossen werden.

Ich hoffe, das bringt etwas Licht ins Dunkel.

Viele Grüße
 
Halt uns bitte auf dem laufendenden. Mich interessiert der Ausgang des Dilemmas
 
Auch sollte man als Studio eine Haftpflichtversicherung haben, jedoch weiss ich aus eigener Erfahrung, dass diese für Gewerbetreibende ne super teure Angelegenheit ist und Studios sich dies meist nicht leisten wollen oder können.

Na ja wenn man alleine ein Studio betreibt kann man als normaler Einzelunternehmer eine Berufshaftpflicht abschliesen. Die gibt es auch extra für DJs und Tontechniker und die ist nicht wirklich teuer, zahle um die 200 Euro im jahr.
 
Wir sind zu mehreren, anonsten sofort machen
 
Hi

bei ner GbR hat jeder Gesellschafter einfach seine eigene Haftpflich.
 

Ähnliche Themen

moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
5
Aufrufe
11K
YogiX
Y
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
1
Aufrufe
14K
ollo123
ollo123
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
20K
moonbooter
moonbooter
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Behringer Pro-1
Antworten
5
Aufrufe
26K
moonbooter
moonbooter

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben