nun es ist schon ein unterschied was ihr da mündlich ausgemacht habt, sollte es tatsächlich zum rechtsstreit kommen, werden die master-jungs sicherlich behaupten, dass du sie gedrängt hast aus zeitlichen gründen das gemasterte material zum presswerk abzuschicken.... sie hätten dich mehrfach darauf hingewiesen, dass dies auf deine eingene verantwortung und gefahr geschieht... . bla.. bla... bla..... .
hättest du die sache schriftlich per vertrag geregelt, so wären jetzt die rechtlich zu verfolgenden konsequenzen klar definiert, doch so wird das ein eiertanz werden!
daher sehe ich eine klageerhebung deinerseits als recht aussichtslos, doch so ein fehler wird dir sicherlich nicht noch einmal passieren, da bin ich mir ziemlich sicher!
da ich selbst aus der masteringbranche komme und ich mir auch dort meine brötchen verdiene, kann ich dazu nur so viel sagen:
ich werde nie mit der arbeit an einem fremden produkt beginnen, bevor nicht der schriftliche auftrag des kunden mir vorliegt, dies gibt letztendlich nicht nur mir, sondern auch dem kunden die sicherheit, dass alles rechlich abgesegnet ist.
und sollte mir doch mal ein missgeschick passieren, dann zahlt meine betriebsaftpflicht nur dann den schaden, wenn zu diesem auftrag auch ein ordentlicher vertrag vorhanden ist, mündliche absprachen sind hier (laut der AGB's des versicherungsgebers) grundsätzlich nicht abgedeckt und das ist fast bei allen versicherungsgesellschaften so.
im übrigen, bekommt der auftraggeber von mir immer eine vorab master-[g=420]CD[/g] die er "IMMER" absegnen und somit freigeben muss, erst nach seinem "OK" (e-mail oder fax) wird das produkt von mir weitergegeben.
rufe der kunden wie "hilfe-es-eilt" sind doch schon fast alltäglich heute, doch ohne freigabe durch den kunden, verläßt kein dat-band oder [g=420]cd[/g]/dvd meine Werkstat.
ich kann dir hier leider nicht viel hoffnung machen, trotzdem würde ich an deiner stelle eine rechtsberatung beim fachanwalt in anspruch nehmen, dieser wird dann den fall explizit auf regressansprüche prüfen, ob es sich dann für dich lohnt die klageerhebung gegen die jungs zu beantragen, wirst letztendlich du selbst zu entscheiden haben.
ich jedenfalls drück dir alle daumen!!!
