Lebensunterhalt durch Covermusik und weitere Steuerlich Dinge

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Guest
HI. Ich werde demnächst zwei Coverbands starten und werde mich in Zukunft auch auf die Covermusik konzentrieren. ICh habe einen Teilzeit-Job auf 600 Euro und würde jetzt gern mal wissen, ob ich ein Gewerbe anmelden muss und was ich an Steuern und anderen Dingen abdrücken muss. Wo muss ich das machen und wieviel?
 
Klar musst du ein Gewerbe anmelden. Als Kleinunternehmer wirst du dann auch eine Betriebswirtschaftliche Abrechnung machen dürfen (BWA) und wenn du richtig gross Verdienst irgendwann auch eine Billanz bzw. musst dich mit der Umsatzsteuer auseinandersetzen.
Wie hoch die Steuern sind hängt davon ab, was nach deinen Einnahmen Minus der betrieblichen Ausgaben noch übrig bleibt (das ist vom Prinzip dein zu versteuerndes Einkommen und wird zu dem anderen aus dem Teilzeit-Job hinzugenommen). Wahrscheinlich wirst keine Gewerbesteuer zahlen müssen und wirst auch keine Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen... Damit hast du eigentlich nur einmal im Jahr etwas mehr Arbeit als sonst. Aber mit einer Software für Kleinunternehmer ist das eigentlich nicht so sonderlich schlimm...

Am einfachsten ist natürlich das einfach nem Steuerberater zu geben ;) Aber wenn die Einnahmen nicht so sonderlich hoch sind und das ganze noch überhschaubar ist kann man das natürlich alles selbst gut in die Reihe bekommen.

Normalerweise sollte auch das Gewerbeamt bei dir in der Lage sein dich zu beraten. Den Gewerbeschein ausfüllen und das Gewerbe dort zu beantragen ist die einfachste Sache. Möglicherweiser zöhlst du auch nicht als Gewerbetreibender sondern als Freiberufler....
 
hi!

ohne auf die details eingehen zu können:
gewerbe anmelden muss nicht sein! als kunstschaffender ist der freiberufler-status normal günstiger. d.h. steuernr. beim finanzamt beantragen, kein gewerbe. dabei entfällt beispielsweise die bilanzpflicht u.ä. umsatzsteuer sind dann meines wissens nur 7%.
näheres können dir andere aber sicher besser erklären. steuerberater ist bei so einem fall sicher auch kein fehler!

martin
 
Hab gerade mal in mein Steuerbuch für Selbständige geschaut...
Künstlerische Tätigkeit in deinem Sinne, dürfte als freiberufliche Tätigkeit durchgehen.
- Schaffung von Einzelkunstwerken
- Interpretation eines anerkannten Kunstwerks
- freie Entfaltung der Kreativitiät

Als Freiberufler:
- zahlst du keine Gewerbesteuer
- musst keine Billianz machen egal wie hoch der Gewinn ist und hast immer ein Wahlrecht (es reicht damit immer eine Einnahme-Überschussrechnung aus)
- Bei der Umsatzsteuer steht dir Istbesteuerung zu
(Umsatzsteuer wird erst fällig wenn der Kunde auch gezahlt hat und nicht bereits bei Erbringung der Leistung)

Freiberufler sind halt was besonderes, weil sie eine gesellschaftlich besonders anspruchlsvolle Tätigkeit ausüben und deswegen das mal so unterschieden wurde.

Nur Gewerbetreibende müssen sich bei der Gemeinde anmelden (§14 Gewerbeordnung)
 
und bei 2000-3000 Euro nur durch das Covern? darauf wird es hinauslaufen.
 
Das ist ja gerade das Ding! Bei Gewerbetreibenden geht es bis zu gewissen Grenzen auch recht einfach (man muss keine Billanz machen, zahlt keine Gewerbesteuer usw.) wenn man aber über die Grenzen rüber ist, muss man ran.

Ob du 2000 oder 20Mio verdienst spielt keine Rolle. Das ist ja gerade das schöne wenn mal als Freiberufler eingestuft wird.
 
UNd wie sieht es bei einem Teilzeitjob aus? Wenn ich einen habe (egal ob als Packer im Lager oder wasweissich) Dann bin ich ja Sozialversichert! Was natürlich jetzt nicht heissen soll, sich zusätzlich zu versichern und für seinen Lebensabend zu sorgen. Aber wie verhält sich das dann: Teilzeitjob und zusätzlich noch Selbstständig??
 
Kann mir jemand darauf antwort geben ob ich als gemeldeter Künstler einen Teilzeitjob annehmen kann und trotzdem Vorteile durch mein Künstlerdasein habe?
 
1. Du mußt ein Gewerbe anmelden.

2. Du bekommst vom Finanzamt einen Fragebogen, in dem Du Dein voraussichtliches Einkommen angibst.

3. Daraufhin bekommst Du einen Vorauszahlungsbescheid vom FA. Dies mußt Du dann im 1. Jahr an Einkommensteuer zahlen, bis feststeht was Du tatsächlich verdient hast.

4. Du mußt die ersten 2 Jahre Deiner Selbständigkeit monatlich!!! bis zum 10. des Folgemonats eine Umsatzsteuervoranmeldung beim FA einreichen. Die Voranmeldung beinhaltet lediglich alle Ein- u. Ausgaben in Summe bzw. somit einen Saldo. Keine einzelenen Belege oder Rechnungen.

5. Am Ende Deines Geschäftsjahres (i.d.R. 31.12) machst Du einfach eine EÜR (Einnahmen-Überschuß-Rechnung), in der es -wie der Name schon sagt- nur um Deine Einnahmen, Ausgaben und unterm Strich, Deinen Gewinn geht.

6. Du mußt keine Bilanz machen (dafür EÜR)

7. Mit Deinem Nebenjob, hat die Sache gar nichts zu tun. Toll wenn Du dort sozialversichert bist. Du kannst Dich, mußt Dich aber nicht, privat Krankenversichern.

8. Die Einnahmen aus Deinem Nebenjob zählen selbstverständlich zu Deinem "zu versteuernden Einkommen" dazu. Genau wie alle sonstigen Einnahmen (z.B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc.)

9. Gewerbesteuer bezahlst Du an Deine Stadt und ist in jeder Stadt unterschiedlich. Wird auch oft an die Rechtsform der Firma und eben auch an deren Gewinn gekoppelt. Ich gehe davon aus, dass Du gar keine bezahlen mußt.

10. Steuerberater (kostet viel Geld) brauchst Du bei solchen Dingen eigentlich nicht. Ist relativ einfach.

Hoffe Dir geholfen zu haben. Ich bin bei meinen Aussagen davon ausgegangen, dass Du eine Einzelfirma oder eine GbR gründest, keine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG).

Viel Erfolg!

Gruß
M_O
 
Noch was vergessen:

Wenn Du Covermusik öffentlich aufführst, bist verpflichtet [g=119]GEMA[/g] zu bezahlen.

Coverbands wälzen dies jedoch i.d.R. vertraglich auf den Veranstalter um. Ob er es dann tatsächlich macht, oder nicht, ist dann nicht mehr Dein Problem.
 
Hi

also mir wurde beim finanzamt gesagt, das sman nur als freiberufler durchkommt, wenn man einen staatlichen Hochschulabschluss für seine berufliche Tätigkeit hat. Zum Thema Steuerberater...würde ich nicht unbedingt machen aber such dir auf jeden Fall ein Steuerbüro, sonst kommt bei Dingen wie Absetzten von Anschaffungen und Kosten etc schnell ne böse Überraschung!
 
Verwirrt ihn doch nicht die ganze Zeit mit dem unnötigen Begriff "Freiberufler".

Freiberufler sind z.B.: Ärzte, Rechtsanwälte etc.
 
Manfred_Ohr schrieb:
Verwirrt ihn doch nicht die ganze Zeit mit dem unnötigen Begriff "Freiberufler".

Freiberufler sind z.B.: Ärzte, Rechtsanwälte etc.

und auch studierte Musiker!
 
Hi Frankye,

ich bin mir nicht ganz sicher, was Du meinst. Es gibt Berufe, die darf man nur mit einem bestimmten Abschluss ausüben. Klar, Arzt setzt 2 Staatsexamen usw. voraus. Im Handwerksberuf braucht man immer noch den den Meisterbrief, aber da soll sich einiges bewegen. Es gibt aber auch viele berufliche Tätigkeiten, die nichts voraussetzen, z.B. Handelsvertreter (ist selbständig!), Händler, Callboy und viele andere (also mit Voraussetzung meine ich jetzt Abschluss;) )
Der Produzent gehört bestimmmt auch dazu. Oder sag mir mal einer, was der Diddää für nen Abschluss hat.

Gruß Rianer
 
@EarlGrey

Grundsätzlich hast Du recht. Es kann sich jedoch auch ein Handwerker (z.B. ein Fliesenleger) ohne Meisterbrief selbständig machen. Er darf dann eben nicht ausbilden. Es kommt jedoch immer darauf an was für ein Handwerker es ist. Es gibt auch welche wofür man einen Meisterbrief braucht (hat glaube ich irgendwas mit Gefahren zu tun z.B. Dachdecker). Ein Mitglied einer Coverband braucht de facto keinen Abschluß um dies selbständig auszuüben.

Diddää hat studiert (ich glaube BWL) mit Abschluß.
 
@earlgrey

ich habe mich nur auf die steuerliche Seite bezogen. Wenn man studierter Musiker mit Abschluss einer staatlichen Hochschule ist darf man (laut meinem Finanzamt) auch ohne Gewerbeanmeldung arbeiten, nämlich als Freiberufler. Ebenso wie ein studierter Architekt etc pp
 
Howdie,
also ich bin seit 1997 selbständiger Musiker, habe nen Gewerbeschein und bin in der Künstlersozialkasse.
Wenn du noch Einnahmen aus nem anderne Job hast geht das glaub ich bis 400 Euro einfach so, ansonsten wird das verhältnismäßig aufgeteilt.
Ansonsten läuft bei mir alles mit Umsatzsteuer und EÜR.

So long,
Cowboy
 
@Frankye:

aha, interessant:)

Gruß Rainer
 
Ok. Frage ich nach dem ganzen durcheinander mal anders herum: Ich habe gerade einen Teilzeitjob und verdiene so um die 900-1000 Euro. (Bin also in einem Angestelltenverhältnis!) Wie ist das jetzt, wenn ich mit der Coverband 2000 Euro im Monat verdiene?!
 
diemoewejonathan schrieb:
Ok. Frage ich nach dem ganzen durcheinander mal anders herum: Ich habe gerade einen Teilzeitjob und verdiene so um die 900-1000 Euro. (Bin also in einem Angestelltenverhältnis!) Wie ist das jetzt, wenn ich mit der Coverband 2000 Euro im Monat verdiene?!

Habe ich Dir doch unten ausführlich beschrieben. Ich verstehe nicht was Du noch wissen möchtest?
 

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