1. Du mußt ein Gewerbe anmelden.
2. Du bekommst vom Finanzamt einen Fragebogen, in dem Du Dein voraussichtliches Einkommen angibst.
3. Daraufhin bekommst Du einen Vorauszahlungsbescheid vom FA. Dies mußt Du dann im 1. Jahr an Einkommensteuer zahlen, bis feststeht was Du tatsächlich verdient hast.
4. Du mußt die ersten 2 Jahre Deiner Selbständigkeit monatlich!!! bis zum 10. des Folgemonats eine Umsatzsteuervoranmeldung beim FA einreichen. Die Voranmeldung beinhaltet lediglich alle Ein- u. Ausgaben in Summe bzw. somit einen Saldo. Keine einzelenen Belege oder Rechnungen.
5. Am Ende Deines Geschäftsjahres (i.d.R. 31.12) machst Du einfach eine EÜR (Einnahmen-Überschuß-Rechnung), in der es -wie der Name schon sagt- nur um Deine Einnahmen, Ausgaben und unterm Strich, Deinen Gewinn geht.
6. Du mußt keine Bilanz machen (dafür EÜR)
7. Mit Deinem Nebenjob, hat die Sache gar nichts zu tun. Toll wenn Du dort sozialversichert bist. Du kannst Dich, mußt Dich aber nicht, privat Krankenversichern.
8. Die Einnahmen aus Deinem Nebenjob zählen selbstverständlich zu Deinem "zu versteuernden Einkommen" dazu. Genau wie alle sonstigen Einnahmen (z.B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc.)
9. Gewerbesteuer bezahlst Du an Deine Stadt und ist in jeder Stadt unterschiedlich. Wird auch oft an die Rechtsform der Firma und eben auch an deren Gewinn gekoppelt. Ich gehe davon aus, dass Du gar keine bezahlen mußt.
10. Steuerberater (kostet viel Geld) brauchst Du bei solchen Dingen eigentlich nicht. Ist relativ einfach.
Hoffe Dir geholfen zu haben. Ich bin bei meinen Aussagen davon ausgegangen, dass Du eine Einzelfirma oder eine GbR gründest, keine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG).
Viel Erfolg!
Gruß
M_O