Künstler oder nicht ???

  • Ersteller Phyranex
  • Erstellt am
P

Phyranex

Registriert
30.01.17
Beiträge
1.091
Reaktionen
1
Punkte
1.346
Hi Ihr,

ich habe mal eine Frage zum Thema Gewerbeanmeldung und was bin ich.

Ich will mich selbstständig machen im Audio-Bereich und dabei [g=379]Sounddesign[/g], Audio-Restauration und Mastering anbieten.

Nun die Frage: Geh ich damit noch als Künstler durch oder bin dann schon einfacher Dienstleister / Techniker ??


Muss man ja beachten, wiel ich mich ja als Künstler ganz anders anmelden muss als als Dienstleister/ Techniker.
 
klingt nach einer gewissensfrage:

das ist wieder so eine typisch deutsche frage,
oder der fragesteller ist zumindest tiefgläubig
verankert mit unserem bürokratischen system
und dessen kleinkariertheit/spießbürgertum???

wenn du zum arzt gehst und du bekommst eine bescheinigung
darüber das du offiziell dumm bist, glaubst du das dann auch?

oder es rennen genug dumme herum,
auch ohne dafür explizit eine ärztliche bescheinigung haben zu müssen.

zurück zum thema...

ganz klar ist das du als gewerbetreibender besser gestellt bist,
als dich nur um deinen titel willen freiwillig schlechter stellen zu wollen.

soll heissen,
wenn du offiziell den titel künstler tragen möchtest
(so wie du es zumindest definierst, davon zu leben usw.)
dann müßtest du dich schon als freischaffender beim finanzamt melden.
(was eigentlich die schlechtere wahl wäre)

aber wie bereits erwähnt,
stehst du als gewerbetreibender besser da.

ist ja letztendlich völlig jacke wie hose
wenn du dich als künstler definierst und trotzdem ein gewerbe betreibst
um damit sein tägliches brot zu erwerben, oder???

beispiel:

ich kenne einen brühmten künstler
der schon seit 25 jahren weltweit seine bilder ausstellt
und alleine davon leben kann (miete zahlen, essen, kein luxus eben)

dieser künstler hat aber trotzdem ein gewerbe angemeldet
und seine eigene kunstschule eröffnet.

also, ein künstler mit einem gewerbe.
 
Hi,

da bei dieser Frage die Einstufung durch (beziehungsweise in bezug auf) die Künstlersozialkasse wichtig wird, könnte dieses Video
für dich vielleicht interessant sein. Es geht darin um die Frage, ob bzw. wann Tonmeister Gewerbetreibende und wann sie Künstler sind.


LG,

Soares
 
Phyranex schrieb:
Hi Ihr,

ich habe mal eine Frage zum Thema Gewerbeanmeldung und was bin ich.

Ich will mich selbstständig machen im Audio-Bereich und dabei [g=379]Sounddesign[/g], Audio-Restauration und Mastering anbieten.

Nun die Frage: Geh ich damit noch als Künstler durch oder bin dann schon einfacher Dienstleister / Techniker ??


Muss man ja beachten, wiel ich mich ja als Künstler ganz anders anmelden muss als als Dienstleister/ Techniker.
leider bist du kein künstler.
du muss gewerbe anmelden, obwohl du mit kunst zu tun hast.
dass heisst - du wirdst aufträge aller art annehmen, auch die welche technischer natur sind, und damit bist du dienstleister.
vg
dragan
 
Wenn Du nachweisen kannst das Du vorrangig [g=379]Sounddesign[/g] machst bist Du künstlerisch tätig der Rest ist reine Dienstleitung (für die KSK)!!

Gruss HG
 
Du vorrangig [g=379]Sounddesign[/g] machst bist Du künstlerisch

He he, eben nicht ich denke das wird der kleinste Teil des Ganzen ich rechne mit 75% Restauration 15% Mastern und 10% [g=379]Sounddesign[/g].


Die KSK war weniger die Frage auch nicht das Gewissen, es ging eben um die Frage wie anmelden.

Ich denke auch das Dienstleister im Audiobereich es eher trifft als Künstler zu sein.

Ergo mach ich nen Gewebe *äähh* Gewerbe auf ;)

Danke eure Hilfe !!!
 
Da hätte ich mal eine Frage die vielleicht auch Dich Phyranex interessieren könnte. Wenn nicht dann sorry aber dafür wollte ich kein neuen Thread aufmachen.

Nach der Erhöhung der Mwst. auf 19% bleibt die Mwst für "Kunstgewerbe" weiterhin bei 7 % ?
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben