Du hast ja nicht nur gecovert, sondern das Stück bearbeitet. Dazu benötigst du sogar die ausdrückliche Genehmigung von Kraftwerk. Und da es auf YT steht, ist es auch eine VÖ.
https://www.urheberrecht.de/musik/#Gilt-bei-einer-Coverversion-das-Urheberrecht
Okay, dass hätte ich nicht gedacht. Aber sieht so aus als würde es wahrscheinlich bei einer Abmahnung enden und dann müsste ich das Stück halt wieder runternehmen. Denke damit kann ich leben
Ausserdem müssten sie ja noch meine richtige Identität kennen.
Die Abmahnung kostet dich erst mal um die € 4000 aufwärts und da kannst du dich auch nicht davor drücken.
Bei sowas verlierst du jeden Prozess, zumal du vorsätzlich gehandelt hast.
Deine Adresse in Erfahrung zu bringen ist auch kein Problem, da du eine Straftat begangen hast.
Die Recherchekosten bezahlst du übrigens auch noch und das können auch nochmal mehrere tausend Euro sein.
KW könnten das schon mitbekommen, weil Robots ja ständig das Netz nach urhebegeschützten Werken durchsuchen.
Gerade Kraftwerk ist dafür bekannt, das sie ziemlich erbarmungslos und klagegeil sind, haben auch schon mehrfach gewonnen.
Wie kommst Du auf diese Beträge?
Was die Thematik Strafrecht angeht, es gibt seit längerem einen Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, der wg. Filesharing geschaffen worden ist, da die Staatsanwaltschaften sich geweigert haben, die ganzen Filesharing Fälle zu bearbeiten.
Aber ja, es ist per se eine Straftat, die allerdings nur auf Antrag verfolgt wird. Was meistens nicht der Fall ist, bei KW würde ich mit allem rechnen.
Bei einer ersten Abmahnung im nicht kommerziellen Umfeld ist der Gegenstandswert auf 1000 gedeckelt, § 97a UrhG, das bedeutet dass der Gegenanwalt nach RVG nur ca. 146.99 netto abrechnen darf, der eigene kann mehr fordern, dann suchste halt nen anderen, ders auf RVG macht.
Ergo betragen die Anwaltskosten in der o.g. Konstellation ca. 300 Eur - wenn es aussergerichtlich bleibt.
Beim Filesharing hat der BGH 200 Euro Lizenzschaden pro Song für nicht übertrieben erklärt. D.h. mit 500-600 wäre man beim ersten Mal dabei.
ABER: Der Deckel gilt nur bei nicht gewerblicher / selbständiger Tätigkeit. Hier besteht die Gefahr, dass ein Gericht in dem Fall eine selbständige Tätigkeit annehmen wird, analog dazu ist man mit nur wenigen Ebay Auktionen im Jahr schon Unternehmer, so dass der Deckel nicht gilt.
Bei unterstellt gewerblicher Nutzung kommen wir, v.a. wenn man noch Wettbewerbsrecht mit rein nimmt, schnell auf Gegenstandswerte von 50-100 TEUR.
Dann werden die Kosten schnell sehr ätzend. Bei 100k so rund 2000. Und dann kommen wir ggf. in den genannten Bereich.