Komme ich aus dem Bandübernahmevertrag raus?

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Pischalla

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Hallo,
ich habe mit meinem Musikprojekt ein Album bei einem Label veröffentlicht (2007). Dieses Label ist seit einiger Zeit nicht mehr operativ tätig, die Firma, eine GmbH aber noch existent. Da wir gerne mit unserem dort veröffentlichten Material ein anderes Label finden würden, welches das Album erneut rausbringt, haben wir um Auflösung des Bandübernahmevertrages gebeten. Die Verwertungsrechte (8 Jahre) wollen sie verständlicherweise nicht abgeben. Das Label räumt ein, daß sich das operative Geschäft auf den online-shop seiner Homepage beschränkt. Letztendlich kümmert sich da niemand mehr um irgendwas!
Meine Frage ist: Gibt es eine Möglichkeit, unter diesen Bedingungen aus einem Bandübernahmevertrag herauszukommen? Letztendlich liegt unser Zeug auf Eis, und andere Labels haben großes Interesse an einer VÖ.
 
BEVOR hier jetzt wieder halbgare Infos hin und her schwimmen...

Mach dich bei einem entsprechenden Anwalt für Musikrecht usw explizit schlau. Niemand weiss hier exakt um die Hintertüren in eurem "alten" Vertrag.

Grundsätzlich wird es VERMUTLICH so sein, dass ihr nur die Möglichkeit habt, euch rauszukaufen es sei denn, ihr könnt eine Vertragsverletzung des alten Labels nachweisen...
Leider gibt es zuviele Labels die genau aus diesen Dingen noch ihre Kohle ziehen...


Aber wie gesagt, mach dich bei einem entsprechenden Anwalt schlau. Adresse bekommst du unter anderem über den Rock und Pop Musiker Verband in Lüneburg!
 
Genau. Lasst von einem Anwalt, der sich in dem Bereich auskennt prüfen, ob Euch ein (außerordentliches) Kündigungsrecht zusteht. Ansonsten ist das Verhandlungssache, aber auch dabei kann Euch ein Anwalt unterstützen. Deine Frage kann niemand beantworten, der nicht den Vertrag (und so die gegenseitigen Rechte und Pflichten) kennt.

Und keine Angst, es ist nicht so, dass Euch ein Anruf beim Anwalt in den Ruin treibt ;-).

Wenns in Berlin sein soll, kann ich Dir eine nette Fachanwaltskanzlei empfehlen.
 
Ich geh mal ganz stark davon aus, dass auch das Label Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen hat. Wenn es diese nicht mehr erfüllen kann, ist das schon ein erster Schritt zu einer einvernehmlichen Auflösung des Vertrages.
 
@Bandit01

Das ist aber eben reine Spekulation u in einem konkreten Fall praktisch nicht hilfreich. Wenn es ums "Unternehmerische" geht muss man zu einem Anwalt. Das ist wie vom ( A)utomechaniker bis zum (Z)ahnarzt. In Bereichen , in denen man sich nicht auskennt, braucht man verläßliche ( menschliche (!)) Spezialisten.

Der RA wird Dir aufgrund der bestehenden Vertragssituation auch praktische Tipps geben, wie Du Dich am besten verhältst. Das Beratungsgespräch ist unter Umständen ( fragen kostet nichts ) kostenfrei bzw -reduziert.

lg
Andi
 
Natürlich sollte man mit dem Problem zum Anwalt gehen. Ich wollte nur einen zusätzlichen Aspekt hereinbringen.

Das Beratungsgespräch ist unter Umständen ( fragen kostet nichts ) kostenfrei bzw -reduziert.

Das meinst du aber nicht ernst, oder?
 

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