Kleinanzeigen Kauf geht schief

  • Ersteller FilliMathers
  • Erstellt am
Also ich empfinde mich schon ungerecht behandelt.

Ja, wurdest du ja auch. Was wir meinen ist, dass der Aufwand, den du betreiben müsstest um jetzt doch noch den Kauf zu dem guten Preis zu realisieren sehr vermutlich in keinem guten Verhältnis zu dem entgangenen Gewinn steht. In diesem Fall kommt wohl ´dreist´ oder ´unkorrekt´ wohl leider weiter.. .
 
Naja wenn ich das Teil wo anders teurer kaufen muss ist mir schon ein Schaden entstanden. Und wenn die Messlatte ist: ich soll froh sein, dass ich nicht abgezogen wurde... Also ich empfinde mich schon ungerecht behandelt. Was ich noch sagen kann ist, dass ich ca die Hälfte des Neupreises bezahlt habe was ich für einen gebrauchten Artikel schon als fair empfinde...

Dein "Schaden" ist die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem "durchschnittlichen (Wieder-) Beschaffungspreis" der gleichen Sache in vergleichbarerm Zustand - plus ggf. vergebliche Aufwendungen im Hinblick / Vertrauen auf den Vertragsabschluss. Das alles müsste in geeigneter Weise bewiesen werden.

Da nach wie vor unklar ist, wie groß diese Differenz ist, sei folgendes erwähnt: ein einfaches Anwaltliches Schreiben ("ledsdes Mahnung") würde bei einer Forderung von 500 EUR inkl. Auslagen ca. 22 EUR kosten (0,3 Gebühr). Man könnte aber auch mit etwas Argumentation eine 1,3er Gebühr ansetzen, dann wären wir schon bei über 90 EUR, die DU vorstrecken darfst und die weg sind, wenn sich die Gegenseite erwartungsgemäß nicht regen wird.

Für einen Mahnbescheid wird eine 1,0 Gerichtsgebühr fällig, das sind bis 500 EUR tatsächlich 38 EUR. Wenn der Mahnbescheid zugestellt wird und der Gegner nicht innerhalb der 14 Tages Frist widerspricht, kann man (gegen weitere Kosten) einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der dann beim Schuldner (soweit Cash vorhanden) vollstreckt wird. Die Verfahrenskosten sind als Rechtsverfolgungskosten vom Schuldner zu erstatten.

Widerspricht er, musst Du Zahlungsklage erheben. Da ist das Gesamtkostenrisiko ca. 500 EUR, also genau so hoch wie die eigentliche Forderung.

Ein Risiko, das ich persönlich nicht eingehen würde, nur weil ein Deal auf KlAz ohne Schaden gescheitert ist.
 
Richtig, zudem gibt es auch so etwas wie eine Bagatellgrenze. Ein Anwalt macht dir für 22 Euro gar nichts. Da kommt noch pauschal eventuell 100-150 Euro Beratungsgebühr oder ähnliches dazu. Und ein Gericht nimmt Bagatellfälle eventuell gar nicht erst an (Die sind eh extrem überlastet),
 
Richtig, zudem gibt es auch so etwas wie eine Bagatellgrenze. Ein Anwalt macht dir für 22 Euro gar nichts. Da kommt noch pauschal eventuell 100-150 Euro Beratungsgebühr oder ähnliches dazu. Und ein Gericht nimmt Bagatellfälle eventuell gar nicht erst an (Die sind eh extrem überlastet),

Das stimmt so nicht. Wenn ich einen Anwalt bitte, mir ein einfaches Schreiben zu machen (ohne Beratung), dann macht er es oder lehnt das Mandat halt ab. Eine Beratung / Erstberatung ist nicht zwingend erforderlich. Wenn ich eine außergerichtliche Beratung und Vertretung will, kostet dies idR eine 1,3-1,5er Gebühr, die vom Streit- bzw. Gegenstandswert abhängig ist.


Pauschale Beratungsgebühren gibt es nicht; es gibt aber eine "Post- und Telekommunikationspauschale" von 20% der abrechenbaren Gebühren, maximal jedoch 20,00 EUR (netto). Ich kann aber als Privatmensch eine sogenannte Erstberatung in Anspruch nehmen, diese kostet 190,00 netto, § 34 I RVG. Diese Kosten werden bei einer Vertretung angerechnet.

Auch bei Gericht gibt es keine Mindestgrenze, es kann aber je nach Bundesland / AG - Bezirk sein, dass man vorher ein Schlichtungs- bzw. Mediationsverfahren durchlaufen muss.
 
oder lehnt das Mandat halt ab.

Darauf wollte ich eigentlich hinaus... und naja, im Grundsatz sind wir uns beide (oder im Grunde sogar fast alle) doch einig.. bringt doch jetzt wenig...
 
Als Volljurist (+LL.M.) im 17. Berufsjahr ist das (bestenfalls) Halbwissen-Jura hier für mich teilweise nur schwer erträglich. Das sage ich nicht als stinkender Mod, sondern als stinkender Jurist. ;-)
 
Also ich empfinde mich schon ungerecht behandelt.
Deshalb ja die Frage um wieviel Kohle es denn geht. Wenn es nicht der Rede wert ist, gib dem Idioten eine negative Bewertung und setz ihn auf Ignore. Mehr macht dann keinen Sinn. Das ist "nur" eine Nichterfüllung des Vertrags. Da kannst Du dann zivilrechtlich tätig werden mit einem Mordsaufwand. Strafrechtlich relevant ist das Verhalten des anderen aber nicht, eben nur asozial. Bei ebay kleinanzeigen hast Du es mit einem Querschnitt aus der Gesellschaft zu tun, ergo mit 80 % Schwachköpfen.
 
Was ich noch sagen kann ist, dass ich ca die Hälfte des Neupreises bezahlt habe was ich für einen gebrauchten Artikel schon als fair empfinde...
Kommt da aber drauf an. Wenn ich heute ein nagelneues Smartphone bekomme und morgen dort verkaufe, will ich mehr als die Hälfte. Oder wenn etwas definitiv im Wert gestiegen ist und auf dem Gebrauchtmarkt nun deutlich den Neupreis übersteigt.
Ist also schon auch vom Artikel abhängig. Ansonsten klar, der Kaufvertrag ist zustande gekommen und nun kannst du entscheiden, ob du den ganzen juristischem Weg wirklich gehen willst.
 
was jetzt mich völlig bei den kleinanzeigen ankotzt, ist neuerdings die pflicht zur telefonischen verifizierung.
ich kann mich nicht daran erinnern, denen jemals aktiv meine telefonnummer dafür zur verfügung gestellt zu haben.
offensichtlich haben sie die aus meinen anzeigen rausgegrabbt und dann eine bestätigung damit verlangt...
seitdem habe ich mich da nicht mehr eingeloggt...
 
Ich bin hier auf der Seite des Verkäufers. Vermutlich hat ihn ein anderer Interessent aufgeklärt und ihm mehr geboten.

Dann bist du aber auf der Seite einer Pfeife. Man erkundigt sich doch vorher, wieviel zu verlangen ist. Und nicht erst, wenn der Käufer schon das Geld überwiesen hat. Haha, was ist das nur für ein Blödsinn.
 
was jetzt mich völlig bei den kleinanzeigen ankotzt, ist neuerdings die pflicht zur telefonischen verifizierung.
ich kann mich nicht daran erinnern, denen jemals aktiv meine telefonnummer dafür zur verfügung gestellt zu haben.
offensichtlich haben sie die aus meinen anzeigen rausgegrabbt und dann eine bestätigung damit verlangt...
seitdem habe ich mich da nicht mehr eingeloggt...
Exakt deshalb habe ich meinen Account dort letzte Woche gelöscht. Neben der immer weiter um sich greifenden quälendenden und sinnfreien Authorisierung über E-Mail-Bestätigungen wurde dort vorm Einstellen der Anzeige meine Telefonnumer verlangt. Was für Spinner. Ich wollte nur zwei Sachen verschenken!
 
Also es war nicht kleinanzeigen.de Es war eine kleinanzeigen Platform. :) aber ja nachdem sich mein Frust gelegt werd ich whs. meine Ansprüche zurückstellen und drauf verzichten, ich überlegs mir noch bis zum Abend. Danke aufjedenfall für die zahlreichen Beiträge und die Hilfe. Falls ich drauf verzichte kann ich ja schreiben um was es geht und wie der Chat Verlauf ca. war für diejenigen die es interessiert.
 
Und btw. Kleinanzeigen finde ich mittlerweile auch furchtbar. Vorallem das neue Design
 
Ich finde die Kleinanzeigen App schrecklich, von einem Software Standpunkt aus gesehen. Allerdings läuft Verkauf/Ankauf von Dingen, besonders im Musikbereich hervorragend, wenn man bestimmte Grundregeln einhält. Es ist absolut unglaublich, richtig gut erhaltene Hardware für die Hälfte oder noch weniger zu bekommen. Bisher nur gute Erfahrungen gemacht, bis auf eine Ausnahme - die aber nötig war, um vorsichtiger und weiser im Ankaufs-Ablauf zu werden :D
Dem ursprungspost würde ich auch empfehlen: froh sein, dass Geld wieder zu haben und gut ist.
 
Meckern auf hohen Niveau finde ich
 
das (bestenfalls) Halbwissen-Jura
Da setz' ich noch einen drauf.
Mich würde mal interessieren - ein Käufer hat bei einem Online-Kaufvertrag immer ein Widerrufsrecht.
Hat das ein Verkäufer nicht?
 
Da setz' ich noch einen drauf.
Mich würde mal interessieren - ein Käufer hat bei einem Online-Kaufvertrag immer ein Widerrufsrecht.
Hat das ein Verkäufer nicht?

Widerrufsrecht besteht typischerweise bei B2C-Geschäften, also Unternehmer und Verbraucher. D.h. unter Privaten besteht das Widerrufsrecht generell nicht, wobei man nach der Rechtsprechung schon bei nur wenigen Deals im Jahr bereits als Unternehmer gehandelt wird. Das aber nur am Rande.

Der böse Unternehmer (Verkäufer), der den armen Verbraucher nur übers Ohr hauen will, hat kein Widerrufsrecht.

Als Verkäufer kann man unter gegebenen Umständen wegen Irrtums anfechten oder bei beharrlicher Nichtzahlung z.B. vom Vertrag zurücktreten.
 
Als Verkäufer kann man unter gegebenen Umständen wegen Irrtums anfechten
Da ham wir's doch schon:
"Sorry, isch hab ganz vergesse, dass isch des Teil eischentlisch gar ned verkaufe wollt ..."
Oder? :kopfwand:

Wenn ich ehrlich bin - ich hätte in dem Fall trotzdem Verständnis.
Ich bin aber auch einer von den Deppen, die anderen ggf. sagen, dass sie etwas zu billig anbieten.
 
Da ham wir's doch schon:
"Sorry, isch hab ganz vergesse, dass isch des Teil eischentlisch gar ned verkaufe wollt ..."
Oder? :kopfwand:

Wenn ich ehrlich bin - ich hätte in dem Fall trotzdem Verständnis.
Ich bin aber auch einer von den Deppen, die anderen ggf. sagen, dass sie etwas zu billig anbieten.

Um einen solchen Irrtum geht es ja nicht, bzw. das wäre kein zulässiger Fall einer Anfechtung wegen Irrtums. Das ist natürlich komplexer und viel theoretischer.

Das Gesetz sagt:

§ 119 BGB

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


Als Eselsbrücke hieß es im Studium: anfechten kann man wegen "was man sagt" bzw. "was man damit sagt".

Klassischer Fall für Variante #1:

Man bestellt in Köln einen halve Hahn in der Annahme einen halben Goldbroiler zu erhalten, verkennt aber, dass in CGN damit ein Käsebrötchen (Käsebrot, ist ein Super Brot!) gemeint ist.


Variante #2:

Man winkt jemandem auf einer Versteigerung und verkennt, dass dies dort die Abgabe eines Gebotes bedeutet. Bekommt man daraufhin den Zuschlag, kann man den Vertrag wegen Irrtums anfechten, weil man nicht wusste, was man "damit gesagt" hat.

Natürlich wie immer nur in der Theorie und bei unterstellt unstreitigem Sachverhalt.


Etwas zu einem Preis anzubieten und nach Vertragsschluss zu sagen - ich hätte mehr verlangen sollen, ist imho kein valider Anfechtungsgrund. Außer der geforderte Preis und der übliche Preis liegen zueinander in einem erheblichen Mißverhältnis. Dann kann sich imho auch der Käufer nicht mehr auf Erfüllung berufen.
 
Etwas zu einem Preis anzubieten und nach Vertragsschluss zu sagen - ich hätte mehr verlangen sollen, ist imho kein valider Anfechtungsgrund.
So isses

man stelle sich vor ein Handwerker verlangt nach getaner Arbeit deutlich mehr als vereinbart, mit der Begründung: man habe ihm erzählt das er viel zu billig wäre

ein Verkäufer ist Herr seiner Sinne, so er denn nicht rechtlich entmündigt wurde, und somit verantwortlich für sein handeln/Unterlassen

streng genommen müsste man dem Otto der da nicht mehr verkaufen will auffe Finger kloppen, aber im Alltag bewährt sich klug/nachgiebig zu sein :)
 

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