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xxxCHRISxxx schrieb:
Is das erlaubt...
"Nur nicht in Deutschland"
ColdSteel schrieb:
Wenn ich mir als Unbekannter mal kurz dein Auto nehme, ohne dich zu fragen, fändest du das in Ordnung ? Muss ja, denn ich würde ja auch kein Geld damit verdienen ...
In der Schweiz und Deutschland sind das meines Wissens 70 Jahre nach dem Tod des (letzten überlebenden) Urhebers.Aber irgendwann (nach 80 Jahren oder so?) erlöschen die Rechte an der "Melodie" und das Lied wird zum allgemeinen Liedgut oder? Weiß nicht mehr echt wie das war. Fällt mir nur in dem Zusammenhang irgendwie wieder ein.
faith schrieb:
Du hättes besser nen Beat von Bethoven genommen, der wäre sicher genug lange im Jenseits.
Sampeln ist nicht grundsätzlich verboten, da gibt es klare Richtlinien.
Ich hatte mal die Richtlinien bezüglich Sampeln, bei der SUISA Schweiz (bei euch [g=119]GEMA[/g]) angefordert und darin stand wie lange ein Sample sein darf in sekunden bzw. Takte usw. Frag doch mal bei denen nach.