faith schrieb:
Du hättes besser nen Beat von Bethoven genommen, der wäre sicher genug lange im Jenseits.
Sampeln ist nicht grundsätzlich verboten, da gibt es klare Richtlinien.
Ich hatte mal die Richtlinien bezüglich Sampeln, bei der SUISA Schweiz (bei euch [g=119]GEMA[/g]) angefordert und darin stand wie lange ein Sample sein darf in sekunden bzw. Takte usw. Frag doch mal bei denen nach.
Das kann so nicht stimmen. Weder [g=119]Gema[/g] noch Suisa haben beim Sampling erst einmal was zu erlauben. Sampling betrifft eine Aufnahme, an der nicht nur Komponisten und Texter, sondern auch Plattenfirma und Interpreten Leistungsschutzrechte haben.
Sagt irgendeiner der Beteiligten "Nein", kann die [g=119]Gema[/g] gar nix erlauben.
Das "Rechte-Management" ist beim Sampling mit abstand am kompliziertesten. Meist so kompliziert, dass sich legale VÖs incl Sample- Clearing (Das klären und einholen der Nutzungsrechte) im Amateurbeich bei den kleinen Auflagen eigentlich nicht lohnen. Also Michael Jackson legal samplen und veröffentlichen ohne Label im rücken - vergiss es.
Die Länge des Samples spielt nur bei der Nachweisbarkeit eine Rolle, also bei den praktischen Möglichkeiten für die Rechteinhaber, eine Rechtsverletzung zu erkennen und die Verfolgung durchzusetzen. Ist das Sample nicht als solches erkennbar und kann nicht zu einem bestimmten Titel zugeordnet werden, wird dich auch niemand verklagen können. In der Theorie ist des dennoch illegal, also würde ich nicht rumerzählen: "Ich hab da nen [g=149]Snare[/g]-Schlag von MJ gesampelt, aber keiner erkennt es."
Covern, also Nachspielen ist dagegen rechtlich meist sehr einfach, vor allem, wenn die Songs im [g=119]Gema[/g] repertoire sind. Man zahlt an die [g=119]Gema[/g], spielt den Song nach, und das wars.
Ach so, natürlich ist samplen nicht grundsätzlch verboten. Solange es nicht veröffentlich wird, kannst du machen was du willst. Außerdem kannst du natürlich von Sampling CDs samplen, dich selbst samplen, etc.