Is das erlaubt...

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xxxCHRISxxx

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...wenn man von zum Bsp ich sag mal Größen wie Micheal Jackson sampled und die Beats dann als kostenlosen Download zur Verfügung stellt oder mischt da die [g=119]GEMA[/g] mit?

Chris
 
ist nicht erlaubt
 
und [g=119]gema[/g] mischt mit.
 
Das ist doch scheiße ich mein man macht doch dann kein Geld damit oder?
 
aber vllt jemand anders...
 
xxxCHRISxxx schrieb:
Is das erlaubt...

Mensch Chrissi lass dir doch von den anderen Idioten nichts einreden.

Klar ist das erlaubt.

Nur nicht in Deutschland.
 
Jo, mach dich ruhig strafbar....
auf dem Sample sind nun mal Urheberrechte drauf. Scheißegal wie lang das lang das ist. Wenn du es so weit verfremdest, daß Michael das nicht mehr wiedererkennen würde wäre das ok, aber da nutzt dann das Samplen auch nix mehr.
 
Wenn ich mir als Unbekannter mal kurz dein Auto nehme, ohne dich zu fragen, fändest du das in Ordnung ? Muss ja, denn ich würde ja auch kein Geld damit verdienen ...

Gruß,
ColdSteel
 
hehe, das war aber echt klein drunter geschrieben ;)
 
ColdSteel schrieb:
Wenn ich mir als Unbekannter mal kurz dein Auto nehme, ohne dich zu fragen, fändest du das in Ordnung ? Muss ja, denn ich würde ja auch kein Geld damit verdienen ...

Und wenn ich dann das Auto so verfremde, dass Du es hinterher nicht wiedererkennst? :D Ich benutze es zudem ja auch nur ganz kurz???

Nee, aber ist natürlich nicht erlaubt einfach so Samples zu verwenden. Damals gab es ja mal die Annahme, dass es unter 3 Sekungen (oder so Ähnlich) nicht strafbar wäre... Aber das gibt es nicht wirklich.

Aber wie sah das noch mit fen Noten aus? Wenn ich jetzt einfach einen Song von Michael nehme und diesen mit meinen Instrumenten nachspiele ist das so erstmal auch nicht erlaubt... Aber irgendwann (nach 80 Jahren oder so?) erlöschen die Rechte an der "Melodie" und das Lied wird zum allgemeinen Liedgut oder? Weiß nicht mehr echt wie das war. Fällt mir nur in dem Zusammenhang irgendwie wieder ein.

Grüße
cRUSh
 
Aber irgendwann (nach 80 Jahren oder so?) erlöschen die Rechte an der "Melodie" und das Lied wird zum allgemeinen Liedgut oder? Weiß nicht mehr echt wie das war. Fällt mir nur in dem Zusammenhang irgendwie wieder ein.
In der Schweiz und Deutschland sind das meines Wissens 70 Jahre nach dem Tod des (letzten überlebenden) Urhebers.

Gruss
Mad
 
Stell Dir doch mal folgendes vor:
Du denkst Dir ein Musikstück aus und machst noch einen Rap dazu.
Da sitzt Du eine Woche dran. Du baust einen Beat Note für Note mühselig mit Instrumenten zusammen. Weil Du selber zu blöde bist, bittest Du einen Schulfreund, dass er Dir die Klavierparts einspielt. Du gibst ihm beim nächsten Kneipenbesuch ein Bier aus.
Das ganze stellst Du jetzt auf Deiner Internetseite als Download zur Verfügung.

So, und jetzt komme ich und nehme das und verwurstel das son bissel und brabbel da auch noch son halbdebiles HipHopgequatsche dazu.
Dann stelle ich das im Internet als Download zur Verfügung und machhe auf allen möglichen Foren noch grossartig werbung. Von wegen FRE-DOWNLOAD.

Wie würdest Du reagieren ?

Deine Fragen sollten jetzt eigentlich alle beantwortet sein.

Setze Dich mal mit dem Begriff "Geistiges Eigentum" auseinander.

Du kannst nicht einfach irgendwo in ein Einkaufszenrum gehen, dort die Addidas-Schuhe aus dem Regal ziehen und vor dem Kaufhaus kostenlos verteilen.
Wenn die Bullen kommen, erzählst Du denen was von "... aber ich verkaufe es doch nicht... !"

Sie werden Dich einbuchten.
 
@Chris: Du hast danach gefragt, ob das erlaubt ist.

Wie Du das findest, ist ne andere Sache. Aber ich kann Dir nur raten, keinen Blödsinn zu machen.
 
Du hättes besser nen Beat von Bethoven genommen, der wäre sicher genug lange im Jenseits.
Sampeln ist nicht grundsätzlich verboten, da gibt es klare Richtlinien.
Ich hatte mal die Richtlinien bezüglich Sampeln, bei der SUISA Schweiz (bei euch [g=119]GEMA[/g]) angefordert und darin stand wie lange ein Sample sein darf in sekunden bzw. Takte usw. Frag doch mal bei denen nach.
 
faith schrieb:
Du hättes besser nen Beat von Bethoven genommen, der wäre sicher genug lange im Jenseits.
Sampeln ist nicht grundsätzlich verboten, da gibt es klare Richtlinien.
Ich hatte mal die Richtlinien bezüglich Sampeln, bei der SUISA Schweiz (bei euch [g=119]GEMA[/g]) angefordert und darin stand wie lange ein Sample sein darf in sekunden bzw. Takte usw. Frag doch mal bei denen nach.

Das kann so nicht stimmen. Weder [g=119]Gema[/g] noch Suisa haben beim Sampling erst einmal was zu erlauben. Sampling betrifft eine Aufnahme, an der nicht nur Komponisten und Texter, sondern auch Plattenfirma und Interpreten Leistungsschutzrechte haben. Sagt irgendeiner der Beteiligten "Nein", kann die [g=119]Gema[/g] gar nix erlauben.

Das "Rechte-Management" ist beim Sampling mit abstand am kompliziertesten. Meist so kompliziert, dass sich legale VÖs incl Sample- Clearing (Das klären und einholen der Nutzungsrechte) im Amateurbeich bei den kleinen Auflagen eigentlich nicht lohnen. Also Michael Jackson legal samplen und veröffentlichen ohne Label im rücken - vergiss es.


Die Länge des Samples spielt nur bei der Nachweisbarkeit eine Rolle, also bei den praktischen Möglichkeiten für die Rechteinhaber, eine Rechtsverletzung zu erkennen und die Verfolgung durchzusetzen. Ist das Sample nicht als solches erkennbar und kann nicht zu einem bestimmten Titel zugeordnet werden, wird dich auch niemand verklagen können. In der Theorie ist des dennoch illegal, also würde ich nicht rumerzählen: "Ich hab da nen [g=149]Snare[/g]-Schlag von MJ gesampelt, aber keiner erkennt es."


Covern, also Nachspielen ist dagegen rechtlich meist sehr einfach, vor allem, wenn die Songs im [g=119]Gema[/g] repertoire sind. Man zahlt an die [g=119]Gema[/g], spielt den Song nach, und das wars.

Ach so, natürlich ist samplen nicht grundsätzlch verboten. Solange es nicht veröffentlich wird, kannst du machen was du willst. Außerdem kannst du natürlich von Sampling CDs samplen, dich selbst samplen, etc.
 
Falls Du vorhattest, der Sämpelnde und der Daunlodende in Personalunion zu sein - netter Versuch, aber auch das ist haargenau das Gleiche, als würdest Du offiziell (aber unerlaubt) die Samples benutzen.

Tip: Ruf doch den Michael mal an, er ist grad irgendwo im arabischen Raum unterwegs. Vielleicht kann er da was machen.
 
In Deutschland bleibt das Urheberrecht lebenslang beim Urheber und 70 Jahre beim direkten Erben des Urhebers.
 

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