GEMA und YouTube haben sich geeinigt...

  • Ersteller TheSarge
  • Erstellt am
@Struppi:
Wie kommt es aber dann, dass die Toten Hosen es ertragen mussten, dass die CDU aufgrund simplen Zahlens an die GEMA "Tage wie dieser" nutzen durften, die Stones aber in der glücklichen Lage waren, der gleichen Partei das öffentliche Abspielen ihres Songs "Angie" untersagen zu können?

Mal abgesehen davon, dass ich gegen den Willen eines Komponisten oder Texters einen Song nicht für meine politische Überzeugung nutzen würde (ich bin ja auch gut erzogen), offenbar hilft hierbei die GEMA-Mitgliedschaft nicht, sondern im Gegenteil: Man hat dann gegen solch widerwärtigen Missbrauch keine Handhabe mehr ...
 
@Struppi:
Wie kommt es aber dann, dass die Toten Hosen es ertragen mussten, dass die CDU aufgrund simplen Zahlens an die GEMA "Tage wie dieser" nutzen durften, die Stones aber in der glücklichen Lage waren, der gleichen Partei das öffentliche Abspielen ihres Songs "Angie" untersagen zu können?

Wer Mitglied der GEMA ist, erklärt mit der Mitgliedschaft seine Zustimmung, dass diese die Urheberrechte für ihre Mitglieder wahrnimmt. Somit darf jeder, der die Nutzungsgebühren an die GEMA entrichtet, dieses Werk verwenden.
 
Hier gehen einige Sachverhalte ziemlich durcheinander. Das Abspielen des Originalsongs hat mit einer erlaubnispflichtigen Änderung und Veröffentlichung der veränderten Version rechtlich nicht das geringste zu tun. Warum in dem Sachverhalt beide Ausgänge entschieden worden sind, kann ich dir nicht beantworten, ohne die Urteilsbegründungen zu kennen.
 
Bereits das Abwandeln der Besetzung gilt ja rechtlich als Bearbeitung.

Das wäre mir aber neu. Selbst das Arrangieren in einen komplett anderen Musikstil ist immer noch ein Cover.

Aber kein 1:1 Cover mehr, sondern eine Bearbeitung mit einem mehr oder minder großen eigenschöpferischen Anteil. Wenn man sich den Gesetzestext anschaut, sieht man, dass die Regelung sehr rigide ist.

Verwechselst du Urheber- mit Leistungsschutzrecht?

Ich denke, nicht.
Mir ist schon bewusst, dass es da nicht ums Urheberrecht im engeren Sinne geht. Aber der Punkt wurde ausdrücklich angestoßen.
 
Hier gehen einige Sachverhalte ziemlich durcheinander. Das Abspielen des Originalsongs hat mit einer erlaubnispflichtigen Änderung und Veröffentlichung der veränderten Version rechtlich nicht das geringste zu tun. Warum in dem Sachverhalt beide Ausgänge entschieden worden sind, kann ich dir nicht beantworten, ohne die Urteilsbegründungen zu kennen.

Soweit ich das verstanden habe, wurde gar nichts entschieden, sondern es gab eine außergerichtliche Einigung, die zu einer Einstellung sämtlicher Verfahren führte.

Die nachdrückliche Betonung auf das 1:1-Covern wurde von dem zitierten Medienanwalt in die Diskussion gebracht. Ich habe nur darauf reagiert, weil es mir in dieser betont engen Form jede interpretatorische Freiheit nimmt und nebenbei oftmals völlig absurd ist: die Basslinie welcher Variante von Smoke on the Water, welche Version des Intros von Child in Time darf ich denn nun nachspielen, und wie sehr darf ich sie variieren? Muss ich wirklich Ritchies Solo in nur a-Moll nachspielen (das wäre 1:1!) oder darf ich auch auf die Akkordsequenz solieren und mir was eigenes einfallen lassen?

Und was machen die Jazzer?
 
Mal abgesehen davon, dass ich gegen den Willen eines Komponisten oder Texters einen Song nicht für meine politische Überzeugung nutzen würde (ich bin ja auch gut erzogen), offenbar hilft hierbei die GEMA-Mitgliedschaft nicht, sondern im Gegenteil: Man hat dann gegen solch widerwärtigen Missbrauch keine Handhabe mehr ...
Aber wo willst du die Grenze setzten Dodo? Ab wann ist es ein Missbrauch und ab wann nicht? Außerdem gibt es immer noch das Persönlichkeitsrecht, das über allem steht. Sollte dein Werk von einer Gruppe aufgeführt werden, welche dich und dein Werk in ein Licht stellt, in dem du nicht stehen willst, kannst du trotzdem dagegen vorgehen, sofern eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts objektiv bewertbar ist. Ich sehe diesbezüglich im System keine Mängel. Ein Werk soll frei aufführbar sein, egal ob von Profis oder Laien. Sonst stirbt die Musik, wenn man jedesmal eine Genehmigung braucht, um es aufzuführen. Das wäre nicht gut.
 
Mal abgesehen davon, dass ich gegen den Willen eines Komponisten oder Texters einen Song nicht für meine politische Überzeugung nutzen würde (ich bin ja auch gut erzogen), offenbar hilft hierbei die GEMA-Mitgliedschaft nicht, sondern im Gegenteil: Man hat dann gegen solch widerwärtigen Missbrauch keine Handhabe mehr ...

Klar kann man da was machen: bei Gericht eine Unterlassungsverfügung beantragen. Das haben Wir Sind Helden gegen die NPD geltend gemacht und waren erfolgreich.
 
@oliverwolff:
Nun ja, die Persönlichkeits- und Aufführungsrechte in anderen Ländern gehen da ja offenbar wesentlich weiter, Ohne dass dort die Kreativität wesentlich leidet
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Also dass die CDU oder wer auch immer, dessen politische Gesinnung ich furchtbar finde, mittels der GEMA das Recht bekommt, meine Stücke -die ja auch immer ein Teil von mir sind - zu missbrauchen, ist für mich ein allererster Grund, diesem Verein niemals beizutreten. Für mich hat das was von Vergewaltigung!
Warum konnte man das der NPD eigentlich dann untersagen?

Ich sehe da übrigens durchaus eine Parallele zu Covern ...
 
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Also dass die CDU oder wer auch immer, dessen politische Gesinnung ich furchtbar finde, mittels der GEMA das Recht bekommt, meine Stücke -die ja auch immer ein Teil von mir sind - zu missbrauchen, ist für mich ein allererster Grund, diesem Verein niemals beizutreten.
In dieser Hinsicht haben wir eine verschiedene Rechtsauffassung. Ich finde es als ein sehr hohes Gut, dass Musik eben nicht nur irgendwelchen Eliten oder ähnlichen zugänglich gemacht wird, sondern jedem, egal ob links, rechts, mittig, oben, unten, dick oder dünn. Erst wenn offensichtlich das Werk ungewollt mit einer politischen (und/oder religiösen?) Note "befleckt" wird, dann sollte man dagegen vorgehen können, und das kann man auch. Ein Feier-Lied zum Wahlsieg einer Partei, welche sich an unsere Werte und Rechte hält, abzuspielen ist in meinen Augen aber keineswegs eine "Befleckung" im Persönlichkeitsrecht. Individuelle Eitelkeiten sind nicht objektiv bewertbar. Dann darf man halt kein Feier-Lied komponieren. ;)
 
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Ein Feier-Lied zum Wahlsieg einer Partei, welche sich an unsere Werte und Rechte hält, abzuspielen ist in meinen Augen aber keineswegs eine "Befleckung" im Persönlichkeitsrecht.

Da wäre dann eher die entscheidende Frage, ob es sich bei einer solchen Feier um einen genuin politischen Kontext handelt. Ein Künstler kann die Nutzung in einem politischen Kontext, genau wie bei Produktwerbung, untersagen. Aber so lange kein Widerspruch kommt und alles sauber über die GEMA abgewickelt wird ist alles in Ordnung.
 
@EC2:
Die Toten Hosen wollten es ja untersagen bzw. haben die CDU ja gebeten es zu unterlassen.
Die CDU hat sich über diese Bitte hinweggesetzt mit dem Hinweis, man hätte ja GEMA bezahlt.
Ohne GEMA-Mitgliedschaft oder bei Mitgliedschaft bei einer seriösen Verwrtungsgesellschaft wie der der Stones oder McCartney (bei der er als Vegetarier einem Wursthersteller die Nutzung einer seiner Songs untersagen konnte) hätten die Toten Hosen sich das nicht gefallen lassen müssen ...
 
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Ach ja, natürlich war die Feier des Wahlsiegs eine genuin politische Veranstaltung, genauso wie die Veranstaltungen des Wahlkampfs an sich.
Und wenn ich keine fröhlichen Lieder mehr komponieren sollte, damit diese nicht missbraucht werden können ist das wohl absurd.
Für mich ist die Mitgliedschaft bei der GEMA Kein Schutz der Künstler, sie liefert diese eher aus ...
 
@EC2:
Die Toten Hosen wollten es ja untersagen bzw. haben die CDU ja gebeten es zu unterlassen.
Die CDU hat sich über diese Bitte hinweggesetzt mit dem Hinweis, man hätte ja GEMA bezahlt.
Ohne GEMA-Mitgliedschaft oder bei Mitgliedschaft bei einer seriösen Verwrtungsgesellschaft wie der der Stones oder McCartney (bei der er als Vegetarier einem Wursthersteller die Nutzung einer seiner Songs untersagen konnte) hätten die Toten Hosen sich das nicht gefallen lassen müssen ...

Also wie das bei den Hosen konkret lief weiß ich gar nicht. Kursierte da nicht mal die Geschichte dass die Merkel Campino angerufen hat um das persönlich zu klären? Aber typischerweise läuft das wie bei nem Mahnverfahren. Wenn man mit der Nutzung nicht einverstanden ist muss man abmahnen und ggf. Unterlassung beantragen, das läuft nicht selten über ein Mahngericht. Erst wenn die Gegenseite fristgerecht Widerspruch einlegt kommt es zu Anhörung und Verhandlung. Ging das bei der Helene Fischer und der NPD auch nicht durch ein paar Instanzen?

Aber klar, das ist halt die Krux an der Sache. Dafür, dass ich die Verwertung auslagere und mir Arbeit erspare, stelle ich mein Werk Hinz und Kunz zur Verfügung. Und manchmal halt auch Adolf, wie es scheint.
 
Für mich ist die Mitgliedschaft bei der GEMA Kein Schutz der Künstler, sie liefert diese eher aus ...
Für einen Schutz gibt es einen Anwalt.
Um sich den Anwalt leisten zu können gibt es die GEMA ;)

Weiß nicht was du hast, Dodo. Von dir hätte ich am wenigsten erwartet, auf die GEMA drauf zu hauen. Ich weiß nicht woher diese Abneigung der bösen bösen GEMA kommt. Schließlich ist sie die einzige Instanz, die Lobbyarbeit für die Urheber (und auch Nichturheber) leistet. Wir, auch diejenigen die nicht Mitglied sind, sollten uns glücklich schätzen, dass es sie gibt.
 
Ich denke, wir kommen hier nicht so ganz auf einen Nenner, ich will auch nicht dieses spezielle Thema in dem Thread weiter vertiefen, in dem es ja um etwas ganz anderes geht.

Grundsätzlich möchte ich mich aber bei Euch beiden, EC2 und Oliver, dafür bedanken, wie sachlich und ruhig wir hier durchaus kontrovers diskutieren konnten.
Das ist ja leider nicht mehr oft der Fall ..!
 
Korrigiert
 
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Erzählt aber ganz schön viel Unsinn, der Herr Medienanwalt.
Wer behauptet, die GEMA verträte "die Urheber, also die Künstler, das heißt die Autoren oder die Musiker", weiß leider nicht so ganz, wovon er redet.
Wer den Unterschied zwischen Künstler bzw. Musiker und Urheber nicht kennt, sollte sich eigentlich aus Diskussionen über die GEMA raushalten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die große Frage ist: Wie viel bekomm ich denn jetzt für meine Videos?

Und: Muss ich ab sofort auch meine Videos bei der Gema anmelden?

Hat da vielleicht schon jemand Informationen dazu?
 

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