GEMA und YouTube haben sich geeinigt...

  • Ersteller TheSarge
  • Erstellt am
Ein gutes Signal für dieses komplett neuartige Medium Internetz.
 
es gibt durchaus eine seriösere Quelle als die Bildzeitung. Aus erster Hand:

https://www.gema.de/aktuelles/gema_..._eine_faire_verguetung_der_musikurheber_im_d/

ABER da steht auch:

Weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen YouTube und der GEMA darüber, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind....

Mit anderen Worten: da herrscht noch lange nicht Friede Freude Eierkuchen. Ich vermute eher, dass Youtube nachgibt, weil Nutzer abwandern.
 
Das kam per email von der gema:

"GEMA unterzeichnet Lizenzvertrag mit YouTube

Am 1. November 2016 haben die GEMA und die Online-Plattform YouTube einen Lizenzvertrag unterzeichnet. Die Einigung wurde nun möglich, da sich beide Seiten nach sieben Jahren zum ersten Mal auf Konditionen einigen konnten. Mit der jetzt geschlossenen Vereinbarung wird die Vergangenheit ebenso abschließend geregelt wie die künftige Laufzeit des Vertrages. Damit werden die Mitglieder der GEMA endlich an dem wirtschaftlichen Erfolg der Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf der Online-Plattform beteiligt – ein Meilenstein.

Wir sind davon überzeugt, dass Ihr Engagement einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet hat, dass diese Einigung möglich wurde. Durch Ihren Einsatz für die Belange der Kreativschaffenden in Europa konnte eine breite gesellschaftliche und politische Debatte über die Rolle und Verantwortung von Online-Plattformen entfacht werden. So entstand zunehmend ein Konsens, dass Online-Plattformen wie YouTube die Urheber der von ihnen genutzten Werke fair an den Erlösen beteiligen müssen. Und dank Ihrer Unterstützung konnten wir den Verhandlungen und der rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Google Tochter YouTube über die Jahre hinweg standhalten. Der langjährige Einsatz hat sich also gelohnt. Endlich erhalten unsere Mitglieder wieder eine Vergütung für ihre auf YouTube öffentlich zugänglich gemachten Musikwerke. Dieser Erfolg bestärkt uns darin, uns weiterhin aktiv für eine angemessene Vergütung der Kreativen einzusetzen.

Denn weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen YouTube und der GEMA zur Lizenzschuldnerschaft der Online-Plattform. Während die GEMA die Online-Plattform in der Pflicht sieht, die genutzten Urheberrechte zu lizenzieren, rückt YouTube nach wie vor nicht von seinem Standpunkt ab, dass nicht YouTube für die Inhalte verantwortlich sei, sondern die Uploader. Hier ist die Politik mehr denn je gefordert, einen fairen Rechtsrahmen zu schaffen, um den Wertetransfer zugunsten der Plattformbetreiber und zulasten der Musikschaffenden zu beseitigen. Der wirtschaftliche Wert kultureller und kreativer Werke muss auch den Schöpfern der Werke zugutekommen. Es muss ein modernes Urheberrecht geschaffen werden, das den Musikschaffenden ermöglicht, ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung gegenüber Plattformbetreibern durchzusetzen.


Die wichtigsten Fakten im Überblick

Vertragslaufzeit: Die zwischen der GEMA und YouTube abgeschlossene Vereinbarung gilt ab dem 1. November 2016. Der Vertrag läuft bis zum 30. April 2019. Der Vertrag deckt auch den vertragslosen Zustand vollständig ab, der seit April 2009 bestand. Die GEMA hatte es zu einer Bedingung für den Vertragsschluss gemacht, dass sie Vergütungen erhält, die sie als Abgeltung für die Vergangenheit an ihre Mitglieder verteilen kann.

Vertragsinhalte: YouTube schließt Verträge nur unter der Bedingung ab, dass eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen wird. Die GEMA hat in den Vertragsverhandlungen darauf gedrängt, möglichst große Teile der Vereinbarung von der Vertraulichkeit auszunehmen. Gegenüber ihren Mitgliedern darf die GEMA daher auch wesentliche Parameter des Vertrages kommunizieren. So wird es unter anderem möglich sein, den Mitgliedern im Zuge der Verteilung die gewohnten Informationen zur Verfügung zu stellen.

Vertraglich vereinbarte Vergütung: Der Vertrag umfasst eine prozentuale Beteiligung sowohl an den Werbeerlösen, als auch an den zukünftigen Abonnementerlösen, die YouTube mit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke erwirtschaftet. Darüber hinaus sind durch die Vereinbarung sowohl eine Minimumgarantie (minimum guarantee) als auch eine Set-upfee abgedeckt, die die GEMA als Kompensation für den vertragslosen Zustand verwenden wird, der seit April 2009 bestand.

Ausschüttung der Einnahmen an die Mitglieder: YouTube wird der GEMA ab sofort regelmäßig Nutzungsmeldungen nach vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards übermitteln. Die aus der Musiknutzung erzielten Erträge werden dann gemäß dem Verteilungsplan der GEMA an die Mitglieder verteilt.

Laufende gerichtlichen Verfahren: Die Verfahren werden in beiderseitigem Einvernehmen beigelegt. Dies gilt für das Unterlassungsverfahren (Revision gegen das Urteil des OLG Hamburg) und das Schadensersatzverfahren (Revision gegen das Urteil des OLG München). Die bereits ergangenen Urteile werden nicht rechtskräftig. Das Urteil zu den GEMA-Sperrtafeln ist hingegen bereits rechtskräftig. Dessen Wirksamkeit bleibt von der Vereinbarung unberührt. Beide Parteien vertreten jedoch weiterhin unterschiedliche Rechtsauffassungen in Hinblick auf die Lizenzschuldnerschaft. YouTube geht davon aus, dass keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenzvertrages besteht. Die GEMA vertritt weiterhin die Auffassung, dass YouTube Lizenzschuldner ist. Nach wie vor können sich Online-Plattformen auf eine unklare Rechtslage berufen und erzielen mit der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke hohe wirtschaftliche Umsätze, ohne die Urheber dafür zu vergüten. Hier ist die Politik mehr denn je gefordert, einen fairen Rechtsrahmen zu schaffen. Klare rechtliche Verhältnisse herrschen hingegen für Online-Plattformen wie Spotify, Amazon, GooglePlay, AppleMusic etc., mit denen die GEMA Vereinbarungen zu angemessenen Bedingungen abschließen konnten.

Sperrtafeln: Ab sofort entfallen die sogenannten Sperrtafeln weitgehend. Die von YouTube eingesetzten Sperrtafeln für das von der GEMA vertretene Repertoire wird es während der Vertragslaufzeit nicht mehr geben. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass YouTube weiterhin Sperrtafeln schaltet, wenn beispielsweise nicht von der GEMA vertretene Rechteinhaber, wie etwa Plattenlabel, den Einsatz ihrer Musikwerke untersagen.


Weitere Informationen finden Sie unter www.gema.de/youtube. "
 
Naja, zuallererst mal ist das ein Primärquelle.
Im Gegensatz zur Bild-Zeitung können wir davon ausgehen, dass diese Information vertrauenswürdig ist.

Auf dem Heise Newsticker stehts ohne GEMA-Gesülze.

@schlumpfpeter: hat sich mit Deinem Beitrag gekreuzt. Danke für die ausführlichere Information.
 
Mit anderen Worten: da herrscht noch lange nicht Friede Freude Eierkuchen. Ich vermute eher, dass Youtube nachgibt, weil Nutzer abwandern.

Gibt es ein paar Zahlen, die Deine Vermutung untermauern oder ist das nur Wunschgedanke bzw eigene Wahrnehmung in der Filterblase?
In Deutschland ist YouTube an Nutzerzahlen sogar größer als Facebook und weltweit ist das Wachstum nach wie vor im zweistelligen Prozentbereich:

https://buggisch.wordpress.com/2016/01/04/social-media-nutzerzahlen-in-deutschland-2016/
 
Von mir aus ist die Aussage über die Youtube-Nutzung spekulativ, allerdings geprägt davon, dass Google es mit seinem Verhalten in bezug auf die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen durchaus Kundschaft vergrault (bei anonymer Nutzung muss man das immer und immer wieder machen - man hat oft nicht mal Zeit, sich einzuloggen.) Das bezieht Youtube natürlich mit ein.

Mir kam es allerdings mehr auf die immer wieder betonten unterschiedlichen Rechtsauffassungen an, und auf das, was sich daraus ergeben könnte.
 
Für Leute wie mich sind das erfreuliche Nachrichten. Für manch Komponisten eröffnet das neue Möglichkeiten, beispielsweise für Kurzfilme oder Imagefilme, die für YouTube und Co. produziert werden, zu komponieren. Ich denke, dass die anderen Video-Portale nachziehen werden. Stellt sich nun die Frage, ist das das Ende der Gema-Freien Musiklibraries? Was machen die Komponisten, die die Marktlücke der YouTube-Filmmusik genutzt haben?
 
Die GEMA war Google einfach nur zu teuer. In fast allen anderen Ländern hat das seit jeher funktioniert, da gibt es auch Verwertungsgesellschaften.

Google hat bei Youtube den Hut auf. Wenn man sich anschaut, wie viel Umsatz Google macht und wie unaufhaltsam sie wachsen, wird der Rechtsstreit mit der GEMA einfach nur lächerlich.

Nun bin ich aber positiv überrascht. Eine Einigung hatte ich gar nicht mehr für möglich gehalten.
 
1 zu 1 Cover Versionen sind nun also erlaubt auf Youtube, interessant.
 
Aus einer rein juristischen Betrachtungsweise ist das unveränderte Covern eines Stückes i.S. des §23 UrhG ohnehin jederzeit und ohne Einwilligung des Urhebers erlaubt gewesen.

Kommt es zu einer Verwertung des Covers, müsste Google (oder der Konzertveranstalter) an die Verwertungsgesellschaft (Gema) und infolgedessen den Urheber zahlen und genau hierum wurde ja gestritten (auch wenn es primär um den Upload der Originalaufnahmen ging). Dass sich die beiden nicht einigen konnten, ändern an der rechtlichen Stellung des Covers (nämlich erlaubt) nichts, vorausgesetzt der Urheber ist ordnungsgemäß angegeben. Das Verdienen mit Coverversionen auf Youtube ist also nach geltendem Recht eigentlich ohnehin erlaubt, aber genau an dieser Stelle fände eine Verwertung statt, was Google in die Pflicht bringt, an die Gema zu zahlen.

Kommt es zu einer deutlichen Veränderung, ist nach wie vor die Erlaubnis des Urhebers zur Veröffentlichung notwendig.
 
Ja, aber leider nur diese und keine Bearbeitungen. Was streng genommen das Covern wieder ausschließt; denn ein 1:1 nachspielen ist oftmals gar nicht möglich. Bereits das Abwandeln der Besetzung gilt ja rechtlich als Bearbeitung.

Für mein Empfinden ist es eine Absurdität des Urheberrechts, dass man fürs Bearbeiten um Erlaubnis bitten muss. Für mein Empfinden sind die Vergütungsregelungen im Urheberrecht vollkommen ausreichend, um die Rechte der Urheber an ihren Originalen zu gewährleisten - in Form der ja immer anstehenden materiellen Kompensation.


Zur Zeit Mozarts und Beethovens und auch noch einige Zeit länger war genau das gang und gäbe (aktuelle wissenschaftliche Praxis ist rechtlich meistens genau das), es galt als Ehre, wenn ein Thema oder Motiv oder auch ein ganzes Stück nachgespielt wurde. Das hat uns etliche tolle Stücke aus der klassischen Musik beschert - vielfach sogar "Klassic-Hits". Die Orchesterversion(en) von Mussorgskijs "Bilder einer Ausstellung" wäre(n) bei der heutigen Rechtspraxis beispielsweise faktisch wohl nicht mehr möglich.
 
Bereits das Abwandeln der Besetzung gilt ja rechtlich als Bearbeitung.
Gerade die Klassik lebt ja von der Interpretation.
 
Das wäre mir ebenfalls neu. Die Rechtsprechung der letzten Jahre definierte besonders prägnante Elemente des Stückes, die dessen Natur ausmachen, ergo Melodie, Text, etc als die wesentlichen Kernpunkte bei der Entscheidung ob eine Abwandlung vorliegt. So zumindest in den letzten Urteilen, die ich dazu vor geraumer Zeit mal in den Pfoten hatte. Eine heavy-metal Nummer auf deiner Akustikgitarre mit gleicher Melodie nachzuspielen ist insofern keine Abwandlung, wohl aber das Thema Samples, das wir hier vor einigen Wochen auch mal hatten. Im Zweifelsfall entscheidet der Einzelfall.

@ Beate:

Nach meiner Rechtsauffassung ist die Einwilligung des Urhebers alles andere als absurd, da das freie Schaffen künstlerischer Werke eng mit dem Persönlichkeitsrecht verknüpft ist und in "beide Richtungen" schützenswert ist. Beispiel: Eine Nazi-Truppe nimmt sich einen deiner Songs und dichtet einen menschenverachtenden neuen Text darauf. Du würdest zwar mitunter sogar Geld dafür bekommen, verhindern könntest du das allerdings nicht, was folglich zu einer Rufschädigung DEINER Person führen kann. Teil deines Persönlichkeitsrechtes ist es also auch, selbst darüber zu entscheiden, wie und wo du dein Schaffen in der Welt platzierst. In der Praxis wird die Abwandlung von Stücken durch die Urheber kaum verboten, da man sich über zusätzliche Einnahmen freut, gleichzeitig gewähren die Regelungen einen Schutz gegen tiefgreifende Eingriffe für deine Person.
 
Die Meinung eines Rechtsanwalts zum Thema:
Edit: ooops wurde schon geposted ;)
 

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