ksoa
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Hallo
ich würde bei der GEMA Meldung meiner Lieder am liebsten einfach nur mit "elektronische Musik" angeben, da das als übergeordnetes Genre tatsächlich 100% zutrifft.
(wer meine Musik nicht kennt: siehe youtubelink in signatur)
Allerdings möchte die GEMA unterscheiden zwischen elektronische Musik E (ernst) und U (unterhaltend).
In Wikipedia lesen sich die Definitionen von E und U:
E-Musik ist eine Abkürzung für die sogenannte „ernste“ oder „ernst zu nehmende“ Kunstmusik. Sie wurde geläufigerweise mit klassischer Musik gleichgesetzt, vielleicht bisweilen sogar dem Ideal ihrer „reinsten“ Form, wie sie manche in der Absoluten Musik fanden. Doch wurden solche Einschätzungen verbreiteter Musikdiskurse zurückgedrängt durch die Klassifikationspraxis öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten und der zugehörigen gesetzlichen Grundlagen (zum Beispiel des Urheberrechtsschutzes). Die diesbezügliche Klassifizierung und fachliche Jurierung werden ergänzt durch die Vorlieben der Hörerinnen und Hörer, symptomatisch ist hier die Geschichte von BR-Klassik.
Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz nennt diese E/U-Terminologie überhaupt nicht und spricht in § 7 von „kulturell bedeutenden Werken und Leistungen“, die durch die Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften zu fördern seien. Der Tendenz nach wird dies so ausgelegt, dass es sich um Musik handelt, die sich wirtschaftlich nicht selbst trägt, aber im Urteil vieler Hörer interessant und erhaltenswert ist (Qualität versus Nachfrage). So wird heute teilweise auch Musik aus den Bereichen Pop, Chanson, Elektronische Musik, Jazz, Welt-, Filmmusik, sowie Progressive Rock und Metal dazugerechnet. Der Mut zum Experiment, das „Schwimmen gegen den Strom“ ohne den Seitenblick auf die wirtschaftliche Machbarkeit werden oft mit dem Begriff der E-Musik in Zusammenhang gebracht.
U-Musik für „Unterhaltungsmusik“ fasst populäre und kommerzielle Musikrichtungen (populäre Musik) zusammen, z. B. Pop- und Rockmusik, Schlager und Volkstümlicher Schlager, teilweise auch Jazz, Volksmusik u. a. Diese Musikrichtungen hatten seit dem Ende des 19. Jahrhunderts nicht den Anspruch, „Kunst“ im Sinne der klassischen Musik zu sein. Zu bedenken ist allerdings, dass diese Unterteilung zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch nicht existierte und erst mit der breiten Vermarktung von Musik im Lauf des Jahrhunderts einsetzte (vgl. Salonmusik).
Ich halte die Unterscheidung für Bullshit, da bezüglich fast jeder Musik keine klaren Grenzen ziehbar sind.
Da meine Musik mehr oder weniger für "Clubs" ausgelegt ist, würde ich U wählen.
Da ich meine gesamte kreative Energie und musikalische Kunstfertigkeit in die Lieder stecke, sehe ich meine Lieder aber auch als E.
Letztendlich also meine Frage:
Hat die Auswahl "elektronische Musik E" irgendwelche Vorteile für mich?
oder ist die Einordnung letztlich völlig egal?
was sagt die GEMA eigentlich dazu, wenn ich bei meinen Liedern "Blasmusik" angebe? XD
---
ich würde bei der GEMA Meldung meiner Lieder am liebsten einfach nur mit "elektronische Musik" angeben, da das als übergeordnetes Genre tatsächlich 100% zutrifft.
(wer meine Musik nicht kennt: siehe youtubelink in signatur)
Allerdings möchte die GEMA unterscheiden zwischen elektronische Musik E (ernst) und U (unterhaltend).
In Wikipedia lesen sich die Definitionen von E und U:
E-Musik ist eine Abkürzung für die sogenannte „ernste“ oder „ernst zu nehmende“ Kunstmusik. Sie wurde geläufigerweise mit klassischer Musik gleichgesetzt, vielleicht bisweilen sogar dem Ideal ihrer „reinsten“ Form, wie sie manche in der Absoluten Musik fanden. Doch wurden solche Einschätzungen verbreiteter Musikdiskurse zurückgedrängt durch die Klassifikationspraxis öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten und der zugehörigen gesetzlichen Grundlagen (zum Beispiel des Urheberrechtsschutzes). Die diesbezügliche Klassifizierung und fachliche Jurierung werden ergänzt durch die Vorlieben der Hörerinnen und Hörer, symptomatisch ist hier die Geschichte von BR-Klassik.
Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz nennt diese E/U-Terminologie überhaupt nicht und spricht in § 7 von „kulturell bedeutenden Werken und Leistungen“, die durch die Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften zu fördern seien. Der Tendenz nach wird dies so ausgelegt, dass es sich um Musik handelt, die sich wirtschaftlich nicht selbst trägt, aber im Urteil vieler Hörer interessant und erhaltenswert ist (Qualität versus Nachfrage). So wird heute teilweise auch Musik aus den Bereichen Pop, Chanson, Elektronische Musik, Jazz, Welt-, Filmmusik, sowie Progressive Rock und Metal dazugerechnet. Der Mut zum Experiment, das „Schwimmen gegen den Strom“ ohne den Seitenblick auf die wirtschaftliche Machbarkeit werden oft mit dem Begriff der E-Musik in Zusammenhang gebracht.
U-Musik für „Unterhaltungsmusik“ fasst populäre und kommerzielle Musikrichtungen (populäre Musik) zusammen, z. B. Pop- und Rockmusik, Schlager und Volkstümlicher Schlager, teilweise auch Jazz, Volksmusik u. a. Diese Musikrichtungen hatten seit dem Ende des 19. Jahrhunderts nicht den Anspruch, „Kunst“ im Sinne der klassischen Musik zu sein. Zu bedenken ist allerdings, dass diese Unterteilung zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch nicht existierte und erst mit der breiten Vermarktung von Musik im Lauf des Jahrhunderts einsetzte (vgl. Salonmusik).
Ich halte die Unterscheidung für Bullshit, da bezüglich fast jeder Musik keine klaren Grenzen ziehbar sind.
Da meine Musik mehr oder weniger für "Clubs" ausgelegt ist, würde ich U wählen.
Da ich meine gesamte kreative Energie und musikalische Kunstfertigkeit in die Lieder stecke, sehe ich meine Lieder aber auch als E.
Letztendlich also meine Frage:
Hat die Auswahl "elektronische Musik E" irgendwelche Vorteile für mich?
oder ist die Einordnung letztlich völlig egal?
was sagt die GEMA eigentlich dazu, wenn ich bei meinen Liedern "Blasmusik" angebe? XD
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