GEMA U oder E Musik?

ksoa

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Hallo

ich würde bei der GEMA Meldung meiner Lieder am liebsten einfach nur mit "elektronische Musik" angeben, da das als übergeordnetes Genre tatsächlich 100% zutrifft.
(wer meine Musik nicht kennt: siehe youtubelink in signatur)

Allerdings möchte die GEMA unterscheiden zwischen elektronische Musik E (ernst) und U (unterhaltend).

In Wikipedia lesen sich die Definitionen von E und U:
E-Musik ist eine Abkürzung für die sogenannte „ernste“ oder „ernst zu nehmende“ Kunstmusik. Sie wurde geläufigerweise mit klassischer Musik gleichgesetzt, vielleicht bisweilen sogar dem Ideal ihrer „reinsten“ Form, wie sie manche in der Absoluten Musik fanden. Doch wurden solche Einschätzungen verbreiteter Musikdiskurse zurückgedrängt durch die Klassifikationspraxis öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten und der zugehörigen gesetzlichen Grundlagen (zum Beispiel des Urheberrechtsschutzes). Die diesbezügliche Klassifizierung und fachliche Jurierung werden ergänzt durch die Vorlieben der Hörerinnen und Hörer, symptomatisch ist hier die Geschichte von BR-Klassik.

Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz nennt diese E/U-Terminologie überhaupt nicht und spricht in § 7 von „kulturell bedeutenden Werken und Leistungen“, die durch die Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften zu fördern seien. Der Tendenz nach wird dies so ausgelegt, dass es sich um Musik handelt, die sich wirtschaftlich nicht selbst trägt, aber im Urteil vieler Hörer interessant und erhaltenswert ist (Qualität versus Nachfrage). So wird heute teilweise auch Musik aus den Bereichen Pop, Chanson, Elektronische Musik, Jazz, Welt-, Filmmusik, sowie Progressive Rock und Metal dazugerechnet. Der Mut zum Experiment, das „Schwimmen gegen den Strom“ ohne den Seitenblick auf die wirtschaftliche Machbarkeit werden oft mit dem Begriff der E-Musik in Zusammenhang gebracht.

U-Musik für „Unterhaltungsmusik“ fasst populäre und kommerzielle Musikrichtungen (populäre Musik) zusammen, z. B. Pop- und Rockmusik, Schlager und Volkstümlicher Schlager, teilweise auch Jazz, Volksmusik u. a. Diese Musikrichtungen hatten seit dem Ende des 19. Jahrhunderts nicht den Anspruch, „Kunst“ im Sinne der klassischen Musik zu sein. Zu bedenken ist allerdings, dass diese Unterteilung zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch nicht existierte und erst mit der breiten Vermarktung von Musik im Lauf des Jahrhunderts einsetzte (vgl. Salonmusik).

Ich halte die Unterscheidung für Bullshit, da bezüglich fast jeder Musik keine klaren Grenzen ziehbar sind.

Da meine Musik mehr oder weniger für "Clubs" ausgelegt ist, würde ich U wählen.

Da ich meine gesamte kreative Energie und musikalische Kunstfertigkeit in die Lieder stecke, sehe ich meine Lieder aber auch als E.



Letztendlich also meine Frage:

Hat die Auswahl "elektronische Musik E" irgendwelche Vorteile für mich?

oder ist die Einordnung letztlich völlig egal?

was sagt die GEMA eigentlich dazu, wenn ich bei meinen Liedern "Blasmusik" angebe? XD

---
 
Ich würde mal schätzen, dass von den Tarifen nicht zwischen ernst, elektronisch, pop, rock oder sonstwas unterschieden wird.
Ich denke mal, dass es nur der Klassifizierung für die Buchhaltung dient.

ich würde das jetzt aber auch interessieren, ob es nicht doch Auswirkungen hat.
 
Ok also: zunächst einmal ist es nur wichtig, dass das Werk eingetragen ist.

Die endgültige Gattungszuweisung hängt von der Abrechnung ab - und diese natürlich von Veranstaltungsort und Veranstaltungsart. Wird also z.b. im Club aufgeführt, wird es letztlich "zwangsweise" der U Musik zugeordnet. Die Gattungszuweisung wird auch auf der Abrechnung vermerkt. Wenn man mit ihr unzufrieden ist, kann man sich bei der GEMA melden.
 
Hat die Auswahl "elektronische Musik E" irgendwelche Vorteile für mich?
Theoretisch schon - es gelten höhere Abrechnungstarife. Praktisch nicht, weil die GEMA das bei deiner Musik wohl nicht anerkennen wird.

Wenn dein Werk aus der Konserve kommt und im Club gespielt wird, muss der Betreiber auch eine Liste der aufgeführten Stücke einreichen, damit das nicht in den großen Topf fällt.. Gibt es jemanden, der das macht? Ich bin da nicht sicher.

Wenn so ein Abend, sagen wir, als Live-Event mit dafür entrichtetem Eintritt gestaltet wird, sieht's wieder anders aus ...

Übrigens gibt's neben E- und U-Musik auch F(Funktions-)-Musik

P.S.: ich bin kein Rechtsexperte - das ist eine Einschätzung, ich kann mich selbstredend irren ...
 
Die endgültige Gattungszuweisung hängt von der Abrechnung ab
Falsch. Es ist genau umgekehrt. Die Abrechnung bzw. deren Wertstellung und damit später verbundene Ausschüttungshöhe für dasjeweils einzelne Werk hängt davon ab wie zuvor das Werk eingestuft (und bei der Anmeldung als E auch von der GEMA bzw. deren Wertungsausschuss ggf. noch anerkannt) wurde.

Ein paar grundlegende Infos zu U, E oder auch F Musik hier ~> http://www.tonwietext.de/2012/08/06/glossar-was-bedeuted-u-e-und-f-musik/
 
Ist ja interessant.
Eine Begründung wäre allerdings angebracht...

Erst im Verlauf des Abrechnungsverfahrens (dieses beginnt im weiten Sinne immer bereits dann, wenn die GEMA das tut, wofür sie gut ist, nämlich für Aufführungs und Vervielfältigungsrechte einzutreten) erhält die Gattungs-Einstufung wirklich Relevanz.
Die endgültige Gattungszuweisung ist die Gattung, die auf der Rechnung steht. Mit dieser Formulierung hat mir das zumindest die Musik-Werk-Abteilung der GEMA mitgeteilt. Und selbst dann lässt sich ein Antrag stellen, um die Gattungszuweisung zu ändern. Dabei muss man dann nachweisen können, inwiefern die eigene Musik im Rahmen einer bestimmten Veranstaltung denn rechtmäßig als "E" eingestuft werden sollte - nähere Infos zum Verfahren dieses Änderungsantrages habe ich allerdings noch nicht erfragt.
 
Eine Begründung wäre allerdings angebracht...
Diese ergibt sich aus der Betrachtung hinter dem aufgeführten Link, wie E-Musik gegenüber der U- oder auch F-Musik überhaupt definiert wird, als auch daraus was die GEMA selber dazu definiert ~> https://www.gema.de/musikurheber/mi...abrechnungen/abrechnungen/werkeinstufung.html .

Hierzu ist besonders folgende Darlegung der GEMA relevant:

"Nach Aufführung oder Sendung der registrierten Werke setzt die GEMA unter Berücksichtigung des Verwertungszusammenhangs die Einstufung, d.h. die Werkpunktziffern nach den Verrechnungsschlüsseln unter Abschnitt X - XIII der Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und Senderecht, fest."

Aus obigem Zitat sowie weiteren Darlegungen der GEMA geht hervor, dass nach Aufführung, aber noch vor Abrechnung, die Einstufung vorgenommen wird, was ja auch nur logisch ist, denn wenn eine Werteeinstufung - die ja einen Berechnungsschlüssel darstellt - nicht vorher vorgenommen wurde, wie soll dann etwas mathematisch abrechnen können. Dass die Einstufung erst nach Aufführung (aber vor Abrechnung) erfolgt, hat den Sinn darin, dass Urheber nicht nur möglicherweise einen Notensatzdruck für E-Musik (sog. Orchestersätze) mit einer Anmeldung einreichen, dann aber die Veröffentlichungsvariante nur in kleinerer U-Besetzung aufführen, herstellen, herausbringen und sich somt einen möglichen ungerechtfertigten Vorteil mit einer falschen Anmeldungsangabe verschaffen.

Im Übrigen ist auf der Seite der GEMA auch noch ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt angemerkt, der sich auf deine Darstellung bezüglich der Einstufung durch den Anmeldenden bezieht und das Unterbinden von möglichen Falschanmeldungen mit ungerechtfertigten Wertungseinstufungen beinhaltet.

Diese lautet:

"Eine eventuelle Selbsteinstufung einzelner Werke durch den Anmeldenden – etwa durch den Vermerk "E-Musik" oder "Konzertstück" auf dem Anmeldebogen – ist in diesem Rahmen nicht vorgesehen."
 
hi,

die gema wird techno immer als u-musik einstufen.
das wäre ein tatsächlich wahrhaftiges wunder wenn du mit e-musik da durchkommst.

du hast mit techno abseits vom mainstream leider sehr wenig bis gar nichts von der gema an auszahlungen zu erwarten.
nur wenn du viel airplay bei relevanten sendern generieren kannst.
z.b. oliver kolezki weil er nebenher noch etwas massenkompatiblen mainstream mit seiner band und seiner freundin macht. oder guetta rotz.
die gema hat leider sehr sehr gut dafür gesorgt das musik deines genres selten in zähllisten auftaucht.
denn nicht bei allen radiosendern wird track für track gezählt.
besonders bei kleinen jugend und lokalsendern wie fritz wo noch regelmäßig musik abseits des mainsteams gespielt wird da gibt es fast ausschließlich nur pauschalverträge.
und clubs wo deine musik hauptsächlich läuft geben keine musikfolgelisten an die gema ab sondern zahlen auch nur pauschal.

natürlich ist es deine entscheidung ob du da mitglied werden willst oder nicht.
ich persönlich rate dir davon ab da die nachteile die du damit bekommst überwiegen.

z.b. darfst du dann hier im feedbackforum nicht mehr deine tracks posten.

lg
 
Ich muss aber auch mal sagen das meiner meinung nach, obwohl ich Techno Fan bin, E-Musik auch tatsächlich anspruchsvoller ist, das meine ich auch gar nicht wertend, aber vom machen und spielen her ist es halt einfach so.

Da brauch jetzt auch keiner rumgrummeln deswegen ;-)


lg..
 
Ich muss aber auch mal sagen das meiner meinung nach, obwohl ich Techno Fan bin, E-Musik auch tatsächlich anspruchsvoller ist, das meine ich auch gar nicht wertend, aber vom machen und spielen her ist es halt einfach so.

Da brauch jetzt auch keiner rumgrummeln deswegen Zwinker

LOL, lacuna, der geborene Diplomat.

Hast Du schonmal versucht, zu Schubert oder Tschaikowsky auf der Tanzfläche abzuzappeln?
Ich z.B. mag Gymnopedie von Satie sehr.... aber pssst, mal unter uns. Sonderlich anspruchsvoll ist es jetzt auch nicht.

Ist es dann Techno?



Andere Stücke, andere Ansprüche. Auch Leute zum Abgehen zu bewegen stellt schon 'nen Anspruch dar.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hast Du schonmal versucht, zu Schubert oder Tschaikowsky auf der Tanzfläche abzuzappeln?


Das war ja nicht die Intention des Komponisten ;-)


Ich z.B. mag Gymnopedie von Satie sehr.... aber pssst, mal unter uns. Sonderlich anspruchsvoll ist es jetzt auch nicht.
Zähl mal die Akkorde und vergleich es mit Techno 8)

Jetzt kann man natürlich sagen, Hey, schau dir mal in meinem Ableton das Arrangment meines Minimal Trax an, das ist weder anspruchslos, noch simpel, aber das hat ja dann nix mit der Komposition zu tun.

Es ist dann aufwändig und komplex ausgearbeitet, mehr aber auch nicht.
 
die ganze unterscheidung zwischen U und E ist alleine einfach schon diskriminierend.
genauso wie beim gehalt/lohn der unterschied von ost und west und frau oder mann.

auch wenns äpfel und birnenvergleich ist.

obst ist obst.
 
Das hast du doch vom Motte ;-)


Es ist ja nun nicht so das im Klassik Bereich dutzende Scharlatane rumlaufen die Kompositionen "dahinrotzen" um dick beim E Tarif abzusahnen :D
 
Zähl mal die Akkorde und vergleich es mit Techno cool

Ein Mann/eine Frau, ein Piano und nicht mal alle zehn Finger. ;-)

Naja... hast ja im Grunde genommen recht. Da brauchen wir nicht lange rumzulamentieren. Aber auch E-Musik käme im Prinzip ohne Akkordstruktur aus. Es gibt da mit Sicherheit einiges, was durchaus simpel gestrickt ist.

Bin leider weder in der sog. E-Musik zu Hause, noch so wirklich im Techno.... aber auf den Popbereich bezogen gibbet durchaus ausgefeilte Arrrangements und großartige, anspruchsvolle Kompositionen. Ob die nun den massengeschmack unbedingt immer treffen, ist 'ne andere Sache. Aber das wird dann schlicht in die Kategorie U-Musik eingereiht.
 
also ganz so tief bin ich jetzt nicht drin was die U vs E problematik angeht.

ist es so dass E gema-intern was die verteilung angeht "gefördert" wird?

geht mir ja nichs an als gema nichtmitglied.

aber wenn ich eins wäre würde ich das nicht ok finden.
ich reiß mir doch auch den hintern auf um mit meiner mucke mein auskommen zu haben.
nur weil E komponisten "sich für was besseres halten" aber das wirtschaftlich weniger lohnt weils einfach weniger hören dann is das eben so.

die gema is ja meine inkasso. da stehen marktwirtschaftliche gründe dahinter warum ich die die inkasso meiner tantiemen machen lasse. ich mach doch keine spendenaktion für leute die vielleicht noch hinterm rückem meine arbeit für wertloser als ihre halten und dann bekomm die noch was von meinem tantiemenanteil ab weil deren wertvolleres zeug wirtschaftlich nix taugt.

naja.

noch gibts viel gröbere probleme in dem laden die auch nichtmitglieder probleme breiten.
die sind mir wichtiger.
 
Ja, also wie du selbst schon sagst, es gibt andere Baustellen, die E-Musik macht sicherlich nur einen geringen teil des Geldes aus.

Und ja, es wird gefördert weil es Kulturell bedeutend ist, und das finde ich auch ok, weil wie gesagt, niemand wird DESWEGEN jetzt E-Musik machen.

Wir reden hier aber auch nicht von gigantischen unterschieden!




Meiner meinung nach sollte einfach ALLES mit ISRC abgerechnet werden und dann kann wirklich NIEMAND mehr Meckern, wer dann nix bekommt findet nicht statt.
 
Und ja, es wird gefördert weil es Kulturell bedeutend ist,

Mal 'ne blöde Frage! Aber gibbet da 'ne bestimmte Definition von der "Kultur(ellen) Bedeutung"? Wonach bemisst sich das?

Ist jetzt ernst gemeint.
 
Meiner meinung nach sollte einfach ALLES mit ISRC abgerechnet werden und dann kann wirklich NIEMAND mehr Meckern, wer dann nix bekommt findet nicht statt.


jawohl ja
ausrufezeichen in rudeln doppeltunterstrichen in fett und rot!
 
Wonach bemisst sich das?


Wikiqoute:
Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz nennt diese E/U-Terminologie überhaupt nicht und spricht in § 7 von „kulturell bedeutenden Werken und Leistungen“, die durch die Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften zu fördern seien.
Der Tendenz nach wird dies so ausgelegt, dass es sich um Musik handelt, die sich wirtschaftlich nicht selbst trägt, aber im Urteil vieler Hörer interessant und erhaltenswert ist (Qualität versus Nachfrage).

So wird heute teilweise auch Musik aus den Bereichen Pop, Chanson, Elektronische Musik, Jazz, Welt-, Filmmusik, sowie Progressive Rock und Metal dazugerechnet.
Der Mut zum Experiment, das „Schwimmen gegen den Strom“ ohne den Seitenblick auf die wirtschaftliche Machbarkeit werden oft mit dem Begriff der E-Musik in Zusammenhang gebracht.
 

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