GEMAfreie Musik komponieren trotz GEMA Mitgliedschaft

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RACmusic

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Tag Zusammen,

zunächst einmal sorry falls es das Thema schon gibt! Ich habe viele ähnliche Themen gefunden, aber nichts was es genau auf den Punkt bringt. Würde mich natürlich über einen Link freuen falls ich mich irren sollte :)

Also folgende Situation:

Ich bin kurz davor mich bei der GEMA anzumelden. Hauptsächlich wegen meiner "Haupt-Band" wo ich Haupt-Urheber bin. Aber auch wegen anderen Projekten die bald veröffentlichen und ich beteiligt bin. Mich plagt allerdings eine Sache. Ich mache ziemlich regelmäßig Musik für Werbefilme bei denen in 99% aller Fälle ausdrücklich GEMA freie Musik gewünscht ist. Auch szenische Filme würde ich zukünftig gerne vertonen. Ist das jetzt nicht mehr möglich sobald ich GEMA Mitglied bin oder besteht die Möglichkeit meine Werbe und Film Musiken unter einem Pseudonym zu komponieren? Wäre das illegal aber geduldet oder sogar ganz offiziell erlaubt oder gar höchst strafbar?

Bislang nehme ich nämlich noch mehr dadurch ein als ich mir von der erste GEMA Abrechnung verspreche.

Danke für eure Hilfe!
 
Wenn du Mitglied bei der GEMA bist, bist du angehalten alle deine Werke bei der GEMA anzumelden und durch die GEMA das Inkasso durchführen zu lassen.

Den Zwischenzustand GEMA-Komponist zu sein und nach Laune gemafrei Werke zu erstellen gibt es so erstmal nicht.
Im Gegenteil - Über die GEMA-Vermutung wird vorausgesetzt, das die Gema das Verwertungsrecht eines jeden Künstlers wahrzunehmen hat :)

Das Kapitel gemafreie Musik wird laufend fortgeschrieben :)

Mit anderen Worten, recherchiere erstmal weiter und mache dich kundig wie es gerade eben geht.

Hierzu noch ein Zitat aus Wikipedia:
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GEMA-freigestellte Musik von GEMA-Mitgliedern[Bearbeiten]
Jeder Komponist bzw. Verleger, der Mitglied in der GEMA ist, hat zudem die Möglichkeit, die GEMA von der Wahrnehmungsverpflichtung angemeldeter Werke freizustellen, sofern es sich bei der geplanten Verwertung um eine audiovisuelle Produktion handelt, die keine Fernseheigen- oder -auftragsproduktion ist. Gleichzeitig erklärt der Urheber bzw. Verleger, die Herstellungsrechte in eigenem Namen gegenüber dem Produzenten des audiovisuellen Werkes wahrzunehmen. Durch diese Ausnahmeregelung ist es GEMA-Mitgliedern möglich, für Kunden des Filmmarktes Musik herzustellen, die einen der GEMA-freien Musik vergleichbaren Status besitzt. Der Urheber bzw. Verleger ist nach wie vor verpflichtet, sein Originalwerk sowie das audiovisuelle Werk bei der GEMA anzumelden. Die Tantiemen, die üblicherweise durch die GEMA vom Verwerter eingetrieben und an das Mitglied ausgeschüttet werden, sind in diesem Fall jedoch Gegenstand direkter Verhandlungen zwischen Urheber und Verwerter. Dabei ist jedoch zu beachten, dass alle sonstigen Rechte – wie insbesondere das Recht der mechanischen Vervielfältigung und das Aufführungsrecht – bei der GEMA verbleiben.
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Räusper...vielleicht hat ja Deine Freundin die Stücke für die Werbefilme komponiert...räusper... ;-)
 
Räusper...vielleicht hat ja Deine Freundin die Stücke für die Werbefilme komponiert...räusper... ;-)


Im Prinzip gute Idee, dann muss aber auch die Freundin die Rechnung an den Auftraggeber ausstellen.
 
Nö muss Sie nicht.Sie kann Dir die Kompositionen ja kostenlos zur weiteren Verwertung zur Verfügung stellen. Ich mach das schon seit Jahren so und hab bisher keine Probleme gehabt.
 
Vergiss die Gema. Das ist genau der Grund, warum ich auch nicht bei der Gema bin.

BMI nimmt Dich gerne auf und treibt Deine Tantiemen bei der Gema für Dich ein. Und da kannst Du selbst entscheiden, welches Stück Du dort registrierst. Natürlich gibt es auch noch andere Verwertungsgesellschaften.

Man ist hier in D keineswegs auf die Gema angewiesen!
 
treibt Deine Tantiemen bei der Gema für Dich ein
???
Das "Eintreiben" bei der GEMA hat nach meinem Verständnis nur den Zweck, für sich selbst den vereinbarten Anteil abzuzwacken. Gemeldet bei der GEMA sind nicht Plattenfirma oder Verlag, sondern Urheber, also natürliche Personen!

Falls ich dich falsch verstanden habe, kläre mich bitte auf.
 
Keine Ahnung was Du meinst. Ich weiß nur, dass Du genausogut eine andere Verwertungsgesellschft benutzen kannst, die nicht über die Beschränkungen der Gema verfügt.

Ich mein, was denkst Du wie Lady Gaga an das deutsche Geld kommt?
Die Gema treibt das bei den Sendern ein und leitet es an ihre Verwertungsgesellschaft weiter. Und genauso kannst Du es auch machen.
 
Ich hab mal kurz mit der GEMA telefoniert, weil ich mich gerade in einer ähnlichen Situation wie der TE befinde.

Ich bin allerdings bereits GEMA-Mitglied.

Die Dame dort erklärte mir, dass ich die Werke auf jeden Fall anmelden solle, da sonst keine Verwertung zustande kommt(soweit war das vorab natürlich schon klar, auch das die natürlich wollen, dass ich anmelde...)

Man kann jedoch einzelne Sektoren ausnehmen wie zb. die Firmenhomepage, Youtube, TV etc.
Das wäre dann sozusagen "GEMA-frei".

Trotz allem bleibt nach dem Gespräch das Gefühl, die GEMA ist eine Mischung aus NSA, Apple, Microsoft und dem Finanzamt. o_O

Ich fühl mich jetzt nicht gerade unterstützt, sondern eher ermahnt :D
 
Gemeldet bei der GEMA sind nicht Plattenfirma oder Verlag, sondern Urheber, also natürliche Personen!
Das ist so nur zum Teil richtig, denn auch Verlage sind in der Regel in der GEMA vertreten.
~> https://www.gema.de/musikurheber/neu-hier/mitglied-werden.html

Auszugszitat:
Wer kann GEMA-Mitglied werden?

Komponisten
Textdichter vertonter Texte
Rechtsnachfolger von Komponisten und Textdichtern
Musikverleger

Plattenfirmen (also Labels) sind überlicherweise dann in der GEMA vertreten, wenn diese gleichzeitig auch einen Verlag betreiben. Ansonsten sind die Plattenfirmen, ohne gleichzeitig Verlag zu beinhalten, üblicherweise in der GVL vertreten.
 
Das ist so nur zum Teil richtig, denn auch Verlage sind in der Regel in der GEMA vertreten.
Da haste natürlich Recht, McCoy. Mein Fehler. Verlage können nicht Urheber, aber selbstredend GEMA-Mitglieder sein.

Ich mein, was denkst Du wie Lady Gaga an das deutsche Geld kommt?
Mit der Hilfe von Verträgen, die Verwertungsgesellschaften wie BMI untereinander schließen, in Deutschland eben mit der GEMA. Das heißt, die amerikanische Verwertungssgesellschaft lizensiert die GEMA, die Verwertung der Werke ihrer Klienten in Deutschland wahrzunehmen.

Ich für meinen Fall würde als Deutscher lieber mit der GEMA, als mit einem amerikanischen Verwerter arbeiten, der dann wiederum die GEMA nutzt, um deutsche Tantiemen einzutreiben. Du hebelst ja damit nicht die GEMA aus, sondern setzt einen Verwerter zusätzlich an den Tisch, der auch verdienen will. Macht das wirklich Sinn, wenn man nahe 100% in Deutschland gespielt wird? Oder wo liegt mein Denkfehler?
 
Oder wo liegt mein Denkfehler?

Kein Denkfehler. Wie ich es verstanden habe, wurde die Option einer ausländischen Verwertungsgesellschaft hier deshalb genannt, weil diese die Möglichkeit bietet, einzelne Werke auszunehmen bzw. nicht anzumelden - eine Möglichkeit, die die GEMA anscheinend nicht vorsieht.

Edit:
Mal abgesehen von den Werken, die weiter oben in der von LM18 zitierten Textpassage angesprochen sind.
 
jau - hat alles seine Vor- und Nachteile ...
 

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