"GEMA hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt"

  • Ersteller TaylorRiot
  • Erstellt am
EarlGrey schrieb:
@dia: da wäre ich mir aber nicht so sicher. Der [g=119]Gema[/g]-Urheber tritt seine Rechte treuhänderisch an die [g=119]Gema[/g] ab. Deshalb muss selbst er bei einer VÖ zunächst [g=119]Gema[/g]-Gebühren berappen, auch wenn er die zum größten Teil wieder zurückbekommen kann. Wenn selbst der [g=119]Gema[/g]-Künstler bei VÖ [g=119]Gema[/g]-Gebühr zahlen muss - aus welchem Grunde sollte der [g=119]Gema[/g]-Material-Nutzer davon befreit sein?

@bluflame:

Die Richtlinie ist aus 2001, die letzte Änderung des deutschen Urheberrechts war meines Wissens 2003. Von daher müsste das, was diese Richtlinie für die Nationalstaaten verbindlich vorschreibt, bereits mit der letzten Änderung umgesetzt worde sein. Fragt sich allerdings, was die EU da zukünftig auskocht.

Gruß Rainer
hi rainer,
siehe mein posting von vorher, hoffe dass ich dir damit beantwortet habe.
die musiker dürfen IMMER NOCH mit eigenen werken "handeln", erlauben und verbieten, solange keine einnahmen zu erwarten sind. die [g=119]gema[/g] schaltet sich erst dann ein, wenns geld kommt.

vg
dia
 
diagnostix schrieb:
1. urheber-recht ist stärker als [g=119]gema[/g]-recht.
vg
dia

@dia: "[g=119]Gema[/g]-Recht" IST Teil des Urheberrechts. Wer Mitglied wird, erkennt die [g=119]Gema[/g]-Satzung übrigens als für sich verbindlich an.

Ich kann zu Deinen Verträgen nichts sagen, aber dennoch kommt mir das Ganze etwas spanisch vor. Nichts für ungut.

Gruß Rainer
 
Hi Leute,
ich denke das ddie Geschixhte mit dem Demos einfach nur die Leute betrifft
die Cover-Musik machen.
Die eigenen Sachen gehen die [g=119]Gema[/g] doch gar nichts an.
gruß
simpli
 
immer die sich überschneidenden Postings ;)

zu Deinem letzten Post, dia:

Es gibt natürlich vielfältige Tarife der [g=119]Gema[/g]. Mir fällt dabei auf, dass auch für die nichtkommerzielle VÖ von [g=119]Gema[/g]-Material [g=119]Gema[/g]-Gebühren fällig werden. Von daher kann ich das Argument, die [g=119]Gema[/g] trete erst bei kommerzieller Nutzung auf den Plan, nicht nachvollziehen.

Dass grundsätzlich nur bei nichtkommerzieller Nutzung [g=119]Gema[/g]-Gebühren fällig werden, ist übrigens eines der Urheberrechts-Märchen, welches immer wieder auftaucht. Das Kriterium ist nicht der Kommerz, sondern vielmehr, ob es sich um eine Veröffentlichung handelt. Und das ist bei Verlinkung im Internet, bei der ein unbestimmter Personenkreis Zugriff hat, immer der Fall.

Aber wie gesagt betrifft Dein Posting wirklich Sonderfälle, die ich mir nicht anmaße verbindlich zu beurteilen.

Gruß Rainer
 
BeaTit schrub:
Allerdings empfiehlt es sich vor Veröffentlichung der Songs eine Kontrollmeldung an die [g=119]GEMA[/g] zu schicken, auf der vermerkt ist, dass nur Eigenkompositionen veröffentlicht werden. Das erleichtert das Verfahren, weil die [g=119]GEMA[/g] sonst im Normalfall immer davon ausgeht, dass urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wird.
Ja toll. Ich soll also doch um Erlaubnis bitten, mein Zeug zu verwerten wie ich will?
Weil ich unter Generalverdacht stehe? Nenene... :nonono:

Außerdem:
weil die [g=119]GEMA[/g] sonst im Normalfall immer davon ausgeht, dass urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wird.
Nur weil Material urheberrechtlich geschützt ist, muss es noch lange nichts mit der [g=119]GEMA[/g] zu tun haben...
 
Ich habe gerade auch nochmal bei der [g=119]Gema[/g] angerufen und habe gefragt, was diese ganze Schei´ße soll.

Habe dann von der netten Dame am Telefon erfahren, dass ich vom Gesetzgeber eine Nachweispflicht habe: ICH muss nachweisen, dass die Songs auf meiner Webseite [g=119]GEMA[/g]-frei sind.

SO EIN SCHWACHSINN! Bin ich jetzt eine Nutte? Vielleicht sollte ich die [g=119]GEMA[/g] mal nach absurdistan einladen, vom System her würden die gut zu uns passen, auch wenn das alles andere als zum lachen ist. :x

Gruß,

Florian
 
@gnarf: Das ist genau der wunde Punkt. Daran arbeiten die. Wenn der Gesetzgeber wirklich eine solche Vermutung ins Gesetz aufnimmt, kriegen die über diesen Kunstgriff die Macht über die redlichen kleinen Komponisten und Musiker. Ich weiß aber immer noch nciht, dass das bereits jetzt Gesetz sei. Aber was noch nciht ist, kann jederzeit werden.... Brrr, Scheiß-Kapitalismus. Genausowenig wie die Gewerkschaften die Arbeitslosen vertreten, vertritt die [g=119]Gema[/g] die kleinen Komponisten und Nicht-[g=119]Gema[/g]-Mitglieder, obwohl sie natürlich auch Urheber sind.

Und nein, Verräter am [g=79]Homerecordler[/g] haben keinen Zutritt zu Absurdistan.

Wir sollten schon mal für den Gang durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht sammeln.

Gruß Rainer
 
EarlGrey schrieb:
immer die sich überschneidenden Postings ;)

zu Deinem letzten Post, dia:

Es gibt natürlich vielfältige Tarife der [g=119]Gema[/g]. Mir fällt dabei auf, dass auch für die nichtkommerzielle VÖ von [g=119]Gema[/g]-Material [g=119]Gema[/g]-Gebühren fällig werden. Von daher kann ich das Argument, die [g=119]Gema[/g] trete erst bei kommerzieller Nutzung auf den Plan, nicht nachvollziehen.

Dass grundsätzlich nur bei nichtkommerzieller Nutzung [g=119]Gema[/g]-Gebühren fällig werden, ist übrigens eines der Urheberrechts-Märchen, welches immer wieder auftaucht. Das Kriterium ist nicht der Kommerz, sondern vielmehr, ob es sich um eine Veröffentlichung handelt. Und das ist bei Verlinkung im Internet, bei der ein unbestimmter Personenkreis Zugriff hat, immer der Fall.

Aber wie gesagt betrifft Dein Posting wirklich Sonderfälle, die ich mir nicht anmaße verbindlich zu beurteilen.

Gruß Rainer
hi,
sicher ist das recht nicht einfach, sonst musste man nicht die rechtsanwälte haben. ;)
ist immer ja die frage wie man die sachen auslegen kann, dass weisst du besser als ich...
meine erfahrung:
du lernst einen künstler kennen. ihr geht ins studio und aus spass macht ihr zusammen eine neue version des songs (remix nennt sich das). (es handelt sich um keine stars, gelle, nicht nicht dass jemand auf die idee kommt... ;))
vertrag aus der tasche, 50/50 ausgehandelt, erlaubnis für AQUISITION (werbung in eigener sache ohne einnahmen) und fertig ist die sache.
dass "meine" halb-[g=119]gema[/g]-songs sowieso nicht im internet sind, habe ich keine sorgen.
werde aber nochmal genau nachfragen, sicher ist sicher...
vg
dia
 
Hi,

meine Erfahrungen mit der [g=119]GEMA[/g] beschränken sich auch auf wenige - vorwiegend negative - Erlebnisse.

Wie Rainer schon beschrieben hat, gibt es auch meines Wissen derzeit keine rechtliche Grundlage für solche Aktionen. Dass bei nicht geprüftem Material automatisch von "[g=119]GEMA[/g]-pflichtig" ausgegangen wird, finde ich auch derb - aber es scheint Routine zu sein.

Ich würde bei freundlicher Post vom [g=119]GEMA[/g]-Anwalt ruhig bleiben und argumentieren.

Gruß
...splonk...
 
von diagnostix an 04.10.2005 13:02

meine erfahrung:
du lernst einen künstler kennen. ihr geht ins studio und aus spass macht ihr zusammen eine neue version des songs (remix nennt sich das). (es handelt sich um keine stars, gelle, nicht nicht dass jemand auf die idee kommt... )
vertrag aus der tasche, 50/50 ausgehandelt, erlaubnis für AQUISITION (werbung in eigener sache ohne einnahmen) und fertig ist die sache.

Wenn der andere Künstler [g=119]GEMA[/g] Mitglied ist, kann er das gar nicht so einfach an der [g=119]GEMA[/g] vorbei mit dir ausmachen da die Rechte an dem Musikwerk an die [g=119]GEMA[/g] zur Wahrnehmung übertragen wurden.

Wie gesagt, er dürfte nicht einmal selbst seine Songs kostenlos auf seine Internetseite stellen (also unkommerziell und ohne Einnahmen), ohne Gebühren zu zahlen.
 
Gnarf schrieb:
Ich habe gerade auch nochmal bei der [g=119]Gema[/g] angerufen und habe gefragt, was diese ganze Schei´ße soll.

Habe dann von der netten Dame am Telefon erfahren, dass ich vom Gesetzgeber eine Nachweispflicht habe: ICH muss nachweisen, dass die Songs auf meiner Webseite [g=119]GEMA[/g]-frei sind.

SO EIN SCHWACHSINN! Bin ich jetzt eine Nutte? Vielleicht sollte ich die [g=119]GEMA[/g] mal nach absurdistan einladen, vom System her würden die gut zu uns passen, auch wenn das alles andere als zum lachen ist. :x

Gruß,

Florian


Wow,

das wird ja immer lustiger. Wir stehen alle unter Generalverdacht! Wer nicht schnell was nachweisen kann wird verknackt. Welche Sparte Gesetzgeber ist denn da zuständig? Das kann ja nur der Otto Schily sein, der sich eben auch im Kampf gegen die Pressefreiheit so hervortut. Das wir ja echt immer absurder... :nonono:
 
Knoppaz schrieb:
von diagnostix an 04.10.2005 13:02

meine erfahrung:
du lernst einen künstler kennen. ihr geht ins studio und aus spass macht ihr zusammen eine neue version des songs (remix nennt sich das). (es handelt sich um keine stars, gelle, nicht nicht dass jemand auf die idee kommt... )
vertrag aus der tasche, 50/50 ausgehandelt, erlaubnis für AQUISITION (werbung in eigener sache ohne einnahmen) und fertig ist die sache.

Wenn der andere Künstler [g=119]GEMA[/g] Mitglied ist, kann er das gar nicht so einfach an der [g=119]GEMA[/g] vorbei mit dir ausmachen da die Rechte an dem Musikwerk an die [g=119]GEMA[/g] zur Wahrnehmung übertragen wurden.

Wie gesagt, er dürfte nicht einmal selbst seine Songs kostenlos auf seine Internetseite stellen (also unkommerziell und ohne Einnahmen), ohne Gebühren zu zahlen.

hmmm, deine argumente sind schon stark... :|

muss mich nochmal informieren,
vg
dia
 
Die [g=119]GEMA[/g] ist ein Anachronismus! Denen schwimmen die Felle weg... verlieren die Kontrolle über diese ganze Internet-Selfmade-Musik... das stinkt ihnen..

Es gib diverse Beispiele in der GEschichte wo Kontrollorganisationen vielleicht ein Segen für die eigenen (wahrscheinlich auch nur die gutbetuchten) Mitarbeiter/Mitglieder sind aber ein Albtraum für alle anderen...

...jetzt scheinen sie aber völlig durchzudrehen...

was ist denn nachher mit dem geschrieben Wort... wenn ich Texte auf meiner Site veröffentliche.. muss ich meine Urheberschaft dann auch irgendwo bei einer allmächtigen Organisation bestätigen lassen...?

ich fühle mich als Künstler belästigt..

Gruss, Kas
 
wer sich über das Europäische Urheberrecht Informieren möchte:
http://www.jur-abc.de/de/31130003.htm
auch hier steht im Artikel 4, was wir schon über das deutsche Urheberrecht wissen....
da kann die [g=119]gema[/g] noch so laut schreien.....
 
@gnarf:

Dein erster Link betrifft uns nicht, beim zweiten kriege ich nur eine Fehlermeldung.

Der erste beinhaltet nur Infos für kommerzielle Anbieter, die Music on demand, also Musikstücke im Internet zum kostenpflichtigen download anbieten. Und zwar Musikstücke aus dem [g=119]Gema[/g]-Repertoire.

Das ist für uns Gott sei Dank erstmal völlig irrelevant.

Gruß Rainer
 
zum thema nachweis, dass mans nicht tut: ich dachte in deutschland ist man unschuldig, bis die schuld nachgewiesen ist :)
 
nurmaso:
ich habe zwar nicht so die peilung davon....

aber wenn das tatsachlich stimmt, macht sich die [g=119]GEMA[/g] einfach nur lächerlich.


lg
elvisto
 
@T: naja, das ist ja schonmal gut.

Der 2. Link funzt jetzt, hatte anscheinend vergessen, dass hochzuladen...

Gruß,

Florian
 
bluflame schrieb:
wer sich über das Europäische Urheberrecht Informieren möchte:
http://www.jur-abc.de/de/31130003.htm
auch hier steht im Artikel 4, was wir schon über das deutsche Urheberrecht wissen....
da kann die [g=119]gema[/g] noch so laut schreien.....

danke dir, habe schon in meiner überzeugung angefangen zu schwanken...
ja, so ist denn das, die [g=119]gema[/g] kann versuchen den leuten leben schwer zu machen, aber es gilt immer noch das urheber-recht. [g=119]gema[/g] hat keine EXKLUSIVE rechte an einem song, sondern nur der KOMPONIST selbst.
-------------
und jetzt lese ich der thread nicht mehr.
möchte in der zukunft immer noch spass an der musik haben.
und die [g=119]gema[/g] kann mich mal, solange bis sie wieder ehrlich wird und sich um die künstler kümmert...
ich finanziere nicht die viagra-bestellungen von 70-jährigen vorstandsmitglieder, welche nur der tod von dem sessel trennen kann...
vg
dia
 

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