diagnostix
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hi rainer,EarlGrey schrieb:
@dia: da wäre ich mir aber nicht so sicher. Der [g=119]Gema[/g]-Urheber tritt seine Rechte treuhänderisch an die [g=119]Gema[/g] ab. Deshalb muss selbst er bei einer VÖ zunächst [g=119]Gema[/g]-Gebühren berappen, auch wenn er die zum größten Teil wieder zurückbekommen kann. Wenn selbst der [g=119]Gema[/g]-Künstler bei VÖ [g=119]Gema[/g]-Gebühr zahlen muss - aus welchem Grunde sollte der [g=119]Gema[/g]-Material-Nutzer davon befreit sein?
@bluflame:
Die Richtlinie ist aus 2001, die letzte Änderung des deutschen Urheberrechts war meines Wissens 2003. Von daher müsste das, was diese Richtlinie für die Nationalstaaten verbindlich vorschreibt, bereits mit der letzten Änderung umgesetzt worde sein. Fragt sich allerdings, was die EU da zukünftig auskocht.
Gruß Rainer
siehe mein posting von vorher, hoffe dass ich dir damit beantwortet habe.
die musiker dürfen IMMER NOCH mit eigenen werken "handeln", erlauben und verbieten, solange keine einnahmen zu erwarten sind. die [g=119]gema[/g] schaltet sich erst dann ein, wenns geld kommt.
vg
dia