"GEMA hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt"

  • Ersteller TaylorRiot
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ich möchte nur mal anmerken, das zwischen dem was die [g=119]GEMA[/g] gerne hätte und dem was sie kann/darf immernoch ein Unterschied sein kann, wie bei der GEZ, die drohen ja auch mit Hausdurchsuchung obwohl sie sowas nicht können und dürfen, es kann also sein, das die die Daten für ihre Datenbanken haben wollen um vielleicht später schonmal leichter kassieren zu können und die gute Frau am Telefon die Anweisung hat solche Aussagen zu machen, oder selbst nicht darüber aufgeklärt ist, wie es wirklich ist.

Nur mal so als Anmerkung...
 
Das mit der [g=119]GEMA[/g] isn wichtiger punkt...
ich kann mir gut vorstellen, dass die blöffen, also zumindest, wenn es um nicht [g=119]gema[/g]-mitglieder geht....hey, warum machen wir nicht einfach unsere eigene [g=119]gema[/g] auf??????hihi
 
Es kommt mir so vor, als betrachtet Ihr die [g=119]GEMA[/g] als Feind des Musikers. Das verstehe ich nicht so ganz.

Die [g=119]GEMA[/g] sorgt doch (ganz grob gesehen) nur dafür, dass der Urheber des Titels bei jeder öffentlichen Aufführung dafür entlöhnt wird. D.h. jedes Mal wenn Dein Song irgendwo läuft, bekommst DU Kohle, insofern Du [g=119]GEMA[/g]-Mitglied bist... so scheisse finde ich das gar nicht. Ausserdem schützt die [g=119]GEMA[/g] die Urheberrechte.

Ob diese ganze Vorgeschichte mit den beauftragten arbeitslosen Rechtsanwälten jetzt stimmt, ist doch was ganz anderes und ausserdem fraglich.
 
Ist ja richtig, aber hier (sofern die Geschichte stimmt - aber scheint ja so) schießen sie erheblich übers Ziel hinaus. Sie fordern ja quasi, dass ich um Erlaubnis bitte, mein geistiges Eigentum nach meinem Gutdünken zu verwerten, z.B. online zu stellen. Rechtsanwälte hin oder her. Auf solche "Freunde" verzichte ich gern!
 
also, ich lasse alle meine songs im internet, da kann die [g=119]gema[/g] den otto schily beauftragen, ist mir wurscht...
der reiner sagte schon was ich vermutet habe - meine rechte stehen über rechten irgenwelchen organisationen wie [g=119]gema[/g]!
da ich kein mitglied bin, kann die [g=119]gema[/g] mir nicht vorschreiben was ich mit meine musik mache.
OT:
ich habe für eine multimedia-produktion vor ein paar jahren zwei [g=32]midi[/g]-gedudel gemacht, und der presswerk wollte dass ich die "drei-tasten-gacke" bei der [g=119]gema[/g] anmelde, sonst keine pressung...
ich holte von meinem rechtsanwalt ein schreiben, wo ausdrücklich drin stand, dass ich mit meinem kopf und kragen vor dem gesetz stehe, was die rechte diesen mini-muggen betrifft - also, dass ich der kompositor bin und dass ich versichere dass sich um [g=119]gema[/g]- und rechte von anderen- freie material handele.
damit war der presswerk rechtlich aus dem schneider und es ging alles problemlos weiter...
ENDE OT...

ha so eine schweinerei...
dass errinert mich auch an diese abmahnungswelle vor 5 jahren, wo jede firma mit 5000 mark abgemahnt war, weil kein impressum auf der firmen-webseiten deutlich sichtbar war.
ich vermute sogar dass die [g=119]gema[/g] dieser gacke nicht selber initiert hat, sondern irgendwelche rechtsanwalt-anwärter, welche auf diese art auf einnahmen hoffen... die haben der gesetz gelesen, falsch ausgelegt und machen jetzt eine terror-welle...
leute, wer bezahlt, ist selber schuld!
schliesst eine rechtsschutz-versicherung und macht die ohren steif, falls nötig!
und kein cent bezahlen, sondern anfechten lassen, so viel geld haben die "arbeitslose rechtsanwalte" auch nicht, dass die zig hunderte musiker vor gericht zerren können!
vg
dia
 
@all:

bitte regt Euch noch nicht unnötig über ungelegte Eier auf. Ich nehme an, die Lobby versuchte, über Brüssel auf EU-Ebene Einfluss auf eine weitere "Novellierung" des Urheberrechts zu nehmen. Welche Richtlinie da rauskommt oder was der nationale Gesetzgeber vielleicht schon umsetzen müsste, kann ich allerdings nicht sagen.

Nur soviel: In der Tat wird in vielen Branchen versucht, das, was man gerne hätte, als allgmeingültige Rechtsregel darzustellen. Warum sollte das bei dem "Forum der Verwertungsgesellschaften" anders sein?

Noch bin ich nichtentmündigter Urheber meiner Werke. ;)

Ach ja, die [g=119]Gema[/g] habe ich angeschrieben und werde ihre Stellungnahme, so sie eintrifft, hier mitteilen.

Gruß Rainer
 
hmm, abgesehen von der Unglaublichkeit der Initialmeldung hätte ich mal noch ne Frage dazu.
Hier wird immer von [g=119]GEMA[/g] Mitgliedschaft gesprochen. Wie werde ich das? Ich mein, wir haben unsere aktuelle CD auch pressen lassen. Dazu habe ich mir für s Presswerk von der [g=119]GEMA[/g] eine Freistellungserklärung besorgen müssen.

Darf ich die Songs von der Scheibe jetzt zum Download anbieten, oder nicht?
Bin ich jetzt [g=119]GEMA[/g] Mitglied, nur weil ich denen damals son Wisch geschickt habe?

Ich bin reichlich verunsichert.

Mitti
 
Na ja, die [g=119]GEMA[/g] ist vielleicht nicht unbedingt ein Feind des Musiker, aber gerade die Musiker die wenig bis gar kein Geld damit verdienen sind benachteiligt wenn sie [g=119]GEMA[/g] Mitglied werden.
Wenn ich eine CD meiner eigenen Band machen möchte und [g=119]GEMA[/g] Mitglied bin muß ich erstmal den [g=119]GEMA[/g] Grundbetrag pro CD zahlen. Ich glaube 0,65€ pro CD. Selbst wenn Du die CD nur selbst vertreibst oder sogar gar nicht wirklich Geld damit verdienst. Und dieses eingezahlte Geld bekommst Du wenn überhaupt nur wieder wenn Du selbst Konzerte gibst oder Deine Musik von anderen gespielt wird. Das heißt ich melde bei einem Konzert meine eigenen Lieder wieder bei der [g=119]GEMA[/g] an.
Also ich bin zu dem Schluß gekommen das es für einen MUsiker der kaum Geld mit seiner Musik verdient nicht lohnenswert ist in der [g=119]GEMA[/g] zu sein, sondern eher im Gegenteil sogar noch Geld kosten kann.
Es gibt im Netz auch einige Rechenbeispiele für Bands. Da kann man sehen ab welchen Jahresumsatz mit CD`s und Konzerten sich das in etwa lohnt. Und wann man sogar drauf zahlt.
Letztendlich will die [g=119]GEMA[/g] natürlich möglichst wichtig sein und möglichst viele Werke überwachen. Damit diese Institution auch erhalten werden kann, brauchen auch die Geld.

Gruß Elia
 
mittichec schrieb:

Darf ich die Songs von der Scheibe jetzt zum Download anbieten, oder nicht?
Bin ich jetzt [g=119]GEMA[/g] Mitglied, nur weil ich denen damals son Wisch geschickt habe?

Ich bin reichlich verunsichert.

Mitti


Also Deine erste Frage kann ich nicht beantworten, denn das mit dem Download Ding finde ich nach wie vor ziemlich merkwürdig. Warum sollte die [g=119]GEMA[/g] Kontrolle über Musik haben mit der sie rein gar nichts zu tun hat? Wir werden sehen.

Zur zweiten Frage. Nein. Du bist nicht automatisch [g=119]GEMA[/g] Mitglied sein. Warum die Presswerke Freistellungen von der [g=119]GEMA[/g] brauchen hat EarlGrey wunderbar beschrieben.

Gruß Elia
 
Hi!

@ mittichec:
Bin ich jetzt [g=119]GEMA[/g] Mitglied, nur weil ich denen damals son Wisch geschickt habe?
Nein, bist du nicht! So "hintenrum" ist die Sache nicht...
Du hast der [g=119]GEMA[/g] mit diesem Wisch nur gemeldet, welche Songs auf eurer CD sind und was die [g=119]GEMA[/g] damit zu tun hat. Die Mitgliedschaft müsstest du bei der [g=119]GEMA[/g] selbst beantragen, würdest ein entsprechendes Formular ausfüllen usw.

Gruß,
Yes
 
@mitti:

Keine Sorge, wenn Du Dich nicht als Mitglied bei der [g=119]Gema[/g] angemeldet hast, bist Du auch keins.

Der Freistellungsauftrag ist ja extra für Nicht-[g=119]Gema[/g]-Mitglieder gemacht. Damit hat das Presswerk die Sicherheit, keine illegale Pressung zu machen.

Ob Du für den Download Deiner eigenen [g=119]gema[/g]-freien Werke wieder so einen Freistellungauftrag brauchst, darf bezweifelt werden. Gerade deswegen habe ich ja die [g=119]Gema[/g] angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

Gruß Rainer

edit: wusste nicht, dass Ihr Euch der Frage schon angenommen habt. :)
 
Hier wird immer von [g=119]GEMA[/g] Mitgliedschaft gesprochen. Wie werde ich das?
So.

Darf ich die Songs von der Scheibe jetzt zum Download anbieten, oder nicht?
"Unserer" Meinung nach: Ja klar.
Scheinbare [g=119]GEMA[/g]-Meinung: Ja - aber nur nach Anmeldung bei und Freigabe von uns.

Bin ich jetzt [g=119]GEMA[/g] Mitglied, nur weil ich denen damals son Wisch geschickt habe?
Nein.

EDIT:
Hach, geht das wieder schnell hier... Ich glaub ich werd alt... ;)
 
hab hier ne ganz interessante seite zum europäischen urheberrecht gefunden....

[edit redaktion: Link existiert nicht mehr, alternativ hierzu: http://wiht.link/EUcopyrightlaws ]

da wird jetzt zwar nicht unbedingt die Antwort auf unsere frage stehen, aber zumindest etwas über das europäische urheberrecht, und vielleicht auch etwas, was seitens der [g=119]Gema[/g] zu maßnahmen in dieser art führen könnte......

Edit:
hab nochmal nachgeschaut, hier stehts besser:
http://www.jur-abc.de/de/31130003.htm
 
bluflame schrieb:
hab hier ne ganz interessante seite zum europäischen urheberrecht gefunden....
http://www.euro-copyrights.org/index/14/56
da wird jetzt zwar nicht unbedingt die Antwort auf unsere frage stehen, aber zumindest etwas über das europäische urheberrecht, und vielleicht auch etwas, was seitens der [g=119]Gema[/g] zu maßnahmen in dieser art führen könnte......

ha ja, in deinem beispiel ist genau zu sehen, was strafbar ist und was nicht...
soweit sollte es jedem von uns klar sein, was die "piraterie" ist und was nicht.
in unserem fall handelt sich um URHEBER-RECHTE.
ICH BIN DER URHEBER meiner musik.
ich kann wenn ich will, meine songs verschenken.
oder für humanitäre zwecke einsetzen lassen.
oder bei einem fußball-match von fans singen lassen, ohne gleich tausende von leuten mit einer mahnung anzuschreiben.
IMMER NOCH ENTSCHEIDE ICH WAS DIE LEUTE MIT MEINER MUSIK MACHEN DÜRFEN UND WAS NICHT.
NICHT DIE [g=119]GEMA[/g].
ODER ARBEITSAMT.
ODER IHK.
ok, ich rege mich nicht mehr auf...
vg
dia
 
Hallo, diese eMail gehört wohl doch eher in die Rubrik HOAX, dennoch enthält sie durchaus einen "wahren" Kern und "wirkt" ... egal, hier eine [g=119]GEMA[/g]-Stellungname, die sich bei dem popbuero.de dazu findet...



[g=119]GEMA[/g] Richtigstellung zum Thema Bandwebseiten (04.10.2005)

Nach Auskunft der [g=119]GEMA[/g] vom 04.10.2005 gegenüber dem Popbüro dienen die Kontrollen der Webseiten dazu, um zu prüfen, ob jemand unberechtigt urheberrechtlich geschütze Werke vervielfältigt/verbreitet. Musikgruppen, die nicht in der [g=119]GEMA[/g] sind und nur eigene Songs ins Internet stellen, müssen sich daher nicht vor hohen Zahlungsbescheiden fürchten, da die [g=119]GEMA[/g] hierfür ja gar keine rechtliche Grundlage hat. Allerdings empfiehlt es sich vor Veröffentlichung der Songs eine Kontrollmeldung an die [g=119]GEMA[/g] zu schicken, auf der vermerkt ist, dass nur Eigenkompositionen veröffentlicht werden. Das erleichtert das Verfahren, weil die [g=119]GEMA[/g] sonst im Normalfall immer davon ausgeht, dass urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wird. Das selbe Vorgehen empfiehlt sich übrigens auch bei der Produktion von CDs mit eigenen Songs in Kleinstauflage oder on demand. Für [g=119]GEMA[/g] Mitglieder gibt es Sondertarife, wenn sie ihre Musik selbst veröffentlichen. [www.[g=119]gema[/g].de]

http://www.popbuero.de/seiten.php?aktion=anzeigen&l=GEMA: Richtigstellung zum Thema Bandwebseiten
 
BeaTit schrieb:
Hallo, diese eMail gehört wohl doch eher in die Rubrik HOAX, dennoch enthält sie durchaus einen "wahren" Kern und "wirkt" ... egal, hier eine [g=119]GEMA[/g]-Stellungname, die sich bei dem popbuero.de dazu findet...



[g=119]GEMA[/g] Richtigstellung zum Thema Bandwebseiten (04.10.2005)

Nach Auskunft der [g=119]GEMA[/g] vom 04.10.2005 gegenüber dem Popbüro dienen die Kontrollen der Webseiten dazu, um zu prüfen, ob jemand unberechtigt urheberrechtlich geschütze Werke vervielfältigt/verbreitet. Musikgruppen, die nicht in der [g=119]GEMA[/g] sind und nur eigene Songs ins Internet stellen, müssen sich daher nicht vor hohen Zahlungsbescheiden fürchten, da die [g=119]GEMA[/g] hierfür ja gar keine rechtliche Grundlage hat. Allerdings empfiehlt es sich vor Veröffentlichung der Songs eine Kontrollmeldung an die [g=119]GEMA[/g] zu schicken, auf der vermerkt ist, dass nur Eigenkompositionen veröffentlicht werden. Das erleichtert das Verfahren, weil die [g=119]GEMA[/g] sonst im Normalfall immer davon ausgeht, dass urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wird. Das selbe Vorgehen empfiehlt sich übrigens auch bei der Produktion von CDs mit eigenen Songs in Kleinstauflage oder on demand. Für [g=119]GEMA[/g] Mitglieder gibt es Sondertarife, wenn sie ihre Musik selbst veröffentlichen. [www.[g=119]gema[/g].de]

http://www.popbuero.de/seiten.php?aktion=anzeigen&l=GEMA: Richtigstellung zum Thema Bandwebseiten

also.
alles [g=107]schall[/g] und rauch.
da muss ich sogar weiter klugscheissen:
wenn jemand [g=119]gema[/g]-pflichtiges material in seinen songs verwendet (loops oder egal was aus [g=119]gema[/g]-angemeldeten sachen oder sogar COVERT) und EIN VERTRAG MIT DEM [g=119]GEMA[/g]-KÜNSTLER ABGESCHLOSSEN HAT, wo ausdrücklich steht dass DER NICHT-[g=119]GEMA[/g]-KÜNSTLER DER ENTSTANDENE SONG FÜR EIGENE WERBEZWECKE OHNE ENTGELT BENUTZEN DARF, dann
kann sich die [g=119]gema[/g] weiter am gesäß kratzen, solange mindestens ein cent mit diesem song nicht verdient ist!
punkt.schluss. aus.
danke dir für deine information, jetzt kann man wieder ruhig weiter musik machen... ;)
vg
dia
 
von diagnostix an 04.10.2005 12:12

wenn jemand [g=119]gema[/g]-pflichtiges material in seinen songs verwendet (loops oder egal was aus [g=119]gema[/g]-angemeldeten sachen oder sogar COVERT) und EIN VERTRAG MIT DEM [g=119]GEMA[/g]-KÜNSTLER ABGESCHLOSSEN HAT, wo ausdrücklich steht dass DER NICHT-[g=119]GEMA[/g]-KÜNSTLER DER ENTSTANDENE SONG FÜR EIGENE WERBEZWECKE OHNE ENTGELT BENUTZEN DARF, dann
kann sich die [g=119]gema[/g] weiter am gesäß kratzen, solange mindestens ein cent mit diesem song nicht verdient ist!

Das glaube ich nicht. Wenn ein [g=119]GEMA[/g] Mitglied sogar Gebühren bezahlen muss, wenn er seine eigenen Songs ins Internet stellt oder veröffentlicht, dann wird er erst recht nicht jemand anderem erlauben können dies zu tun (da er es ja selber nicht mal darf).
 
Es ist tatsächlich so, dass jeder Künstler / jede Band Ihre Songs (auch wenn sie [g=119]GEMA[/g]-frei sind) der [g=119]GEMA[/g] melden muss, bevor sie als Download angeboten werden dürfen!

..welche rechtliche Grundlage haben die dafür... :| :eek: :nonono:

..wenn ich der alleinige Rechteinhaber eines Songs bin und kein [g=119]Gema[/g]-Mitglied, kann ich die Songs posten wie ich will.. :x :x :nonono: :)

..ich glaub da gibt es mal wieder gezieltes Missinformations-Managamenagement...:x

Gruß

tkay
 
@dia: da wäre ich mir aber nicht so sicher. Der [g=119]Gema[/g]-Urheber tritt seine Rechte treuhänderisch an die [g=119]Gema[/g] ab. Deshalb muss selbst er bei einer VÖ zunächst [g=119]Gema[/g]-Gebühren berappen, auch wenn er die zum größten Teil wieder zurückbekommen kann. Wenn selbst der [g=119]Gema[/g]-Künstler bei VÖ [g=119]Gema[/g]-Gebühr zahlen muss - aus welchem Grunde sollte der [g=119]Gema[/g]-Material-Nutzer davon befreit sein?

@bluflame:

Die Richtlinie ist aus 2001, die letzte Änderung des deutschen Urheberrechts war meines Wissens 2003. Von daher müsste das, was diese Richtlinie für die Nationalstaaten verbindlich vorschreibt, bereits mit der letzten Änderung umgesetzt worde sein. Fragt sich allerdings, was die EU da zukünftig auskocht.

Gruß Rainer
 
Knoppaz schrieb:
von diagnostix an 04.10.2005 12:12

wenn jemand [g=119]gema[/g]-pflichtiges material in seinen songs verwendet (loops oder egal was aus [g=119]gema[/g]-angemeldeten sachen oder sogar COVERT) und EIN VERTRAG MIT DEM [g=119]GEMA[/g]-KÜNSTLER ABGESCHLOSSEN HAT, wo ausdrücklich steht dass DER NICHT-[g=119]GEMA[/g]-KÜNSTLER DER ENTSTANDENE SONG FÜR EIGENE WERBEZWECKE OHNE ENTGELT BENUTZEN DARF, dann
kann sich die [g=119]gema[/g] weiter am gesäß kratzen, solange mindestens ein cent mit diesem song nicht verdient ist!

Das glaube ich nicht. Wenn ein [g=119]GEMA[/g] Mitglied sogar Gebühren bezahlen muss, wenn er seine eigenen Songs ins Internet stellt oder veröffentlicht, dann wird er erst recht nicht jemand anderem erlauben können dies zu tun (da er es ja selber nicht mal darf).
bist du sicher?
1. urheber-recht ist stärker als [g=119]gema[/g]-recht.
2. ich habe schon zwei ähnliche verträge abgeschlossen.
solange bis ich nichts mit meiner musik verdiene, ist mein werk als aquisition anzusehen.
ich darf radio-sender, verlage, internet-seiten etc. mit entstandenen songs überfluten.
wenn ich aber kohle dafür kriege, dann muss ich mich bei der [g=119]gema[/g] anmelden und den künstlern im vertrag ausgehandelte prozente auszahlen.
so ist denn das.
die künstler sind nicht angestellte bei der [g=119]gema[/g]. wenn mir dieter bohlen (gott das will) seine stimme (hüte mich davon) ausleihen möchte, und ich daraus noch mehr für seine name beiträge, dann darf ich das, weil der dieter der urheber ist, und nicht die [g=119]gema[/g].
[g=119]gema[/g] muss FÜR KÜNSTLER ARBEITEN, UND NICHT UMGEKEHRT.
und wie wir musiker mit unseren kühen handeln, geht die [g=119]gema[/g] erst in fragen "einnahmen" an.
vg
dia
 

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