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nilssternel
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Laut Ge.m.a.-Verordnung muss jeder Komponist - wenn er [g=119]Gema[/g]-Mitglied ist - alle seine Werke anmelden, bei denen ein "öffentliches Aufkommen" zu erwarten ist.
Ich will nun gar nicht die Diskussion anheizen, ob das gut oder schlecht ist, aber weiss jemand, warum das so ist? Warum macht die Ge.m.a. das so?
Habe schon bei der Ge.m.a. angerufen aber selbst die waren mit der Frage etwas überfordert. Die haben mir zwar einen Ansprechpartner genannt, aber der ist seit Tagen nicht erreichbar.
Wäre cool, wenn jemand darüber bescheid weiss.
Lg
Nils
Ich will nun gar nicht die Diskussion anheizen, ob das gut oder schlecht ist, aber weiss jemand, warum das so ist? Warum macht die Ge.m.a. das so?
Habe schon bei der Ge.m.a. angerufen aber selbst die waren mit der Frage etwas überfordert. Die haben mir zwar einen Ansprechpartner genannt, aber der ist seit Tagen nicht erreichbar.
Wäre cool, wenn jemand darüber bescheid weiss.
Lg
Nils